Theiler Georges · Nationalrat · 2002-06-19
Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-19
Wortprotokoll
Es ist eine Tatsache, dass in Artikel 4 Anflüge und nicht Lärmbelastungen massgebend sind. Das ist einer der Hauptfehler in diesem Vertrag; es wurde bereits gesagt. Ebenso störend ist, dass die Einschränkungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sehr einschneidend sind. Beides führt zur Diskriminierung der Schweiz. Aber jetzt kommt der entscheidende Punkt: Diese Diskriminierung soll stattfinden, obwohl in den bilateralen Verträgen gerade dieses Gebot der Nichtdiskriminierung einen sehr hohen Stellenwert hat. Wenn die Deutschen für Zürich eine Sonderlösung wollen, welche von der sonst bei deutschen Flughäfen geltenden Regelung abweicht, müssen wir uns auch eine Sonderregelung für Deutschland beim alpenquerenden Verkehr überlegen. Entweder gilt im Landverkehr und im Luftverkehr das Gebot der Nichtdiskriminierung, oder es gilt in beiden Bereichen eben nicht. Das ist konsequent.
Geradezu grotesk scheint mir der Artikel 8 zu sein. Nach Artikel 8 sollen wir im süddeutschen Raum den Fluglärm messen und diese Messungen auch noch bezahlen. Wieso müssen wir Lärmmessungen bezahlen, wenn die Flugbewegungen massgebend sind? Das könnte man doch einfacher haben.
Bedenklich ist für mich auch der Artikel 16, "Vorläufige Anwendung". Ab dem 27. Oktober 2002 sollen diese Feiertagsrestriktionen in Kraft treten, ohne dass wir den Vertrag verabschiedet haben. Da richte ich mich an Herrn Frey Claude: Es ist natürlich wichtig, dass wir hier und heute vorwärts machen und die Vorlage dem Ständerat so rasch wie möglich zuleiten. Es wird in diesem Saal vor allem von linker Seite viel von den Risiken gesprochen. Das kommt mir so vor, wie wenn ein Unternehmer, der ein Leben lang keine Risiken eingegangen ist, am Schluss verwundert feststellt, dass er nie Erfolg gehabt hat. Aber man muss doch auch realistisch von den Chancen sprechen; es liegen auch Chancen darin, wenn wir den Vertrag nicht unterzeichnen. Eine dieser Chancen besteht doch darin, dass wir diese wesentlichen Eckpunkte durch die EU-Gremien überprüfen lassen können.
Da sind völkerrechtliche Aspekte drin, da sind aber auch die EU-Richtlinien selber drin, die es zu berücksichtigen gilt. Es kann doch nicht sein, dass einseitige Restriktionen gegen ein Land auch noch geschützt werden, und es kann auch nicht sein, dass die Lärmbelastung nicht als Basis für Beschränkungen herhalten soll, im Gegensatz zu den Richtlinien.
Es sind aber zwei weitere Tatsachen festzustellen. Über dem süddeutschen Raum fliegen die Flugzeuge auf einer minimalen Höhe von 800 Metern. Alle Lärmgrenzwerte sowohl nach schweizerischem Gesetz wie nach deutschem Gesetz werden eingehalten. Die Lärmbelastung im süddeutschen Raum ist verschwindend klein im Vergleich zu jener in der Schweiz.
Wir haben aber diese Chance nur, Herr Bundesrat, wenn wir den Vertrag nicht unterzeichnen. Wenn wir nun freiwillig zustimmen, dann geben wir diese Chance natürlich weg. Man muss sich im Klaren sein, dass letztendlich das Ganze natürlich ein Wirtschaftskrieg zwischen dem Hub Zürich und dem Hub München ist.
Es ist mir klar, wenn Frau Genner hier mit ihren kleinen "Spielflügerli" in den Saal kommt, dass sie diesen Hub in Zürich natürlich nicht will. Dass sie lieber den Deutschen hilft und gegen die Wirtschaft antritt, das scheint mir ja klar zu sein. Sie demonstrieren das ja auch wunderbar, obwohl das eigentlich in diesem Saal nicht üblich ist.
Nicht ratifizieren, Herr Bundesrat, heisst für mich aber nicht, dass wir keinen Vertrag wollen; ich sage das in aller Deutlichkeit. Aber wir wollen nicht einen schlechten Vertrag, und wir wollen nicht einen diskriminierenden Vertrag.
Herr Vollmer hat das Ganze dann noch auf die Ebene der Parteipolitik heruntergespielt. Ich meine, das sei ein schlechter Stil. Wir Freisinnigen haben schon sehr oft bewiesen, dass wir Verkehrslösungen, die vernünftig sind, unterstützen, aus welcher Ecke sie auch immer kommen. Aber wir sind nicht bereit, diesen Vertrag zu akzeptieren.
Ich bitte Sie auch, den Rückweisungsantrag Frey Claude - Claude Frey ist ein guter Freund von mir - abzulehnen. Er hat eine gute Show abgezogen, aber den Nebel, von dem er behauptet hat, wir steckten drin, hat er gleich selber produziert. Alle Fragen, Herr Frey, die Sie gestellt haben, sind in der KVF längst beantwortet worden. Sie sind in der APK, [PAGE 1036] waren leider nicht dabei, aber ich gebe Ihnen alle Protokolle, dann können Sie alles in aller Ruhe durchlesen, und dann können Sie den Antrag auch zurückziehen. Wenn das nicht erfolgt, bitte ich Sie um Ablehnung des Antrages.