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Eberle Roland · Ständerat · 2018-06-12

Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-12

Wortprotokoll

Ich habe den Titel meiner Interpellation mit einem Fragezeichen versehen. Wenn ich jetzt die Antwort des Bundesrates lese, so stelle ich fest, dass ich den Titel durchaus auch mit einem Ausrufezeichen hätte schreiben können. Ich will deutlich vorausschicken, dass eine gut funktionierende und unabhängige Finanzkontrolle eine sehr wichtige Voraussetzung ist, damit eine Unternehmung korrekt funktioniert, Prozesse beachtet werden, die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten sowie die Regeln von Good Governance befolgt werden.

Die Arbeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) ist meines Erachtens sehr gut, und ich danke an dieser Stelle ausdrücklich dafür. Eine gut funktionierende Finanzkontrolle ist ein sehr wertvolles Instrument und, in Zusammenhang mit der Bundesverwaltung, eine unabdingbare Instanz zuhanden des Parlamentes und zuhanden des Bundesrates. So definiert das Finanzkontrollgesetz Stellung und Organisation der Finanzkontrolle in Artikel 1 Absatz 1 folgendermassen: "Die Eidgenössische Finanzkontrolle ... unterstützt: a. die Bundesversammlung bei der Ausübung ihrer verfassungsmässigen Finanzkompetenzen sowie ihrer Oberaufsicht über die eidgenössische Verwaltung und Rechtspflege; b. den Bundesrat bei der Ausübung seiner Aufsicht über die Bundesverwaltung." So weit das Gesetz.

Die Arbeit der EFK ist eine nach innen gerichtete. Ich denke, das ist eine zentrale Aussage. Nur eine nach innen gerichtete, nicht effekthascherisch, sondern professionell arbeitende Finanzkontrolle ist in der Lage, ein Vertrauensverhältnis zu schaffen und zu bewahren, welches die unabdingbare Voraussetzung dafür darstellt, dass die EFK ihren Zweck auch wirklich erfüllen kann. Der Bundesrat schreibt denn auch in seiner Antwort: "Der EFK kommt eine für das korrekte staatliche Funktionieren wichtige Rolle zu." Die Antworten des Bundesrates lassen zwischen den Zeilen erahnen, dass meine Sorge bei der Aussenbetrachtung des Funktionierens der EFK berechtigt ist.

Ein erstes Mal negativ aufgefallen ist mir die EFK durch die von ihr angestossene öffentliche Debatte in Zusammenhang mit den unterschiedlichen Auffassungen der EFK und der Konzernleitung der Ruag - dies als Beispiel. Es kann durchaus unterschiedliche Auffassungen über Controlling, internes Kontrollsystem oder Corporate Governance geben. Die EFK hat dies moniert, so weit, so gut. Es ist aber nicht Aufgabe der EFK, gegen aussen zu wirken. So wichtig es ist, sich über Form und Ausmass der erwähnten Thematik im Klaren zu sein und Prozesse nach dem State of the Art umzusetzen, so geschäftsschädigend kann eine unqualifizierte öffentliche Debatte darüber eben auch sein.

Es geht mir dabei in keiner Weise darum, das Öffentlichkeitsprinzip zu missachten oder der EFK einen Maulkorb zu verpassen. Sie soll und muss gegen innen mit aller Freiheit arbeiten. Sie muss auch entsprechend ernst genommen werden. Die Befunde sind aber ebenfalls nach innen gerichtet. Sollte sich der Bundesrat aufgrund von Feststellungen argumentationslos nicht bewegen, so sind es die parlamentarischen Kommissionen - die Finanzkommissionen, die GPK - und eventuell die Geschäftsprüfungsdelegation, welche die Oberaufsicht ausüben und jederzeit Gesprächspartner der EFK sein können. Der Bundesrat und das Parlament mit seiner verfassungsmässigen Oberaufsicht tragen letztlich die gesamte Verantwortung.

Aufgrund meiner Beobachtungen und insbesondere der Zeitungslektüre glaube ich, dass die EFK ein Defizit in der Wahrnehmung ihrer Kommunikationsaufgabe hat. Meines Erachtens hat sich die Kommunikation der EFK - neben allen Adressaten gegen innen - gegen aussen auf die Veröffentlichung des Geschäftsberichtes zu beschränken. Von diesen Geschäftsberichten erwarte ich eine nüchterne, fachliche Sachlichkeit. Bedauerlicherweise muss ich die Aussenwirkung, die Kommunikation der EFK gegen aussen also, als salopp und somit mit dem wichtigen, seriösen Amt nach meinem Dafürhalten nicht vereinbar, als effekthascherisch und als politisch konnotiert bezeichnen.

Augenfällig wurde dies beispielsweise durch die agendasetzende mediale Intervention der EFK kurz vor der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III. Einige Schlagzeilen aus den damaligen Presseartikeln: "EFK-Direktor räumt Fehler bei der Veröffentlichung ein" - das Papier trägt das Datum vom 24. Oktober letzten Jahres, veröffentlicht wurde es drei Tage vor der Abstimmung -, "Fehleinschätzungen eingeräumt". Weitere Zitate: "Im Schreiben ging die EFK hart mit den Gesetzesbotschaften des Bundesrates ins Gericht. In ihrem Bericht kam die EFK zum Schluss, dass die Qualität dieser Botschaften bezüglich der finanziellen Folgen zu wünschen übriglässt" und so weiter und so fort. "Lückenhaft", "qualitativ ungenügend", "fragwürdig", "problematisch" und so weiter sind weitere Schlagzeilen und Zitate. Ein weiteres Zitat: "Der Ärger ist offenbar so gross, dass die Publikation gestern ein Thema in der Sitzung des Bundesrates gewesen ist, wie Bundesratssprecher André Simonazzi gegenüber Radio SRF bestätigt. Er hat einen kurzen Austausch über dieses Thema geführt." Das heisst also, dass auch im Bundesrat Debatten darüber geführt wurden.

Der Chef der EFK hat sich für dieses Vorgehen entschuldigt. So weit, so gut. Ich stelle allerdings fest, dass dieses Gespräch vermutlich nicht die nötige Wirkung erzielte, sofern es tatsächlich stattgefunden hat. Ich habe in meiner Interpellationsbegründung darauf hingewiesen, dass bereits im Februar 2018 ein weiterer Fall hohe Wellen geworfen hat, als Bundesrat Maurer durch die EFK Gesetzesbruch vorgeworfen worden ist. Das hat mit einer gewissen Resistenz zu tun. Der Honig medialer Inszenierung scheint zu munden. Der Chef der EFK scheint die Medienpräsenz sehr zu suchen, was nach meiner Einschätzung eigentlich nicht seine Rolle als übergeordnete, unparteiische Instanz sein kann. Zweifellos sieht er sich selbst als politischen Akteur, der in Debatten eingreift. Auch das Engagement auf Social Media, beispielsweise die Weiterverbreitung von entsprechenden Medienerzeugnissen via Twitter, gehört meines Erachtens nicht zu den Kernaufgaben der EFK.

Ich erlaube mir deshalb zusätzlich drei Fragen an Bundesrat Maurer: Hat im Anschluss an das Ereignis rund um die Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III im Frühjahr 2017 eine Aussprache zwischen dem Direktor der EFK und dem Bundesrat stattgefunden? Welche Vereinbarungen [PAGE 500] wurden getroffen, und hat sich das diesbezügliche Verhältnis zwischenzeitlich verbessert? Das wären meine Fragen.