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AB 232525

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-14

Wortprotokoll

Grosse Gesetzesrevisionen sind immer mit politischen Unwägbarkeiten verbunden. Man kann Frau Bundesrätin Sommaruga nur gratulieren, dass sie diese Aktienrechtsrevision in Angriff genommen hat. Das zeigt auch die zehnjährige Vorgeschichte dieser Revision. Die Vorlage von Bundesrat Blocher aus dem Jahr 2007 ist an der Abzocker-Initiative gescheitert bzw. ist da gestrandet. Einzig das Rechnungslegungsrecht hat überlebt und wurde auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.

Die SP bewertet diese Vorlage insgesamt als positiv, und zwar aus folgenden Gründen:

1. Die Überführung der Abzocker-Bestimmungen in der Verordnung in das Gesetz ist positiv zu werten, wenn ich auch sagen muss: Aus Sicht der SP hätten wir eine mutigere Umsetzung gewünscht. Denn wenn Sie jetzt die Situation anschauen, sehen Sie, dass feststeht: Die Abzockerei wurde nicht gebremst. Der Handlungsbedarf ist unseres Erachtens klar ausgewiesen, und zwar geht das über diese Vorlage hinaus.

2. In Bezug auf die gleichmässigere Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsgremien von Unternehmungen hinkt die Schweiz im internationalen Vergleich massiv hinterher. Herr Merlini, ich muss sagen, dass ich schockiert bin über Ihre Aussage, dass kein Handlungsbedarf gegeben sei. Es ist klar, dass wir hier gesetzliche Massnahmen brauchen. Ich nehme an, dass Sie alle den Schilling-Report kennen. Er hat klar ausgewiesen, dass in den Verwaltungsräten in der Schweiz der Frauenanteil weit hinter dem zurückliegt, was in vergleichbaren europäischen Staaten der Fall ist. Wir sind [PAGE 1059] jetzt bei 19 Prozent Frauen in den Verwaltungsräten. Wenn wir auf die 30 Prozent kommen wollen, braucht es jährlich eine Verbesserung um 3 Prozent. Sie können sich vorstellen, was für Efforts da nötig sind. Bei den Geschäftsleitungen ist die Situation noch viel dramatischer, Herr Merlini: Der Frauenanteil ist bei den grossen Unternehmungen noch zurückgegangen, und zwar von 8 auf 7 Prozent. Jetzt macht der Bundesrat einen klitzekleinen Schritt voran. Es sind keine Quoten, es sind Richtwerte. Es gibt keine Sanktionen, wenn diese Richtwerte nicht erreicht werden, sondern nur eine Begründungspflicht. Dass man selbst dagegen sein kann, darüber kann ich als Frau, muss ich sagen, nur den Kopf schütteln. Das ist wirklich ein Rückfall ins 19. Jahrhundert. Ich bitte Sie, diesen Bestimmungen zuzustimmen, das sind Süsswasserbestimmungen. Es ist immerhin ein kleiner Schritt voran, aber der ist nötig.

3. Jetzt komme ich zum nächsten positiven Punkt der Vorlage, zur Frage der Transparenz bei den Rohstoffunternehmungen. Wir begrüssen es ausserordentlich, dass der Bundesrat Transparenzbestimmungen aufgenommen hat, indem Rohstoffunternehmungen Zahlungen an staatliche Stellen ausweisen müssen. Das ist ein wichtiger Schritt in der Korruptionsbekämpfung. Aber Sie wissen: Wesentlich ist, dass auch die Rohstoff-Handelsunternehmungen erfasst werden, das ist eine alte Forderung nicht nur der NGO, die in diesem Sektor tätig sind, sondern auch der SP. Wenn wir die Korruptionsbekämpfung wirklich ernst nehmen, braucht es die Transparenz auf allen Ebenen. Wir werden die Minderheiten, die eine Ausdehnung auf die Handelsunternehmungen verlangen, unterstützen.

4. Klar verbessert hat der Bundesrat in dieser Vorlage den Minderheitenschutz. Wer die Corporate Governance ernst nimmt und etwas von Aktionärsdemokratie versteht und das auch durchsetzen will, der setzt sich für diesen verbesserten Minderheitenschutz ein und wird auch die Minderheiten unterstützen, die auf den Vorentwurf zurückgehen. Das bitte ich Sie auch zu tun, denn das geltende Recht hat viel zu hohe Hürden.

5. Jetzt komme ich zu Verbesserungen, die die Rechtskommission eingefügt hat. Dazu gehört allen voran der indirekte Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative. Ich möchte es hier nicht unterlassen, den beiden Herren, die einen wesentlichen Input dazu geleistet haben, zu danken. Das sind die Herren Vogler und Vogt, die wesentliche Vorarbeiten dazu geleistet haben. Dieser indirekte Gegenvorschlag ist zentral, zentral - Herr Schwander, ich spreche jetzt zu Ihnen - für die Rechtssicherheit in diesem Land. Mit dem indirekten Gegenvorschlag wird klar aufgezeigt, in welchem Sinn die Konzernverantwortungs-Initiative umgesetzt werden kann und soll. Diese Aktienrechtsrevision ist der richtige Ort dafür. Sie schaffen also nicht Rechtsunsicherheit, sondern Rechtssicherheit. Das ist für den Standort Schweiz und vor allem für die multinationalen Unternehmungen zentral. Dieser Vorschlag gehört ins Aktienrecht.

Unsere Schlussfolgerungen: Die Vorlage enthält einige qualitative Verbesserungen, die wichtig sind. Ich möchte sie noch einmal erwähnen; es sind die Geschlechterrichtwerte, es ist der Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative, es ist die Transparenz im Rohstoffsektor - das ist wichtig. Die grosse Mehrheit der Bestimmungen in dieser Vorlage - die Verwaltung schätzt den Anteil auf 85 bis 90 Prozent - ist im Übrigen unbestritten; es sind notwendige Anpassungen des Aktienrechts, und da besteht Konsens. Hinzu kommt, dass Kohärenz mit dem Rechnungslegungsrecht hergestellt wird, das bereits in Kraft gesetzt wurde. Der Schritt zum elektronischen Geschäftsverkehr ist wichtig für die Digitalisierung der Wirtschaft.

Nochmals ist festzuhalten, dass keine einzige Aktiengesellschaft mit dieser Revision ihre Statuten ändern muss - es ist alles freiwillig. Somit ist die Vorlage absolut KMU-tauglich, das geht an die Adresse von Herrn Bigler und des Gewerbeverbandes, die in ihren Schriften zum Teil Gegenteiliges verbreitet haben. Die Vorlage bringt auch eine sinnvolle Trennung zwischen den Bestimmungen für börsenkotierte und nichtbörsenkotierte Unternehmungen.

Der langen Rede kurzer Sinn: Die SP-Fraktion ist mit der Mehrheit für Eintreten auf die Vorlage. Wir lehnen den Antrag Nidegger auf Nichteintreten ebenso ab wie den Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat. Die Kastrierung der ganzen Vorlage auf die VegüV-Bestimmungen, Herr Schwander, das wäre dann wirklich "tant de bruit pour rien", müsste man sagen. Wir brauchen jetzt diese Revision, wir brauchen auch die kleinen Fortschritte. Wenn Sie den Status quo zementieren würden, wäre das ein Rückschritt, und ich glaube, wer ein bisschen vernünftig und wirtschaftlich denkt, kann das nicht wollen.

Jetzt komme ich noch zu einem Einzelantrag, der uns gestern Abend präsentiert worden ist, und ich hoffe, dass Herr Thomas Aeschi im Saal ist. Herr Aeschi, es ist schamlos, was Sie mit diesem Einzelantrag wollen, schamlos! Sie verlangen jetzt wieder, dass die Bestimmungen zum Steuerrecht, die der Bundesrat in die Revision eingefügt hat, damit die Vorlage aufkommensneutral ausgestaltet wird, ausgeklammert werden. Wissen Sie, was das für Folgen hätte? Steuerausfälle von 2,3 Milliarden Franken hätte der Einzelantrag Aeschi zur Folge! Wir haben den Antrag bzw. die Anträge in der Kommission für Rechtsfragen bereits abgelehnt, und es ist wirklich dreist, wenn das hier nochmals vorgelegt wird. Ich kann Ihnen eines sagen: Sollten diese Bestimmungen in die Vorlage reinkommen, dann ist aus SP-Sicht klar: Die Vorlage wäre gestorben, wir würden das Referendum dagegen ergreifen. So geht das nicht, und ich muss sagen: Ich bin schockiert! Akzeptieren Sie die Beschlüsse der Kommission für Rechtsfragen! Ich bitte Sie alle: Lehnen Sie den Antrag Aeschi Thomas ab!

Nochmals: Wir sind für Eintreten. Wir sind für qualitative Verbesserungen, die wichtig sind für die Frauen, wichtig in Bezug auf die Konzernverantwortung, wichtig für den Minderheitenschutz, und ich bitte Sie, solche dreisten Anträge zu den Steuerfolgen, wie sie jetzt vorliegen, abzulehnen.