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Schmid Martin · Ständerat · 2018-06-12

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-12

Wortprotokoll

Ihre Kommission für Rechtsfragen schlägt mit dieser Motion vor, der Bundesrat sei zu beauftragen, die rechtlichen Grundlagen für einen Schweizer Trust zu schaffen. Mit dieser Motion möchten wir - ich werde dann noch ein bisschen auf die Entstehungsgeschichte eingehen - dem Bundesrat den Ball zuspielen, damit der Bundesrat die Gesetzgebungsarbeiten wieder an die Hand nimmt und einerseits einen Schweizer Trust schafft und andererseits auch das Gesetzgebungsverfahren vorantreibt, damit das nicht über parlamentarische Initiativen geschieht.

Was ist ein Trust, wofür wird ein Trust verwendet? Trusts sind in der Praxis zuverlässige Instrumente für die Planung der Nachfolge und den Erhalt von Vermögen. Dies gilt nicht nur für die angelsächsischen Stammländer dieses Instruments, sondern auch für zahlreiche andere Staaten, die wie die Schweiz das Haager Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung unterzeichnet haben. Die Schweiz hat, wie schon erwähnt, dieses Übereinkommen im Jahr 2007 ratifiziert. Der Hauptzweck eines Trusts ist es, den unmittelbaren Übergang von Vermögenswerten auf die Erben zu vermeiden. Der Abschluss eines Erbvertrags verhindert aber nicht, dass das Erbe im Anschluss an einen Todesfall umgehend verteilt wird. Deshalb hat auch der Trust eine eigenständige Bedeutung. Der Erbvertrag löst auch nicht alle Probleme, weil er voraussetzt, dass im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung sämtliche Erben volljährig sein müssen. Mit einem Trust ist es dagegen beispielsweise möglich, den Unterhalt eines behinderten Kindes zu sichern, allzu ausgabenfreudige Erben vor Versuchungen zu schützen oder ein Unternehmen vor seiner Zerschlagung zu bewahren. Aufgrund der Flexibilität eignen sich Trusts auch für Einrichtungen für die berufliche Vorsorge.

Weshalb kommt jetzt die Kommission für Rechtsfragen auch noch mit einer Motion, obschon sehr viele Vorstösse und sehr viele Initiativen in diesem Bereich hängig sind? Der Bundesrat hat sich bisher immer und bei allen Vorschlägen und in allen Themenbereichen gegen die Einführung eines schweizerischen Trusts ausgesprochen. Es gibt hierzu ein entsprechendes Postulat 15.3098 der FDP-Liberalen Fraktion, "Prüfung einer allfälligen gesetzlichen Regelung von Trusts", dann hat es auch ein Postulat Merlini gegeben. Auslöser für diese Intervention der Kommission für Rechtsfragen ist, dass sich der Bundesrat immer explizit gegen die Einführung des Trusts ausgesprochen hat.

Gleichzeitig hat die Schwesterkommission der parlamentarischen Initiative Regazzi 16.488 Folge gegeben; unsere Kommission hat diesem Beschluss zugestimmt. Im Rahmen dieser parlamentarischen Initiative soll das Rechtsinstitut des Trusts eingeführt werden. In unserer Kommission hat dann eine lange Diskussion darüber stattgefunden, ob das vom Verfahren her der richtige Weg ist. Wir sind zum Schluss gekommen: nein. Im Bereich der Gesetzgebung bezüglich der Einführung des Trusts sollte der Bundesrat von sich aus einen Entwurf vorlegen, weil es um eine komplizierte Regelung geht. Es sind sehr viele Facetten der Rechtsordnung abzuklären, weil wir nicht wollen, dass nur die Möglichkeit eines angelsächsischen Trusts übernommen wird. Vielmehr möchte die Kommission, dass das Institut eines schweizerischen Trusts ins Recht aufgenommen wird. Das ist natürlich in diesem Sinne ein Unterschied. Von diesen Themen her möchten wir die Grundlagen für das Institut eines schweizerischen Trusts erarbeiten, der dann durch Schweizer Anwälte und Notare ins Schweizer Rechtssystem eingebettet wird. Da sind wir der Auffassung, dass es höchstwahrscheinlich aufgrund der Komplexität sachgerechter ist, wenn diese Arbeiten durch den Bundesrat und die Verwaltung vorangetrieben und nicht im Rahmen einer parlamentarischen Kommission erledigt werden.

Warum war der Bundesrat, aus unserer Sicht, in der Vergangenheit immer gegen die Einführung des Trusts? Es gab natürlich auch vonseiten des Finanzplatzes viele steuerliche Gründe. Vor der Einführung des automatischen Informationsaustausches wurde immer wieder die Frage aufgeworfen, ob Trusts zur Steuervermeidung, zur Steuerumgehung eingesetzt werden. Mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches ist dieses Argument entfallen. Es gelten diese neuen internationalen Regelungen, und deshalb entfällt das Argument der Steuervermeidung gegen die Einführung des Trusts.

Wir stellen auch fest, dass die schweizerische Rechtspraxis natürlich immer wieder mit verschiedenen Truststrukturen konfrontiert ist. Diese werden aber im Ausland aufgesetzt, und in der Schweiz muss dann ausländisches Recht angewandt werden. Das trägt nicht zur Rechtssicherheit bei. Auch entgeht der schweizerischen Volkswirtschaft eine Möglichkeit, hier Dienstleistungen zu erbringen, welche eben auch Wertschöpfung in unserem Land behalten würden.

Deshalb sind wir der Auffassung, dass es an der Zeit ist, nachdem wir - das weiss Herr Bundesrat Maurer noch viel besser als wir alle zusammen - auch im Finanzdienstleistungsgesetz und im Finanzinstitutsgesetz den Trust, die Trustees und alle Details ausführlichst geregelt haben. Wenn wir also auch von der Einheit der Rechtsordnung her denken, stellen wir fest, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, um den Trust nach einer schweizerischen Lesart in unsere Gesetzgebung zu übernehmen, weil das eben auch aus Sicht der Volkswirtschaft sinnvoll ist.

Es gibt verschiedene Modelle, die diskutiert werden. Ich möchte explizit auch noch auf einen Aufsatz von Luc Thévenoz verweisen. Er hat einen Vorschlag für einen schweizerischen Trust auf Basis der Treuhand gemacht. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das weiterzuentwickeln. Die Kommission möchte in diesem Bereich eine gewisse Offenheit signalisieren. Wir möchten aber auch, dass der Bundesrat dieses Anliegen vielleicht auf Grundlage der verschiedenen Varianten, die hier bestehen, einmal seriös diskutiert und dem Parlament einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet, damit wir einen breitabgestützten Trust, der auch in unsere Rechtsordnung passt, einführen können. Herr Thévenoz hat hierzu gerade jetzt, 2018, einen interessanten Aufsatz geschrieben, der mindestens ein Denkanstoss sein könnte, wie eine solche schweizerische Regelung aussehen könnte.

Ich komme zum Schluss. Ich möchte Sie ermuntern, dieser Motion zuzustimmen, obwohl der Bundesrat ja immer noch sagt, er müsse noch Abklärungen treffen. Aber der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit immer gegen den Trust ausgesprochen. Deshalb hat unsere Kommission jetzt den Finger erhoben und möchte Sie, Herr Bundesrat, beauftragen, die Arbeiten, die Sie begonnen haben, sauber abzuschliessen und sicher diesen Bericht zu machen. Aber dann wissen Sie auch, welches die richtige Schlussfolgerung ist, wenn unser Rat die Motion annimmt. Wenn sich dann Gründe ergeben würden, dass der Trust wirklich nicht passt, kann immer noch das Parlament darüber entscheiden, ob er eingeführt werden soll oder nicht.

Mit diesen Ausführungen möchte ich Ihnen beliebt machen, mit der Kommission für Rechtsfragen trotz der Ablehnung des Bundesrates diese Motion anzunehmen. [PAGE 508]