Lexipedia

preparatory:AB 232382

Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-13

Wortprotokoll

Zu meiner Minderheit zu Artikel 27 Absatz 3: Leider wurde meinem Antrag zur Präzisierung der Eignungskriterien in Artikel 27 Absatz 3 wenig Beachtung geschenkt. Im Entwurf des Bundesrates steht Folgendes: "Die Auftraggeberin gibt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen bekannt, zu welchem Zeitpunkt welche Nachweise einzureichen sind." Dies ist zu wenig präzise. Um auch hier wieder von gleich langen Spiessen sprechen zu können, müsste im Gesetzestext der Hinweis auf die Gleichbehandlung der Anbieter gemacht werden. Nur so haben die Mitbewerber im Ausland die gleichen Anforderungen wie die Unternehmen in der Schweiz zu erfüllen.

Wie so oft in der Detailberatung des BöB geht es der SVP-Fraktion und mir darum, dass unsere Industrie international durch unsere eigenen Gesetze nicht benachteiligt wird. Mit meinem Antrag will ich das herausstreichen. Es ist mein Antrag, dass der Entwurf des Bundesrates um den folgenden Teil ergänzt wird: "Im Besonderen sind alle Nachweise, die von Schweizer Anbietern verlangt werden, auch von ausländischen auf gleichem Niveau einzufordern." Damit hätten unsere Unternehmen ansatzweise eine Chance.

Die Verwaltung meint, dass mein Antrag schon geltendem Recht entspreche, weshalb man dies nicht explizit erwähnen müsse. Da es sich beim BöB um neues Recht handelt, stellt sich die Frage, ob dies dann immer noch gilt. Das scheint mir jedenfalls nicht ganz klar zu sein. Aus der Verwaltung kam die Rückmeldung, dass die Gleichbehandlung prozedural erst dann überprüft werde, wenn von einer Partei Rekurs eingelegt werde. Ferner meinte sie, dass eine explizite Erwähnung das Gesetz nur unnötig kompliziere.

Ich vermute, dass sich die Kommission bestärkt von diesem Scheinargument gegen meinen Antrag gestellt hatte. Auch hier nehme ich mit Verwunderung zur Kenntnis, wie die Verwaltung politische Aussagen und Akzentuierungen mit verfahrenstechnischen Argumenten übersteuert. Es ist unser Job, solche Entscheidungen zu fällen, und nicht der Job der Verwaltung, denn am Schluss stehen wir in der Verantwortung. Die Forderung mag zwar in der Umsetzung anspruchsvoll sein - das denke auch ich -, aber wenn wir unsere wirtschaftliche Attraktivität beibehalten wollen und unsere Gesellschaft weiterhin auf diesem hohen Lebensstandard leben möchte, dann müssen wir halt auch zu unseren Unternehmen schauen. Ich bitte Sie, meiner Minderheit zu folgen und diesem Antrag zuzustimmen.

Ich begründe auch gleich meine Minderheit zu Artikel 30 Absatz 2. Es geht hier um technische Spezifikationen und die Stützung auf in der Schweiz verwendete Vorschriften statt auf internationale Normen. Störend an Artikel 30 Absatz 2 ist, dass die technischen Spezifikationen sich zuallererst an internationalen Standards und dann erst an Schweizer Standards ausrichten. Dabei geht es mir natürlich zuerst um unsere Schweizer Unternehmen.

Auf der ganzen Welt redet man andächtig von Swiss Quality und Schweizer Präzision. Wir geben viel Geld aus, damit wir in der Welt diesen Brand beibehalten können. Präsenz Schweiz oder aber auch Berufsweltmeisterschaften sind Beispiele dafür, dass wir die Swiss-Quality-Marke in die Welt tragen. Dabei sollten wir nicht nur über Swiss Quality sprechen, sondern wir sollten diese natürlich auch leben. Wir haben KMU, die auf höchsten Qualitätsstandards arbeiten und die in ihren Branchen Weltspitze sind. Wir sollten auf diese stolz sein und diesen Umstand auch in der Praxis fördern.

International hat es schon längstens einen Gesinnungswandel gegeben. Es gibt international zunehmend die Tendenz, dass Länder wieder ihre eigenen Unternehmen vorziehen und dementsprechende Strategien auch politisch und wirtschaftlich verfolgen. Die Vereinigten Staaten von Amerika oder auch Indien fahren solche Programme. Wir müssen jedoch gar nicht mit grossen Werbekampagnen um Aufmerksamkeit für uns buhlen. Nein, wir liefern inhaltlich starke Produkte. Das sollte uns Selbstbewusstsein geben.

Ich habe in meinem Antrag gefordert, dass der Passus "soweit möglich und angemessen, auf internationale Normen" [PAGE 1026] zu streichen ist. Im Gegenzug hätte ich folgenden Gegenvorschlag: "Insbesondere sind Nachweise, die von Schweizer Anbietern verlangt werden, auch von ausländischen Anbietern auf ähnlichem Niveau zu verlangen."

Dieser Zusatz hätte unser Swiss-Quality-Verständnis unterstützt. Heute werden an Schweizer Unternehmen hohe Qualitätsansprüche gestellt. Diese werden aber von ausländischen Anbietern oft nur in beschränktem Ausmass erfüllt. Bezüglich Nachweispflicht werden Schweizer Unternehmen gegenüber ausländischen Anbietern benachteiligt. Die Verwaltung aber kommt zum Schluss, dass wir sowieso an internationale Verträge gebunden sind.

Dieses Argument erinnert mich stark an das Argument, welches die Verwaltung schon zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 27 Absatz 3 geliefert hatte. Der Bundesrat meinte, dass der Passus "soweit möglich und angemessen" richtig sei. Er führte aus, dass überall dort, wo es internationale Normen gibt, diese auch gelten würden. Darum sei eben der Passus "soweit möglich und angemessen" richtig.[GZ]

Ich danke Ihnen, wenn Sie meine Minderheit unterstützen.