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Engler Stefan · Ständerat · 2018-06-12

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2018-06-12

Wortprotokoll

Ich möchte meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin im Vorstand der Vereinigung kantonaler Gebäudeversicherungen. Die kantonalen Gebäudeversicherungen befassen sich seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten mit der Frage, wie man es den Hauseigentümern erklären kann, dass zwar alle anderen Elementarschäden versichert sind, das Erdbebenrisiko aber nicht.

Es wurde von einem Vorredner zu Recht angeführt, dass viele Hauseigentümer heute davon ausgehen, dass sie ihr Gebäude auch gegen Erdbeben versichert haben. Das ist in der Realität nicht so. Es ist, das wurde mehrfach angesprochen, nur der Kanton Zürich, welcher als einziger Kanton über eine Grundversicherung im Falle eines Erdbebens verfügt. Für den Grossteil der Kantone, jene mit einer staatlichen Gebäudeversicherung, gibt es einen freiwilligen Erdbebenpool. Dieser kann Leistungen bis zu 2 Milliarden Franken ausrichten. Es besteht aber kein Anspruch darauf. Diesen Pool hat der Zusammenschluss der Gebäudeversicherungen auf freiwilliger Ebene organisiert.

An und für sich stellt sich ja am Schluss nicht nur die Frage der Solidarität zwischen den Kantonen, sondern es stellt sich auch die Frage der Solidarität zwischen den Gebäudeeigentümern untereinander, ob man mit einer solidarischen Gemeinschaftsversicherung die Prämie für alle Gebäudeeigentümer tief halten will oder nicht. Dass sich der Hauseigentümerverband schwertut mit der Frage, kann ich gut verstehen. Wer will schon auf Vorrat eine Versicherung[NB]abschliessen? Der Hauseigentümerverband empfiehlt aber seinen Mitgliedern auch, eine private Versicherung gegen das Risiko von Erdbeben abzuschliessen. Damit gewichtet er die Verantwortung des einzelnen Eigentümers höher als eine gemeinschaftliche Verpflichtung aller Hauseigentümer.

Man wird diese Diskussion mit dem Abschreiben der Motion Fournier nicht los. Wir werden diese Diskussion weiterführen, auch über neue Vorstösse. Es wird weiterhin darum gehen, ob wir im Rahmen eines Konkordats der Kantone oder im Rahmen einer Suva-ähnlichen Organisation eine obligatorische schweizerische Versicherung aufbauen wollen oder nicht. Ich warne vor Parallelorganisationen für etwas, was gut mit den Gebäudeversicherungen aufgefangen werden kann. Davon, dass wir die Motion Fournier heute nicht abschreiben, verspreche ich mir, dass die Gespräche mit den Stakeholdern - das sind die Privatversicherer, die Gebäudeversicherungen, die Hauseigentümer und selbstverständlich auch die Kantone - weitergeführt werden.

Ich habe von einem interessanten Vorschlag eines Bürgers gehört, welcher eine Idee hatte, die viele Nachteile der "Zwangsversicherung" eliminieren würde. Als Haupteinwand gegen eine obligatorische Versicherung wird geltend gemacht, sie sei für die Eigentümer relativ teuer, es werde viel Kapital auf Vorrat gebunden und Erdbeben seien so selten, dass, wenn mal eines eintritt, sowieso die Glückskette und der Staat da seien und die Hauseigentümer in dieser schwierigen Situation nicht alleinlassen würden. Dieser Bürger hat die Idee einer Solidarhaftung durch die Grundeigentümer eingebracht - eine Solidarhaftung, die die Hauseigentümer aber erst im Fall eines Erdbebens verpflichten würde, einen maximalen Prozentsatz ihrer Versicherungswerte für eine solche Verpflichtung zu leisten. Es ist also quasi eine Eventualverpflichtung, die erst fällig wird, wenn das Ereignis auch eintritt. Mit beispielsweise 0,7 Prozent der gesamten Gebäudeneuwert-Versicherungssumme der Schweiz könnten Leistungen von ungefähr 20 Milliarden Franken garantiert werden. Ein Gebäudeeigentümer mit einer Versicherungssumme von einer halben Million Franken müsste alle fünfhundert Jahre 3500 Franken bezahlen, um eine Deckung von 20 Milliarden zu erreichen. Diese Leistung würde aber erst fällig, wenn tatsächlich ein Ereignis eintritt.

Ich halte das für eine clevere Idee. Nicht alle guten Ideen müssen aus diesem Haus kommen. Es ist durchaus auch willkommen, wenn die Zivilgesellschaft solche Ideen einbringt. Das Gegenargument, man schaffe Kapital auf Vorrat, würde damit entkräftet. Ich würde es begrüssen, wenn der Bundesrat nochmals etwas aktiver mit den Stakeholdern das Gespräch über die Eckpunkte einer Solidarhaftungslösung führen würde.

Am Schluss müssen wir vielleicht auch sagen, dass es für eine Verfassungsrevision, die notwendig würde, um den Bund in die Pflicht zu nehmen, keine Mehrheit gibt, und dann ist das Kapitel endgültig geschlossen.

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