Rechsteiner Paul · Ständerat · 2018-06-13
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-13
Wortprotokoll
Ich stelle keinen abweichenden Antrag, möchte aber doch unterstreichen, was der Kommissionssprecher gerade gesagt hat. Im Nationalrat ging das undiskutiert durch. Auch seitens der Verwaltung ist nicht sehr viel dazu gesagt worden. In der Kommission selber war das auch eine ganz kurze Sache. Die Einwände gegen das Anliegen der Motion kamen nachher vom Taxigewerbe, aber auch von Organisationen der Taxichauffeure selber. Bei einer Abschaffung des Taxiausweises gebe es vielleicht doch grössere Probleme, als das bisher thematisiert worden sei.
Man muss feststellen, und das war dann auch die Stellungnahme des Leiters des Astra, dass die Abschaffung des Taxiausweises einer Gesetzesrevision bedarf. Das wird offenbar in Zusammenhang mit anderen Punkten einer Gesetzesrevision behandelt werden; die Frau Bundesrätin wird sich ja vielleicht noch dazu äussern. Es besteht dann die Möglichkeit, diese Einwände im Rahmen der Vernehmlassung zu hören.
Kurz gesagt sind die wichtigsten Punkte, die ich auch nicht so auf dem Radar hatte, die speziellen Anforderungen an das berufsmässige Transportieren von Personen. Das beginnt mit einer speziellen Prüfung, geht mit einer speziellen Haftpflichtversicherung weiter, mit besonderen Berufspflichten in Bezug auf die Arbeitszeiten und die Bedienung des Fahrtenschreibers, die man einhalten muss - was voraussetzt, dass man diese Regeln überhaupt kennt. Es gibt dann besondere Regeln, die sicher auch im Interesse von Fahrgästen liegen, dass für das berufsmässige Transportieren von Personen ein Promillewert von 0,0 verlangt wird und so weiter und so fort. Es sind heute einfach verschiedenste Voraussetzungen nötig, damit man den Taxiausweis erhält und die Sorgfaltspflichten im Zuge des berufsmässigen Personentransports entsprechend einhalten kann.
Das gesagt, meine ich, dass man im Rahmen der Vernehmlassung schauen muss, wie sich die Ausgangslage präsentiert. Eine Motion ist eine Motion, ein Gesetzgebungsauftrag. Aber nachher dienen das Vernehmlassungsverfahren und der Gesetzgebungsprozess gegebenenfalls dazu, die Dinge nach dieser doch eher summarischen Behandlung des Anliegens auf parlamentarischer Stufe gründlicher zu betrachten.