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Estermann Heinrich · Nationalrat · 2002-06-19

Estermann Heinrich · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-19

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion hat schon sehr früh, d. h. schon Mitte 2001, ein Hearing über die Auswirkungen des Staatsvertrages durchgeführt. Je ein Vertreter des Bazl, der Flughafenbetreiberin Unique und der damaligen Fluggesellschaft Swissair informierten aus ihrer Sicht über das Abkommen. Schon zu diesem Zeitpunkt meldeten die mit dem Flughafenbetrieb verbundenen Firmen grösste Bedenken gegen den Vertrag an. Nach dieser Informationsveranstaltung fällte die CVP-Fraktion den Grundsatzentscheid, die Ratifizierung von der Haltung der Direktbetroffenen abhängig zu machen.

Inzwischen haben sich auch die Regierung und das Kantonsparlament von Zürich mit den Auswirkungen des Abkommens intensiv befasst. Sie empfehlen ganz klar, den Vertrag nicht zu genehmigen. Nach dem knappen Kommissionsentscheid hat sich die CVP-Fraktion nochmals von den Vertretern der heutigen Fluggesellschaft Swiss, der Regierung des Kantons Zürich sowie von der international anerkannten Flugrechtlerin Frau Dettling-Ott informieren lassen. Nach intensiver Diskussion beschloss die Fraktion grossmehrheitlich, dem Abkommen nicht zuzustimmen.

Welche Überlegungen führten zu diesem Entscheid? Der wichtigste Schwachpunkt in diesem Vertrag ist, dass nicht die Lärmmenge, sondern die Anzahl der Flugbewegungen als Grundlage dient. Im Strassen- und Schienenverkehr, aber auch auf allen Flughäfen Deutschlands und in der EU gilt eine Lärmmenge in Dezibel und nicht die Anzahl der Bewegungen. Damit würde für den Flughafen Zürich eine auf der Welt fast einmalig schlechte Regelung gelten. Die geforderte maximale Zahl der Anflüge über deutschem Gebiet pro Jahr - neu 100 000 - ist aber nicht das Hauptproblem für den Flughafen Zürich. Das vorgesehene Nacht- und Wochenendflugverbot wirft weit grössere Probleme auf.

Eine ganz grosse Problematik besteht in der Vorwirkung dieses Vertrages. Faktisch ist das Nachtflugverbot für Anflüge aus Norden über süddeutschem Gebiet am 19. Oktober 2001, nach der Vertragsunterzeichnung, in Kraft gesetzt worden. Zudem soll ab Ende Oktober 2002 ein ausgedehntes Wochenendflugverbot gelten, und dies alles ohne vorherige Genehmigung durch das Parlament. Gerade diese Rechtssituation der Vertragsvorwirkung ist problematisch, und die Juristen streiten sich über die Rechtmässigkeit einer solchen Vorgehensweise.

Dass sich die Bevölkerung des Kantons Zürich grossmehrheitlich gegen dieses Abkommen wehrt, ist verständlich. Riesige Mengen von Zuschriften und Mails belegen dies. Durch die Flugroutenänderung infolge dieses Vertrages wird Fluglärm von wenig besiedelten Gebieten in die Agglomeration des Flughafens Zürich umgelagert. Man nimmt an, dass bereits heute nur 5 Prozent des gesamten Fluglärms über deutschem Gebiet anfallen, 95 Prozent hingegen über der Schweiz.

[PAGE 1030] Obwohl es auch einen Personenkreis gibt, der sich für eine solidarische Lärmverteilung im Kanton Zürich einsetzt, muss ein solcher Vorschlag als absolut unrealistisch verworfen werden. Zudem ist nicht ganz klar, ob vehemente Flughafengegner nicht auch aus diesem Staatsvertrag neue Argumente gegen den Flughafen generell ableiten könnten. Sehr fragwürdig ist die Anordnung der Republik Deutschlands für den Fall einer Nichtgenehmigung durch die Schweiz:

Gemäss einer einseitigen Verordnung seitens Deutschland soll die Flugsicherung, die bis jetzt - notabene ohne Staatsvertrag - durch die schweizerische Skyguide auch über süddeutschem Gebiet durchgeführt wird, an die deutsche Flugsicherung übergehen. Zudem sollen die Überflüge sofort auf 80 000 jährlich reduziert werden. Ein Vertrag mit solchen Drohungen scheint uns neben dem für die Schweiz sehr schlechten Vertragsinhalt sehr fragwürdig. Ein Vertragsabschluss mit dem Motto "Bist du nicht willig, so brauch' ich Gewalt" scheint, wie dies ein Vorredner auch schon gesagt hat, nicht ganz im Sinne von gutnachbarlichen Beziehungen zu sein.

Am 1. Juni 2002 sind die bilateralen Verträge in Kraft getreten; seit diesem Zeitpunkt gilt das Luftverkehrsabkommen mit der EU. Das heisst, dass die Schweiz den EU-Staaten flugrechtlich gleichgestellt ist. Eine Überprüfung des Staatsvertrages hätte vor dem Abschluss durch die EU-Behörden vorgenommen werden müssen. Möglicherweise ist nach der neuen, veränderten Flugrechtssituation gar kein solcher Vertrag mit der EU mehr notwendig. Über weitere Rechtswirkungen und die Gefahr eines Präjudizes des Vertrages auf andere inländische Flughäfen wird sich Kollege Imhof äussern.

Zusammenfassend müssen wir feststellen, dass sich die direkt betroffenen Firmen wie Unique oder unsere Swiss Airlines, in die wir von Bundesseite sehr viel Geld eingebracht haben, ganz klar gegen dieses Abkommen wehren. Diese ablehnende Haltung kam nach vielen Rechtsabklärungen und Gutachten zustande. Zudem scheint, dass die einseitige Verordnung Deutschlands, die bekanntlich juristisch kaum durchzusetzen sein wird, längerfristig auf keinen Fall schlechter wird als der vorliegende Vertrag. Ebenfalls ist die Ablehnung des Kantons Zürich in die Überlegungen einzubeziehen und zu gewichten. Das einzige Positive wäre die durch den Vertrag garantierte Flugsicherung durch Skyguide.

Nach Abwägung dieser Fakten beschloss die CVP-Fraktion grossmehrheitlich, den Bundesrat nicht zu ermächtigen, den Vertrag zu ratifizieren.

Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag Frey Claude abzulehnen. Die angesprochenen Fragen wurden in der Kommission diskutiert und mehrheitlich beantwortet. Wenn man erneut die gleichen Fragen stellt, wird sich an der Beurteilung nichts ändern. Wir müssen jetzt einen Entscheid fällen. Es besteht immer noch die Möglichkeit, dass im Ständerat weitere Fragen gestellt werden. Ich bitte Sie im Namen der CVP-Fraktion, den Rückweisungsantrag Frey Claude abzulehnen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage nicht einzutreten.