Rutz Gregor · Nationalrat · 2018-06-11
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-11
Wortprotokoll
Das ist natürlich selbstredend. Aber es geht um eine tiefer gehende Frage. Es geht eben darum, dass wir in unserem Land, so meine ich, stolz darauf sein können, dass unsere Freiheitsrechte, unser Minderheitenschutz, die Menschenrechte, die wir seit vielen Jahrzehnten kennen und konsequent durchsetzen, kraft positiven Rechts gelten, also weil wir es selber beschlossen haben, weil wir selber der Auffassung sind - nicht nur eine klare Mehrheit ist es, wir sind es wahrscheinlich fast einstimmig -, dass eben genau diese Rechte in der Schweiz gelten sollen. Ich habe ein tiefes Vertrauen in unsere Bevölkerung und bin der Überzeugung, dass es auch künftig möglich sein wird, dass wir zu diesen Menschenrechten stehen, und zwar kraft eigener Überzeugung, kraft positiven Rechts und nicht, weil es uns jemand vorschreibt. Sie müssen einmal die Verfassungen anderer Staaten anschauen! Da gibt es Unveränderbarkeitsklauseln, weil man dort dem Staat eben nicht zutraut, dass er kraft eigenen Beschlusses den Minderheitenschutz und die Menschenrechte aufrechterhält. Das ist eine Stärke unseres Landes: Uns muss das niemand vorschreiben, wir pflegen das seit Jahrzehnten aus eigenem Willen und aus eigener Überzeugung. Ich habe grosses Vertrauen, dass das auch in Zukunft so bleiben wird.