Müller Leo · Nationalrat · 2018-06-12
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-06-12
Wortprotokoll
Ich spreche zum Minderheitsantrag zum Anhang 2 der Fidleg/Finig-Vorlage. Es geht hier um eine Änderung der Bestimmungen im Bankengesetz. Ich schaue kurz zurück, wie die Entwicklung war.
Mit der "Too big to fail"-Vorlage im Jahr 2011 wurden systemrelevante Banken gezwungen, die Eigenkapitalbasis zu stärken. Damals wurde das Bankengesetz geändert, und es wurde darin neu die Möglichkeit geboten, Vorrats- oder Wandlungskapital zu schaffen. Dies wurde durch Ausgabe von Aktien oder durch Partizipationskapital ermöglicht und so im [PAGE 990] Gesetz festgehalten. Das Problem ist, dass diese Möglichkeit zur Schaffung von Partizipationskapital bei den Genossenschaftsbanken nicht möglich ist. Das Bundesgericht hat dies in BGE 140 III 206 bestätigt, und es hat darin festgehalten, dass der Gesetzgeber tätig werden müsse, wenn man diese Möglichkeit denn schaffen wolle.
Der Bundesrat hat dann in der Vorlage vorgeschlagen, dass Genossenschaftsbanken ebenfalls die Möglichkeit erhalten sollen, Partizipationskapital analog der Regelung im Aktienrecht als Beteiligungskapital zu schaffen.
Bisher hat der Nationalrat die Meinung vertreten, die Frage sei auszugliedern und in einer separaten Vorlage zu behandeln. Die WAK hat dann weitere Abklärungen getroffen, und so hat sie am 26. März 2018 die Beratung zu dieser Frage unterbrochen. Sie hat verlangt, dass das Sekretariat eine Umfrage bei den Grossgenossenschaften mache und auch die systemrelevanten Banken, die Grossbanken, befragen solle, ob hier ein Problem entstehen würde, wenn eine Regelung getroffen würde. Die Rückmeldung war dann, dass keine grundlegenden Bedenken gegen eine solche Regelung vorgebracht wurden.
Ebenfalls hat die WAK beim Bundesamt für Justiz ein Gutachten verlangt. Dieses wurde mit Schreiben vom 12. April 2018 vorgelegt. Die WAK hat dann an der Sitzung vom 23.[NB]und 24. April 2018 diese Frage nochmals beraten und damals noch die Meinung vertreten, man solle diese Frage eben ausgliedern. Der Ständerat war immer und konsequent der Meinung, dass man dem Entwurf des Bundesrates folgen und diese Frage hier und jetzt erledigen solle.
Wir sind jetzt im Differenzbereinigungsverfahren, und das ist noch die einzige Differenz, die bei der Vorlage besteht. Wir haben das in der Kommission nochmals beraten. Ich habe jetzt eine Minderheit gebildet und schlage Ihnen vor, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Warum?
1. Im Gutachten des Bundesamtes für Justiz vom 12. April 2018 wurde festgehalten, dass es verantwortbar sei, diese Regelung spezialgesetzlich zu treffen, diese Möglichkeit im Bankengesetz festzuhalten und nicht auch noch das OR mit einzubeziehen.
2. Auch die Direktbetroffenen haben keine grundlegenden Bedenken gegen diese Regelung geäussert.
3. Es ist ein Anwendungsbereich, der sehr begrenzt ist. Es betrifft im heutigen Zustand einzig die Raiffeisen-Gruppe. Somit ist dieser Anwendungsbereich sehr begrenzt.
Der Minderheit geht es darum, dass jetzt die Möglichkeit geschaffen wird und dass das Problem gelöst wird. Sie haben jetzt die Möglichkeit, aus dieser Minderheit eine Mehrheit zu machen. Ich bitte Sie, das zu tun, und dann hätten wir alle Differenzen bereinigt.[GZ]
Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen, und ich danke Ihnen dafür.