Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2018-06-12
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-12
Wortprotokoll
Vom Bericht wird Kenntnis genommen [GZ]
Il est pris acte du rapport
[VS]
Sofern nichts anderes vermerkt ist, stimmt der Rat den Anträgen des Bundesrates zu.[GZ]
Sauf indication contraire, le Conseil adhère aux propositions du Conseil fédéral.[GZ]
[VS][GZ]
Antrag GPK-SR[GZ]
Die Postulate 14.3295 und 14.3296 nicht abschreiben [GZ]
Schriftliche Begründung [GZ]
Die drei 2014 eingereichten Postulate 14.3295, 14.3296 und 14.3297 ersuchen den Bundesrat, Berichte zu bestimmten Kernfragen zu verfassen. Formell hat der Bundesrat die Postulate mit der Erwähnung der Verordnungsänderungen in seinem Geschäftsbericht 2017 teilweise erfüllt. Zu einigen Punkten der Postulate wurde allerdings noch nicht Bericht erstattet. So stellt sich die Frage, inwieweit und wie den Kriterien zum Nachweis der Wirksamkeit und der Zweckmässigkeit der Medikamente (Postulat 14.3295) bei den künftigen dreijährlichen Überprüfungen durch das BAG tatsächlich Rechnung getragen wird. Fragen stellen sich auch bezüglich der Berücksichtigung der Auslandpreise (Postulat 14.3296), der Einführung eines Referenzpreissystems für Generika, der Dauer des Verfahrens zur Aufnahme von Medikamenten in die Spezialitätenliste, der verschiedenen Empfehlungen des Preisüberwachers im Arzneimittelbereich und der Einhaltung des vorgesehenen Zeitplans für die jährliche Überprüfung der Aufnahmebedingungen für Medikamente. Die GPK-SR plant für das erste Halbjahr 2019 eine Nachkontrolle zu ihrer Inspektion "Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der Spezialitätenliste" (Bericht vom 25. März 2014). In deren Rahmen wird sie den Umsetzungsstand der Empfehlungen und Postulate aus dem entsprechenden Bericht überprüfen. Auch die obengenannten offenen Fragen werden dann behandelt. Die GPK-SR erachtet es als sinnvoll, erst dann über die Abschreibung der drei Postulate 14.3295, 14.3296 und 14.3297 aus dem Bericht von 2014 zu entscheiden, wenn die Ergebnisse der Nachkontrolle von 2019 vorliegen. Daher beantragt die GPK-SR die Nichtabschreibung der Postulate 14.3295 und 14.3296.