Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-06-13
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-06-13
Wortprotokoll
Ich kann nur erneut daran appellieren, Augenmass zu bewahren - Augenmass, Augenmass! Der Antrag der Minderheit ist erneut einfach ausserhalb einer angemessenen Regulierung. Wenn Sie es erlauben wollen: Es geht hier eben um die Jungtiere, um Muttertiere, die wahrscheinlich noch kaum so grossen Schaden angerichtet haben, wie Sie das jetzt darlegen. Es ist richtig, hier den Schutz von Muttertieren und Jungtieren stärker zu gewichten als die uneingeschränkte Möglichkeit, sie zu jagen und abzuschiessen; das ist für mich also eindeutig. Den Abschuss von Muttertieren müssten Sie der Bevölkerung dann auch noch erklären können, das müsste irgendwie begründbar sein.
Ich möchte auch nochmals auf folgenden Punkt hinweisen: Die Kantone können auf der einen Seite zum Beispiel eine [PAGE 545] zur Gefahr gewordene Bärin abschiessen, aber sie sollten auf der anderen Seite bei einer schadenstiftenden Bärin mit abhängigen Jungtieren andere Massnahmen dem Abschuss vorziehen. Das ist die gängige Praxis, das macht Sinn: das macht eben gerade auch Sinn im Hinblick auf den Schutz von Jungtieren. Es ist nicht nur ein Wolfsartikel, es gilt eben für alle jagdbaren Tiere.
Das ist auch das Problematische am Einzelantrag Engler, so gut er es meint. Auch hier, in Artikel 12 Absatz 2, sind eben nicht nur die Wölfe gemeint, sondern es betrifft auch die Vögel, die Bären usw. Deshalb halten wir es für problematisch, wenn Sie explizit das Streifgebiet eines Wolfsrudels betonen. Damit hätten Sie eigentlich eben trotzdem eine Lex Lupus, und das wollen wir alle eigentlich nicht; das haben Sie, glaube ich, in Ihrem Eintretensvotum auch gesagt. Das scheint uns an Ihrem Antrag eben auch problematisch zu sein. Ich glaube, wenn Sie das regeln möchten, so müsste man es anders formulieren oder dann bei Artikel 11 Absatz 5 entsprechend korrigieren.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und die beiden anderen Anträge abzulehnen.