Rösti Albert · Nationalrat · 2018-06-11
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-11
Wortprotokoll
Wir wollen mit der Selbstbestimmungs-Initiative das, was bis 2012 in diesem Land unbestritten war, in der Verfassung verankern. Wer beschliesst in diesem Land, in der Schweiz, abschliessend die Regeln und Gesetze? Das ist die Frage, die wir beantworten wollen. Ist es unsere eigene Bevölkerung, im Rahmen des direktdemokratischen Prozesses? Oder ist es internationales Recht, das von einzelnen Richtern in Strassburg oder Brüssel laufend unkontrolliert und teils ad absurdum - wir haben es heute verschiedentlich gehört - weiterentwickelt wird? Um diese einfache Frage geht es.
Ein Ja zur Selbstbestimmungs-Initiative ist ein Ja zur direkten Demokratie, ein Ja zur Selbstbestimmung unserer Bevölkerung, ein Ja zur Schweiz, ein Ja zur Souveränität, ein Ja zum Bewährten und ein Ja zu unserem Wohlstand. Wie gesagt, wir wollen nichts anderes als zurück zum Zustand vor Oktober 2012. Diesen Zustand wollen wir! Wir wollen zum Zustand zurück, der herrschte, bevor die Kammer mit drei Richtern plötzlich gesagt hat, internationales Recht komme grundsätzlich vor nationalem Recht. Vorher wurde abgewogen, genau nach Verfassung, die sagt, das Völkerrecht sei zu beachten. Wenn man keine verträgliche Lösung gefunden hat, hat man jene Vorlage in Kraft gesetzt, über die später abgestimmt worden ist. Diese bewährte Praxis gilt es in diesem Land wieder einzurichten. Der Zustand von 2012 - das ist um Gottes Willen nicht ein solches Katastrophenszenario, wie es hier an die Wand gemalt wurde.
Wir wollen nichts anderes wiederherstellen, als was in anderen Ländern selbstverständlich ist. Hören Sie zu! Noch in den Achtzigerjahren haben Staatsrechtler wie Ulrich Häfelin und Walter Haller in ihrem Standardwerk "Bundesstaatsrecht" in aller Klarheit geschrieben: Die Bundesverfassung, einschliesslich der ungeschriebenen Freiheitsrechte, steht in der Normenhierarchie auf einer höheren Stufe als die Staatsverträge; ihr gebührt gegenüber den Staatsverträgen der Vorrang. Der Bundesrat hat in einem Bericht vom 5. März 2010 geschrieben: Was die Vorrangsfrage in anderen Ländern betrifft, bekennt sich keine der untersuchten Staatsordnungen zu einem gleichsam mechanisch anzuwendenden Primat des Völkerrechtes, wie es heute eine Mehrheit hier und das Bundesgericht wollen.
So weit zu den Belegen für die Regelung vor 2012. Wir hatten damals weder einen Unrechtsstaat, noch hatten wir Rechtsunsicherheit. Wenn ich aber hier den Votanten zuhöre, wird einerseits mit juristischen Exkursen, denen niemand folgen kann, bewusst Verwirrung gestiftet. Andererseits werden zwei Mythen gepflegt.
Mythos eins: Die Selbstbestimmung gefährdet die Menschenrechte. Meine Vorredner haben zur Genüge gesagt, dass dem nicht so ist. Helen Keller, Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, hat klar gesagt, dass [PAGE 945] gemäss ihrer Einschätzung diese Initiative nicht zur Kündigung der EMRK führt. Hören Sie auf, dies landauf, landab zu pauken!
Unsere Initiative betrifft zwingendes Völkerrecht nicht. Verbot der Folter, Verbot des Völkermordes, Verbot des Angriffskrieges - ja, das müssen Sie wissen -, Verbot der Sklaverei und Verbot der Rückschiebung, das alles ist nicht betroffen von unserer Initiative. Alle anderen Menschenrechte sind in der Verfassung enthalten. Diese erfüllen wir weiss Gott.
Mythos zwei: Wir würden 600 Verträge in Gefahr bringen. Keiner konnte mir während dieser Debatte diese Verträge aufzählen oder zeigen. Sie wären ja alle verfassungswidrig ausgehandelt worden. Das macht doch unser Bundesrat nicht.
Sie, die Sie immer von Menschenrechten sprechen, wollen Sie den Schläger aus Zürich nicht ausweisen, weil die Ausschaffungs-Initiative offenbar internationalem Recht widerspricht? Wollen Sie, dass Fünfzigjährige, weil wir die Masseneinwanderungs-Initiative nicht umsetzen können, durch jüngere Arbeitskräfte ersetzt werden und nicht geschützt werden können? Wollen Sie, dass der Straftäter von Rupperswil, der Vierfachmörder, nicht den Bestimmungen der Verwahrungs-Initiative, die auch angenommen wurde, unterliegt?
Darum geht es bei dieser Initiative, um nichts anderes: Stehen Sie zur Schweiz, zur direkten Demokratie, sagen Sie Ja zur Selbstbestimmungs-Initiative!