Walliser Bruno · Nationalrat · 2018-06-11
Walliser Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-11
Wortprotokoll
Das Ziel der Initiative ist es zu erreichen, dass die Schweiz ihr Recht und ihre Rechtsprechung wieder selbst bestimmen kann. Die Einmischung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in die Schweizer Rechtsprechung ist nur eine der Einschränkungen der Selbstbestimmung. Diese Einschränkung dürfen wir nicht einfach hinnehmen - nein, wir müssen diese Einschränkung beseitigen!
Aus dem Anspruch auf Schutz des Familienlebens hat der Gerichtshof abgeleitet, dass für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung eine lange Aufenthaltsdauer in der Schweiz und ein schlechter Gesundheitszustand höher zu gewichten seien als die Sozialhilfeabhängigkeit und Straffälligkeit des [PAGE 940] Betroffenen. Was ist geschehen? H. wurde 1956 im heutigen Bosnien geboren. Im August 2004 verliess er nach zwanzig Jahren die Schweiz in Richtung Heimat, um dort in seinem neuen Haus zu wohnen. Aus gesundheitlichen Gründen änderte H. ein gutes Jahr später seine Meinung und wollte in die Schweiz zurückkehren. Das Bundesgericht lehnte im Jahr 2009 die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung ab. Es begründete dies unter anderem mit der Sozialhilfeabhängigkeit von H. und dessen Verurteilungen wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie wegen Hausfriedensbruch. Am 11. Juni 2013 entschied das Strassburger Gericht zugunsten von H. Wollen wir das?
Aus dem Anspruch auf Schutz des Familienlebens hat der Gerichtshof im Urteil abgeleitet, dass die Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe und die Sozialhilfeabhängigkeit kein ausreichender Grund seien, um einen Ausländer auszuweisen. Um was ging es? Im Jahr 2001 reiste ein Nigerianer unter einer falschen Identität in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch, welches abgelehnt wurde. Er verliess in der Folge die Schweiz. Im Jahr 2003 reiste er in der Absicht, eine Schweizer Bürgerin zu heiraten, wieder ein. Drei Jahre später wurde er in Deutschland beim Versuch, Kokain einzuführen, festgenommen und zu 42 Monaten Gefängnis verurteilt. Nach Verbüssung dieser Haftstrafe reiste er in die Schweiz zurück, er wurde geschieden, blieb aber in der Schweiz, wurde erneut Vater, wieder mit einer Schweizer Partnerin. Das Bundesgericht lehnte die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung ab, es begründete dies mit der Straffälligkeit des Gesuchstellers. Das Gericht in Strassburg entschied zu seinen Gunsten. Wollen wir das?
Nein, das wollen wir nicht! Nein, solche Verhältnisse wollen wir von der SVP nicht! Wir wollen das ändern. Darum braucht es die Selbstbestimmungs-Initiative. Diese Volksinitiative, die Selbstbestimmung verlangt, will ja gar nichts anderes als in der Verfassung den Grundsatz verankern, dass hierzulande schweizerisches Recht gegenüber internationalem Recht Vorrang hat - für mich eine Selbstverständlichkeit. Bei der Selbstbestimmungs-Initiative geht es um einen ganz einfachen Grundsatz: In der Schweiz soll Schweizer Recht gelten, was denn sonst? Wenn wir in Volksabstimmungen über Verfassungs- und Gesetzesänderungen befinden, müssen wir davon ausgehen können, dass diese Entscheide gelten, egal ob die Initiativen von links, von der Mitte oder von rechts kommen.
Diese Initiative sichert und stärkt die demokratischen Mitbestimmungsrechte. Besten Dank für Ihre Unterstützung!