Graber Konrad · Ständerat · 2018-06-12
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-06-12
Wortprotokoll
Wie der Vorredner gesagt hat, haben auch wir ein grosses Interesse an einer starken, unabhängigen Finanzkontrolle. Aber gerade das, was jetzt Herr Kollege Eberle angesprochen hat, die Suche nach Publizität, und eine solche Debatte, die wir jetzt hier in diesem Zusammenhang führen müssen, stellen natürlich die Frage der Unabhängigkeit der Finanzkontrolle auch zur Diskussion. Es gibt verschiedene Arten der Unabhängigkeit. Es gibt vor allem eine Unabhängigkeit bezüglich politischer Aussagen. Sobald man den Eindruck kriegt, dass die Finanzkontrolle politisch nicht mehr unabhängig, nicht der Sache verpflichtet ist, haben wir ein Problem.
Es gibt in diesem Bereich die Frage der Unabhängigkeit dem Anschein nach, und mindestens dies ist tangiert. Da mache ich mir grosse Sorgen. Wenn wir über eine Finanzkontrolle verfügen, die dem Anschein nach nicht mehr unabhängig ist, dann haben wir das Problem, dass wir uns nicht ohne Weiteres auf diese Finanzkontrolle verlassen können.
Ich habe mir im Hinblick auf die heutige Debatte auch den Geschäftsbericht der Finanzkontrolle nochmals vor Augen geführt, und auch hier habe ich den Eindruck, dass man da schon sehr spezielle Wege beschreitet. Man kann über Cartoons in einem Jahresbericht der Finanzkontrolle unterschiedlicher Meinung sein. Aber der Eindruck von Seriosität wird damit natürlich nicht gerade verstärkt; es ist nur ein Detail. Sorge bereitet mir der Punkt im Vorwort des Direktors der Finanzkontrolle, in dem er die Grundsatzfrage stellt, ob die EFK gross genug sei, und dann selber schreibt: "Blickt man auf die Geschichte der EFK zurück, so lautet die Antwort nein." Er definiert sich offensichtlich sehr stark über die Grösse der Finanzkontrolle und weniger über die Effizienz und Effektivität eines solchen Organs.
Andere Finanzkontrollen der Kantone, der Städte und vor allem aber auch interne Revisionsstellen von Publikumsgesellschaften werden regelmässig extern beurteilt. Wenn sich eine Finanzkontrolle am Ende eines Prozesses befindet, wäre es aus meiner Sicht angezeigt, auch hier, bei der EFK, einmal eine Qualitäts- und Leistungsbeurteilung, in Absprache mit den Geschäftsprüfungskommissionen und den Finanzkommissionen, vorzunehmen.
Das Thema, das Herr Eberle in seiner Interpellation anspricht, dreht sich im weitesten Sinn um die Frage der Kommunikation bei der Berichterstattung. Bei der Berichterstattung gibt es ja auch eine mögliche Skalierung. Üblicherweise findet die Berichterstattung über die Berichte der Finanzkontrolle statt, und erst als letztes Mittel, wenn alle Stricke reissen, wird der Gang an die Öffentlichkeit beschritten. Hier muss ich jetzt auch Herrn Eberle Recht geben, dass das wahrscheinlich nicht Punkte waren, bei denen die Finanzkontrolle sich vorerst einmal intern artikulierte und den Gang an die Öffentlichkeit erst als letztes Mittel beschritt.
Ich würde es sehr begrüssen, wenn man einmal die Finanzkontrolle, selbstverständlich in Absprache mit dem Finanzdepartement, den Geschäftsprüfungskommissionen und der Finanzkontrolle, einer Qualitäts- und Leistungsbeurteilung unterziehen würde. Da würde es auch um die Frage der Berichterstattung gehen, aber in erster Linie um die Frage von Effektivität und Effizienz: Wie ist das Prüfungsvorgehen? Wie wird die Risikobeurteilung vorgenommen?
Ich stelle fest, dass der Vorsteher der Finanzkontrolle im Bericht der Finanzkontrolle selber sagt, dass man nicht ohne Weiteres alle wesentlichen Risiken abdecken kann - gerade im Informatikbereich. Wir wissen ja vom Bund, dass wir hier grössere Probleme haben. Ich würde es wirklich sehr begrüssen, wenn man hier einmal eine Beurteilung vornehmen könnte, damit man auch weiss, wo man steht. Es ist auch für uns zentral zu wissen, ob wir uns auf die Finanzkontrolle verlassen können. Wenn der Vorsteher der Finanzkontrolle selber Vorbehalte anbringt, dann muss ich sagen, dass es an uns ist, hier einmal eine Beurteilung vorzunehmen.
Auch aufgrund der letzten Ereignisse - gerade gestern, mit Postauto - stellt sich für mich insgesamt die Frage: Bestehen irgendwo irgendwelche Kontrolllücken? Ich mag mich an den Fall UBS erinnern, den wir damals in der Geschäftsprüfungskommission im Nachgang detailliert anschauten. Dort war die Aussage der Verantwortlichen am Schluss des Tages: Der Verwaltungsrat hat nichts festgestellt, die Konzernleitung hat nichts festgestellt, die interne Revision hat nichts festgestellt, die externe Revisionsstelle hat nichts festgestellt, damals die Eidgenössische Bankenkommission - die heutige Finma - hat nichts festgestellt; "es isch eifach blöd gange", so war die Aussage. Und auch hier, bei Postauto, habe ich den Eindruck, dass es nicht völlig unähnlich ist. Deshalb wäre es wahrscheinlich schon sinnvoll, einmal die ganze Kontrolle und Aufsicht des Bundes insgesamt anzuschauen, einen Akzent auf die Finanzkontrolle zu setzen und dort eine Qualitäts- und Leistungsbeurteilung durchzuführen.