Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2018-06-12
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-12
Wortprotokoll
Wir haben uns an der letzten Sitzung der SPK am 14. Mai 2018 diesem Geschäft gewidmet. Was möchte die Motion, die ursprünglich von Frau Estermann eingereicht und vom Nationalrat per Beschluss vom 7. März 2018 mit 109 zu 73 Stimmen angenommen worden ist? Die Motion möchte, dass die Versandkosten für die briefliche Stimmabgabe bei eidgenössischen Wahlen und eidgenössischen Abstimmungen von der Post übernommen werden. Der Bundesrat soll dafür sorgen, dass dies sichergestellt wird. Die Motionärin verweist dabei auch auf eine Studie der Uni Freiburg, welche bestätigt, dass im Kanton Bern in den Gemeinden, die vorfrankierte Abstimmungsumschläge verwenden, die Stimmbeteiligung etwas höher ist, nämlich um 2 Prozent höher liegt als in den Gemeinden, welche die Portokosten nicht übernehmen.
Was ist die Ausgangslage? Die Portokosten für die briefliche Stimmabgabe entstehen bei gleichzeitig stattfindenden eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Urnengängen nur einmal. Der Bund respektive die Schweizerische Post würde also mit der Massnahme, welche mit dieser Motion vorgeschlagen wird, auch kantonale und kommunale Wahlen und Abstimmungen mitfinanzieren. Im Moment ist es so, dass rund ein Drittel der Kantone sowie einzelne Gemeinden in anderen Kantonen die portofreie briefliche Stimmabgabe kennen; ohne Intervention des Bundes respektive ohne eine Kostenübernahme haben diese sich also zum Schritt entschieden, die Portokosten zu übernehmen. Der Bundesrat hält denn in seiner Stellungnahme auch fest und begründet damit die Ablehnung, dass er keine Gründe dafür sieht, an dieser Aufgabenteilung, an dieser Lastenteilung etwas zu ändern. Vor allem wird auch darauf hingewiesen, dass eine mögliche Verpflichtung der Post, diese Kosten zu übernehmen, eigentlich dem Postgesetz widerspricht, welches in Artikel 16 festhält, dass die Grundversorgung nach wirtschaftlichen Grundsätzen, das heisst in der Regel kostendeckend, festzulegen ist.
Die Mehrheit Ihrer Kommission teilt die Ansicht des Bundesrates, dass diese Motion abzulehnen sei. Wir sind der Ansicht, dass der Bund nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kantone eingreifen soll. Der Bund soll den Kantonen die grundlegenden Rahmenbedingungen betreffend die Ausübung der politischen Rechte vorgeben, nicht aber auch die Detailaspekte regeln. [PAGE 518]
Wir halten sowohl seitens der Mehrheit der Kommission wie auch seitens der Minderheit der Kommission zwei wichtige Botschaften fest: Erstens ist es uns wichtig, dass die Partizipation über alle Kanäle gefördert wird, sei es die briefliche Stimmabgabe, sei es die Abgabe des Couverts vor Ort oder sei es ein weiterer Kanal, nämlich die elektronische Abgabe, deren Realisation sich im Moment im Aufbau befindet. Zweitens ist es uns wichtig, dass auch die Kantone motiviert werden, sich zu überlegen, ob sie mit der Übernahme der Portokosten nicht einen Beitrag an die Erleichterung der Partizipation an Wahlen und Abstimmungen leisten können.
Die Mehrheit der Kommission ist aber der Meinung, dass man dies im Sinn eines Aufrufes, einer Botschaft platzieren sollte und nicht indem die Kompetenzen und Lasten verschoben werden. Insbesondere ist aus Sicht der Kommissionsmehrheit auch der Aspekt nicht zu unterstützen, dass die Post verpflichtet werden soll, die Kosten zu übernehmen.
Zusammenfassend kann ich Ihnen mitteilen, dass wir uns mit einer knappen Mehrheit, mit 6 zu 5 Stimmen, entschieden haben, die Motion abzulehnen. Es gibt einen Antrag der Minderheit Comte, zu dem sich Herr Comte jetzt selber äussern wird.