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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2018-06-13

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2018-06-13

Wortprotokoll

Ich knüpfe an die Frage meines Kollegen Grunder an Frau Gössi an; es geht um Artikel 40 Absatz 2. Wenn ein Angebot eine derart umfangreiche Prüfung benötigt, sollte meiner Meinung nach bei diesem Angebot das selektive Verfahren gewählt werden, bei dem letztlich nur noch drei bis fünf Angebote eingereicht werden, welche dann umfassend geprüft werden können. Gehen Sie mit mir einig, dass man dann eben das selektive Verfahren wählen sollte, womit Artikel 40 Absatz 2 wirklich obsolet ist? Schliesslich ist es ja ein absolutes No-go, dass jemand ein sehr umfangreiches Angebot einreicht und dieses dann nicht geprüft wird.