Minder Thomas · Ständerat · 2018-06-12
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-12
Wortprotokoll
Etwa ein Drittel der Kantone lässt den Stimmberechtigten vorfrankierte Couverts zukommen. Die vorliegende Motion will dies nun schweizweit einführen. Vorfrankierte Rückantwortcouverts sind natürlich praktisch und bürgerfreundlich, da für die briefliche Abstimmung keine Briefmarken mehr besorgt werden müssen. Eine im letzten Jahr publizierte politikwissenschaftliche Studie der Universität Freiburg hat ergeben, dass sich dort, wo die Vorfrankierung eingeführt worden war, die Stimmbeteiligung um 4 [PAGE 519] Prozent erhöhte. Es wird dabei argumentiert, dass es weniger die finanziellen Anreize per se seien, die mehr Personen zum Wählen bewegen, sondern die schlicht praktischeren Verfahren. Eine andere empirische Studie von Politologen hat des Weiteren aufgezeigt, dass demgegenüber die Einführung von E-Voting - auch immer wieder ein Thema in der Politik - die Stimmbeteiligung nicht erhöhe.
Ich persönlich stehe dem Grundanliegen der vorfrankierten Rückantwortcouverts positiv gegenüber. Dennoch lehne ich diese Motion ab. Am letzten Wochenende lag die Stimmbeteiligung, wir haben es von Kollege Comte gehört, bei gerade einmal 34 Prozent. Ich mache mir ernsthaft Sorgen um die tiefe Stimmbeteiligung bei vielen Abstimmungen in der Schweiz. Wenn eine Minderheit der politisch interessierten Gesellschaft zur Mehrheit wird oder zumindest eine Mehrheit erzwingt, so ist das eine gefährliche Entwicklung - wohlverstanden in einem hochdemokratischen Land. Ein vorfrankiertes Couvert ist eine gute Idee, um die Stimmbeteiligung anzuheben, doch der Bund ist hier schlicht und einfach die falsche Stelle, um ein solches Anliegen einzuführen. Das sollen die Kantone oder noch viel besser die Gemeinden selber entscheiden.
Im Kanton Schaffhausen wurden vor einigen Wochen Vorstösse in den kommunalen Parlamenten von Neuhausen, meiner Wohngemeinde, und Schaffhausen überwiesen, welche genau dies einführen wollen. Eine dritte, kleinere Gemeinde hat dies abgelehnt: Sie empfand es als zu teuer.
Ich empfehle also den Befürwortern erstens, in ihrem Kanton bzw. ihrer Gemeinde darauf hinzuwirken, dass die Stimmcouverts vorfrankiert werden, schliesslich sind es meistens die Gemeinden, die die Frankierung zu begleichen haben.
Zweitens ist diese Motion falsch, weil wir ohnehin nur befugt sind, die eidgenössischen Abstimmungen zu regulieren. Artikel 39 Absatz 1 der Bundesverfassung schreibt vor: "Der Bund regelt die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen, die Kantone regeln sie in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten." Es wäre zwar möglich, dass wir dieses Ansinnen für die nationalen Abstimmungstermine umsetzen, doch müssen wir bedenken, dass die Kantone und Gemeinden regelmässig weitere Termine für lokale Abstimmungen und Wahlen ansetzen. Dieser Vorstoss würde sie daher faktisch zwingen, auch für ihre eigenen Wahltermine solche Couverts anzubieten. Denn kein Stimmbürger würde es verstehen, wenn die Gemeinde ihm einmal ein vorfrankiertes Couvert zustellen würde, am nächsten Termin aber wieder ein nichtfrankiertes.
Drittens hat unser Rat in der letzten Session zwei Standesinitiativen der Kantone Zug (14.307) und Uri (14.316) Folge gegeben, welche die Schranken für die Ausgestaltung der Wahlverfahren für die kantonalen Parlamente wieder aufheben wollen. Die Kantone sollen selber entscheiden, wie sie wählen wollen, wurde argumentiert. Sogar die Bundesverfassung soll geändert werden, um dieses Anliegen umzusetzen. Es erscheint daher nicht sehr kohärent, wenn wir auf der einen Seite den Kantonen bei den politischen Rechten wieder freie Hand geben wollen und auf der anderen Seite den Kantonen im selben Atemzug vorschreiben wollen, wie sie ihre Wahlcouverts auszugestalten haben.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen. Der Bund ist hier schlicht der falsche Adressat.