Pardini Corrado · Nationalrat · 2018-06-13
Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-13
Wortprotokoll
Wir kommen zum Block 3. Dort geht es um Vergabeanforderungen und den Ablauf des Vergabeverfahrens. Auch weil verschiedene Anekdoten und Beispiele kursieren, möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen, dass für die Kommission immer der folgende rote Faden leitend war: Wir wissen, dass es in unserem Land um eine jährliche Vergabesumme von 40 Milliarden Franken geht. Das ist die Grössenordnung. Bei den Anforderungen und beim Vergabeverfahren waren für die Kommission - und ich kann sagen, dass die Meinung dazu einstimmig war - ein paar Spielregeln zwingend, nämlich: Rechtssicherheit für die Unternehmungen, gleich lange Spiesse, ein faires Verfahren, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheide. Das war grundsätzlich der Spiritus, der tragende Geist bei dieser Beratung, und ich bin froh, das im Namen der Kommission sagen zu dürfen. Es gab darüber Konsens, Einstimmigkeit in der Kommission; an diesen Grundsätzen zweifelt niemand.
Nun komme ich zur Behandlung der Minderheiten. Bei Artikel 27 Absatz 2 verlangt die Minderheit Schelbert, man solle die aufgeführten Eignungskriterien ausweiten, namentlich auf ökologische und soziale Kriterien. Eine Mehrheit ist dagegen, weil sie mal grundsätzlich davon ausgeht, dass bereits im Zweckartikel die Nachhaltigkeit definiert wurde und man keine zusätzlichen Eignungskriterien hier aufführen will, auch weil die Liste unter Absatz 2 in dieser Formulierung nicht endgültig ist. Die Kommission hat den Antrag Schelbert mit 13 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Ich komme zur Minderheit Flückiger Sylvia zu Artikel 27 Absatz 3: Frau Flückiger verlangt, dass ein Zusatz festgehalten wird, der lautet: "Im Besonderen sind alle Nachweise, die von Schweizer Anbietern verlangt werden, auch von ausländischen auf gleichem Niveau einzufordern." Die Mehrheit der Kommission war der Ansicht, dass im Gesetz grundsätzlich kein Unterschied gemacht werden soll zwischen Anbieterinnen, die einheimisch sind, und Anbieterinnen, die ausländisch sind. Diese Unterscheidung gibt es nicht. Zudem ist in den Artikeln 2 und 11 klar geregelt - das hat ein Vorredner erläutert -, zu welchem Zeitpunkt welche Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen. Von daher gesehen glaubt die Mehrheit, dass dieser Zusatz eher eine kontraproduktive Wirkung hätte. Man ist der Ansicht, dass man mit einer Annahme des Antrages eher Rechtsunsicherheit schaffen würde. Die Kommission lehnte diesen Antrag mit 14 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab.
Wir kommen zu Artikel 30, dort geht es um technische Spezifikationen. Eine Minderheit Flückiger Sylvia möchte, dass wir bei den technischen Spezifikationen im Gesetz festhalten, dass man sich ausschliesslich auf die in der Schweiz verwendeten Vorschriften und nicht auf internationale Normen abstützt. Die Kommission ist mit 14 zu 10 Stimmen ohne Enthaltungen der Argumentation gefolgt, dass mit dem Entwurf des Bundesrates eine saubere Normenhierarchie besteht. Es sollen internationale Normen gelten. Wo sie nicht vorhanden sind, sollen subsidiär Schweizer Normen greifen. Das ist Standard, das sind sich eigentlich sämtliche Unternehmen in [PAGE 1032] der Schweiz gewohnt. Wir möchten am Status quo, an der geltenden Praxis, festhalten. Das ist praxisorientiert, vor allem allen Branchen bekannt und hat sich bewährt.
Wir kommen zu Artikel 30 Absatz 4: Die Minderheit Landolt möchte zusätzliche Spezifikationen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Vorgaben betreffend Arbeitsbedingungen vorsehen. Er argumentiert, dass damit das einheimische Gewerbe besser geschützt sei. Seine Argumentation ist, dass wir weltweit gesehen sehr wahrscheinlich die besseren Arbeitsbedingungen haben. Er möchte damit mögliche Dumpingangebote verhindern. Die Mehrheit der Kommission hat sich dagegen ausgesprochen, weil sie keine Ausdehnung dieser Spezifikationen möchte. Sie möchte das eigentlich so belassen, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat, und vor allem keine Ausdehnung, weil sie hier auch argumentiert, dass das im Gesetz im vorgängigen Artikel genügend verankert und der Arbeitnehmerschutz an verschiedenen Orten im Gesetz explizit erwähnt ist. Auch hier hat die Mehrheit der Kommission das Gefühl, dass es eher zu Unsicherheiten führt, wenn man hier eigentlich zweckfremd jetzt neue Normen einführt. Die Kommission hat den Antrag Landolt mit 14 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Wir kommen zu Artikel 31: Dort verlangt die Minderheit Pardini, dass sich Bietergemeinschaften grundsätzlich auf eine Subunternehmerkette beschränken müssen und nur in Ausnahmefällen und grundsätzlich mit der Bewilligungspflicht der Auftraggeberin weitere Subunternehmer zugelassen werden. Damit hat man die Gewähr, dass diejenigen, die die Leistung offerieren, sie dann auch vollbringen. Eine Mehrheit der Kommission erkennt zwar die Schwierigkeiten mit unendlichen Subunternehmerketten, ist aber davon überzeugt, dass das den Wettbewerb unnötig einschränken würde und möchte eigentlich davon Abstand nehmen. Im Entwurf des Bundesrates hat es, was die Subunternehmer anbelangt, hier einen Artikel, der für die Mehrheit eigentlich genügend Sicherheit geben sollte, dass diese unendlichen Subunternehmerketten eingeschränkt werden. Mit 11 zu 6 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat sich die Kommission gegen diesen Antrag ausgesprochen.
Wir kommen zu Artikel 33 Absatz 1: Wir haben das vorhin diskutiert, dort geht es grundsätzlich um Varianten. Die Minderheit Feller möchte, dass man im Grundsatz Varianten offerieren kann, weil das innovationsfördernd ist, eine Dynamik, eine Belebung des Wettbewerbs ermöglicht, und das eigentlich nur in Ausnahmefällen ausschliessen. Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission sind anderer Meinung, nämlich dass man als Auftraggeberin Varianten grundsätzlich beschränken und auch ausschliessen kann. Die Mehrheit der Kommission möchte - der Entscheid fiel mit 15 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen - grundsätzlich beim bisherigen Verfahren bleiben.
Wir kommen zu Artikel 37: Eine Minderheit Pardini möchte mehr Transparenz nach der Eröffnung der Angebote und verlangt, dass allen Anbietern unmittelbar nach Angebotsöffnung auf Verlangen hin das Protokoll zugestellt wird, damit die Anbieter Transparenz bekommen und nachvollziehen können, welche Überlegungen sich die Auftraggeberin bei der Entscheidung, wer den Auftrag bekommt, gemacht hat. Eine sehr knappe Mehrheit der Kommission - der Entscheid fiel mit 13 zu 12 Stimmen - möchte diese Protokollzustellung weiterhin unterbinden, möchte diesem Antrag dementsprechend keine Folge geben und lehnt ihn ab.
Wir kommen zu Artikel 38 mit der Minderheit Schneeberger: Ich muss sagen, dort geht es um eine kleine Differenz zwischen der Minderheit Schneeberger und der Mehrheit der Kommission. Die Mehrheit der Kommission stützt sich beim Eruieren, was ein fairer Preis für ein Angebot ist, grundsätzlich auf einen Vergleich, den die Verwaltung gemäss Artikel 15 berechnet, den wir verabschiedet haben. Das soll den Parameter für die Beurteilung bilden, ob eine Offerte korrekt ist oder eben als Dumpingofferte gewertet werden muss. Die Minderheit Schneeberger will keine Referenz auf Artikel 15 machen, will also keinen Parameter der Verwaltung, sondern geht davon aus, dass der Markt selber hier der bessere Parameter sei. Die Mehrheit der Kommission - der Entscheid fiel mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen - lehnt das Ansinnen von Frau Schneeberger ab.
Wir kommen zur letzten Minderheit, der Minderheit Aeschi Thomas: Dort geht es darum, dass die Mehrheit grundsätzlich davon ausgeht, dass man bei Artikel 40, der Bewertung der Angebote, den zweiten Absatz streichen kann. Eine Mehrheit argumentiert, dass es keinen Sinn macht, dass man eine Rangierung macht und sich dabei auf drei Offerten stützt. Denn wenn man das Ansinnen seitens der Auftraggeberin verfolgt, dann sieht das Gesetz grundsätzlich ein zweistufiges Verfahren vor und würde eigentlich grundsätzlich den Aufwand reduzieren. Es wäre aber für die Firmen, die eingeben, nachvollziehbar, weil man sich beim zweistufigen Verfahren eben dieser Vorprüfung stellt. Mit diesem Absatz 2 gibt man eigentlich der Verwaltung Carte blanche, und die Rangierung erfolgt - nach der Ansicht der Mehrheit der Kommission - nach wenig nachvollziehbaren Kriterien. Wir haben es gehört, es gibt Aufträge, bei denen Firmen mehrere Zehn- wenn nicht Hunderttausende von Franken investieren. Eine Mehrheit der Kommission möchte diesen Unternehmungen Rechtssicherheit, Transparenz und ein faires Verfahren garantieren. Darum plädiert eine zwar knappe Mehrheit - mit 11 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung; der Stichentscheid des Präsidenten war notwendig - dafür, Absatz 2 zu streichen, um damit dem Gesetz und dieser Neuerung des Gesetzes besser nachzuleben; sie glaubt damit auch dem fairen Wettbewerb besser gerecht zu werden.