Rytz Regula · Nationalrat · 2018-06-13
Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2018-06-13
Wortprotokoll
Gerne begründe ich meinen Antrag zu Artikel 44 Absatz 2. Artikel 44 enthält einen nicht abschliessenden Katalog von Tatbeständen, die es einer Vergabestelle erlauben, eine Anbieterin aus einem Verfahren auszuschliessen oder einen Zuschlag zu widerrufen. Zu diesen Tatbeständen gehören zum Beispiel irreführende Aussagen, Dumpingangebote oder unzulässige Wettbewerbsabreden - das ist ja alles höchst vernünftig. In der Vernehmlassung wurde von verschiedener Seite gefordert, in diesem Rahmen auch die Nichteinhaltung der Umweltschutzgesetzgebung zu erwähnen. Wir teilen diese Haltung, denn der Umweltschutz muss mit diesem Beschaffungsrecht gestärkt werden.
In der Kommission haben wir lange über die Ergänzung diskutiert, die hier in Form meines Antrages auf dem Tisch liegt. Die Vertreter der Verwaltung haben uns dabei auf einen interessanten Zusammenhang hingewiesen. Offenbar sind die Arbeitsschutzbestimmungen in Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe f in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts nur deshalb in die Aufzählung der Ausschlusskriterien aufgenommen worden, weil damals hart um den Arbeitsfrieden gerungen wurde. Diesen Punkt heute wegzulassen sei deshalb ein schlechtes Signal, hat es geheissen. Dem stimme ich zu.
Es ist aber aus heutiger Sicht auch ein schlechtes Signal, den Schutz der Umwelt und die Sicherung der natürlichen Ressourcen wegzulassen. Gemäss neuerer Studien werden heute bereits vier von neun planetaren Belastungsgrenzen überschritten: beim Klimawandel, beim Verlust an Biodiversität, bei den Einträgen an Stickstoff und Phosphor in die Biosphäre und bei der Landnutzung. Jeder sechste vorzeitige Todesfall weltweit geht heute auf dreckiges Wasser, unsaubere Luft oder verunreinigte Böden zurück. In den letzten Jahren sind 75 Prozent der Insektenarten verschwunden. Es ist also höchste Zeit, das Ruder herumzureissen, damit Umweltschutzbestimmungen eine zentrale Rolle spielen, [PAGE 1039] zum Beispiel bei der Beschaffung von Textilien oder IT-Geräten.
Das Ziel meines Antrages ist es deshalb, dass die ganzen Umweltschutzbestimmungen und die Erhaltung der natürlichen Ressourcen auch gewichtet werden sollen, dass also, wer diese Bestimmungen bei der Leistungserbringung verletzt, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wird. Man muss dazu nicht nur nach Asien schauen, zum Beispiel nach China, wo die Textil- oder Schuhindustrie immer mehr Wasserläufe in Kloaken verwandelt. Auch die Herstellerin der allseits bekannten Post-it-Sticker oder Scotch-Klebebänder, der US-Mischkonzern 3M, musste Anfang dieses Jahres tief in die Tasche greifen, weil sie offenbar jahrzehntelang giftige Chemikalien in den Fluss Mississippi gekippt hat. Es lohnt sich hier, genau hinzuschauen. Was in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts der Arbeitsfriede war, ist heute auch die Umwelt- und Ressourcenpolitik. Ich bitte Sie deshalb, dieser Aktualisierung und Modernisierung von Artikel 44 zuzustimmen. Wer die Umwelt verschmutzt, darf keine anständige Unternehmung konkurrenzieren!
Erlauben Sie mir, noch kurz etwas zu einem Begehren zu sagen, das in der Kommission eine Mehrheit fand - aber vielleicht sieht das der Bundesrat heute immer noch anders. Der Bundesrat wollte bekanntlich die Anwendung des Öffentlichkeitsprinzips aus dem Gesetz kippen. Nach Abschluss eines Ausschreibeverfahrens sollen gemäss den Artikeln 49 und 59 alle Unterlagen der Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes entzogen werden. Das wäre ein grosser Rückschritt und ein Angriff auf die Transparenz und Korruptionsbekämpfung gewesen. Dank des Zugangs der Medien zu den Beschaffungsdokumenten konnten in den letzten Jahren immer wieder gravierende Beschaffungspannen aufgedeckt werden, Sie erinnern sich an den Korruptionsfall im Staatssekretariat für Wirtschaft, an den Informatikskandal Insieme usw. - ich erspare Ihnen weitere Beispiele, wir wollen ja nach vorne schauen. Die Beispiele zeigen aber, dass das Öffentlichkeitsgesetz im besonders sensiblen Bereich des Beschaffungswesens ein Segen ist. Es ist deshalb erfreulich, dass die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates die Transparenz höher gewichtet hat als der Bundesrat und dass sie Bauaufträge und Beschaffungen von IT-Dienstleistungen anders behandelt als die Beschaffung von geheimen Waffensystemen.
Ich hoffe, dass auch der Bundesrat mit dieser Differenzierung leben kann. Vielleicht könnte Herr Bundesrat Maurer nachher kurz sagen, ob er mit dem Entscheid der Kommission für Wirtschaft und Abgaben leben kann - es wäre interessant, das im Amtlichen Bulletin nachzulesen.