Müller Damian · Ständerat · 2018-06-12
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-12
Wortprotokoll
Seit sieben Jahren befasst sich unser Rat mit der Frage, ob es eine gesamtschweizerische obligatorische Erdbebenversicherung braucht oder eben nicht. Seit sieben Jahren wird diskutiert, geklärt, befragt, aber auch nach sieben Jahren ist es in der Kommission nicht möglich, einen klaren Entscheid für oder gegen eine solche Versicherung zu fällen.
Wieso nicht? Weil wir die Frage auf drei Ebenen diskutieren und dabei leider Gefahr laufen, aneinander vorbeizureden. Die erste Ebene ist eine formaljuristische, denn wir haben keine ausreichende Verfassungsgrundlage. Die zweite Ebene ist eine inhaltliche. Hier stellt sich die Frage, ob wir überhaupt Handlungsbedarf sehen. Und die dritte Ebene ist eine politische: Wer ist zuständig, falls die Notwendigkeit bejaht wird, der Bund oder die Kantone? Oder anders gefragt: Muss der Bund die Kantone gegen ihren Willen zu ihrem Glück zwingen?
Gehen wir diese Fragen einmal durch, zuerst die Frage nach der verfassungsmässigen Grundlage. Bei dieser Frage sollten wir uns wirklich nicht länger aufhalten, denn wenn wir die Frage nach dem Handlungsbedarf bejahen, wenn wir also Handlungsbedarf ausmachen, dann haben wir die Instrumente, die verfassungsmässige Grundlage zu schaffen.
Also ist die Frage: Sehen wir Handlungsbedarf? Ich bin das Protokoll der Kommissionssitzung nochmals durchgegangen und stelle fest, dass eine kleine Mehrheit das Problem von grossen Erdbebenschäden wohl sieht und damit die Notwendigkeit, sich zu versichern. Ich denke auch, dass das sinnvoll ist. Aber muss das der Bund tun?
Damit bin ich bei der dritten Frage: Muss der Bund die Kantone gegen ihren ausdrücklichen Willen zu ihrem Glück zwingen? Für mich ist es klar: Der Bund muss das nicht tun. Es ist nicht die Aufgabe des Bundes, den Kantonen Aufgaben zu übertragen, die sie nicht übernehmen wollen. Würden wir das tun, würden wir letztlich die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen grundsätzlich infrage stellen. Wir sind bisher gut gefahren mit der Politik, die Herausforderungen dort anzugehen, wo sie sind. Der Bund soll nur das tun, was die Kantone nicht tun können. Aber gerade in der Frage der Erdbebenversicherung können sich die Kantone bewegen. Sie können sich zu einem Konkordat zusammenschliessen, und sie können sich so gegenseitig unterstützen und Leistungen garantieren. Im Bedarfsfall kann dann immer noch die Eidgenossenschaft unterstützend einspringen.
Und dann gibt es immer noch etwas wie Eigenverantwortung. Es ist Aufgabe jedes einzelnen Hausbesitzers, zu seinem Eigentum Sorge zu tragen, auch in Sachen Erdbebenversicherung, und dafür gibt es ja bereits private Anbieter. Die Assekuranz ist also hier bereits einen Schritt weiter, und die Eigenverantwortung kann jede und jeder selber wahrnehmen.
Deshalb unterstütze ich die Position der Kommissionsmehrheit, die Motion sei abzuschreiben.