Engler Stefan · Ständerat · 2018-06-13
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2018-06-13
Wortprotokoll
Ich kann mich kurzfassen. Der Kommissionssprecher und jetzt am Schluss auch noch der Sprecher der Minderheit haben es bereits angesprochen: Es geht mir zu weit, wenn solche Abschüsse, handle es sich um jagdbares oder geschütztes Wild, ohne Rücksicht auf den Mutter-[NB]und Jungtierschutz von Artikel 7 Absatz 5 erfolgen sollen. In Artikel 7 Absatz 5 des Jagdgesetzes steht, dass die Kantone "insbesondere den Schutz der Muttertiere und der Jungtiere während der Jagd sowie der Altvögel während der Brutzeit" zu regeln haben. Es ist ein tierschützerisches Gebot, dass alle Tiere ein Anrecht auf Schonzeiten haben, insbesondere während der Fortpflanzungszeit. Junge führende oder fütternde Elterntiere sowie von der elterlichen Pflege abhängige Jungtiere sind während dieser Zeit zu schützen. In dieser Hinsicht macht es auch keinen Unterschied, ob es sich um jagdbare oder geschützte Tiere handelt, um wertvolle oder schädliche Tiere: Alle haben den Anspruch darauf, während dieser Zeit in der Regel nicht bejagt zu werden.
Mein Antrag will, dass im Einleitungssatz von Absatz 2 gemäss der Minderheit Artikel 7 Absatz 5 nicht ausser Kraft gesetzt wird.