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preparatory:AB 231807

Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-11

Wortprotokoll

Herr Kollege Heer, die Schweizer Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat an einem Anlass der Schweizer Richtervereinigung im November 2014 zu verstehen gegeben, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte könne im Interesse seiner Glaubwürdigkeit nicht immer nur die Türkei, die Balkanstaaten und Russland tadeln und müsse darum ab und zu auch die Schweiz verurteilen. Finden Sie es richtig, dass ein Gericht, das nach solchen Überlegungen Staaten verurteilt, das oberste Gericht dieses Landes ist?