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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-06-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-06-14

Wortprotokoll

Wir haben tatsächlich in den letzten zwei, drei Jahren fast jede Session hier im Ständerat über Medienpolitik diskutiert, und es sind mit dieser Motion keine neuen Fragestellungen aufgetaucht. Ich bin auch der Meinung, dass wir einige Ihrer Fragen schon geklärt haben bzw. dass das im Gesetz über elektronische Medien verankert werden wird.

Ihre erste Forderung, die Plafonierung der SRG-Gebühreneinnahmen, haben wir schon beschlossen. Es muss im Gesetz selbstverständlich eine Verankerung geben, aber natürlich mit einer Entwicklung. Dass wir den Meccano im Gesetz festlegen werden, gilt dann auch für die anderen regional konzessionierten Anbieter.

Ihre zweite Forderung ist gleichzeitig die problematische. Wir haben schon vor zwanzig Jahren - glaube ich - zur Presseförderung Berichte erstellt, weil schon damals die Presse unter Druck war. Man beobachtet jetzt schon seit zwanzig Jahren ein kontinuierliches Verschwinden gewisser Anbieter, und das hat sich in den letzten paar Jahren einfach noch akzentuiert. Man ist immer wieder zum Schluss gekommen, dass die indirekte Presseförderung das ist, was der Verfassungsrahmen erlaubt, aber mehr nicht. Es ist auch nach wie vor so, dass Artikel 93 der Bundesverfassung die Verwendung der Radio- und Fernsehabgabe auf die audiovisuellen, [PAGE 564] elektronischen Medien beschränkt, und somit kann diese Abgabe nicht für die indirekte Presseförderung herangezogen werden. An dieser Beurteilung hat sich für den Bundesrat nichts geändert.

Es gibt indes einen Zwischenbereich; wenn Presseprodukte wie "Le Matin" ins Internet gestellt werden, gibt es eine Schnittstelle, weil dann eine Zeitung zu einem elektronischen Produkt wird - dort gibt es dann Schnittstellen. Diese Problematik, diese Schnittstellen werden wir im Gesetz über elektronische Medien behandeln. Das ist dann eigentlich der Ort, wo man legiferieren und das Anliegen unterstützen kann. Wenn Sie bei der indirekten Presseförderung etwas tun wollen, so steht Ihnen nach wie vor eine Revision des Postgesetzes offen, wo diese indirekte Förderung und auch die 30 Millionen Franken für die regionale Presse verankert sind. Daran hat sich nicht geändert. Das wäre meines Erachtens juristisch auch korrekt.

Die Werbebeschränkungen sind auch hier nichts Neues. Ich möchte unterstützen, was Herr Ständerat Lombardi gesagt hat: Die Zunahme der Werbung fand nicht bei der SRG statt. Auch bei der SRG gibt es einen Rückgang der Werbeeinnahmen. Zugenommen hat der Netto-Werbeumsatz im Online-Bereich. Das ist eben genau der private Bereich, und leider werden 42 Prozent des Umsatzes durch ausländische Plattformen generiert - das ist das Problem! Auch hier versuchen wir, Antworten zu geben, aber hier wäre vor allem eine Kooperation der verschiedenen Medienanbieter nötig. Auch das sehen wir seit Jahren gleich, und ich stelle fest, dass mit dem klaren Nein zur No-Billag-Initiative die Branche auch ein bisschen konstruktiver geworden ist. Wir hoffen, dass jetzt Kooperationen eher möglich sind, denn der klare Entscheid des Volkes, das hat Herr Ständerat Eder gesagt, war schon auch ein Vertrauensbeweis: "Jetzt hört mal auf, euch intern zu zerzausen!" Die Folge wird nur sein, dass noch mehr Geld an die grossen Online-Werbeplattformen ins Ausland abfliesst.

Wenn ich sehe, wie diese Plattformen auch beginnen, Informationen aufzuschalten - sie locken Sie also vielleicht mit etwas an, das Sie kaufen möchten, und dann plötzlich erhalten Sie Informationen genereller Natur -, dann empfinde ich das als viel bedrohlicher. Viele Menschen, die sich nur noch im Internet bewegen, wollen sich nicht vertiefen, die wollen kurze News und sind dann damit zufrieden. Das ist indirekt gratis, obwohl die Leute mit ihren Daten natürlich auch einen Preis dafür bezahlen.

Bei den Werbebeschränkungen wird es deshalb aus unserer Sicht nicht darum gehen, dass wir jetzt schon die Werbezeit während der Primetime beschränken. Das wäre für die Werbeauftraggeber, gerade auch für die Banken, die zu den grossen Werbeauftraggebern gehören, das Schlimmste - auch für die Sportverbände, die Sie vorhin mit den Gewinnspielen verteidigt haben. Sport und Kultur leben davon. Mit der Werbung, welche Sie zum Beispiel in einem Eishockeymatch am Fernsehen aufschalten, generieren Sie auch bessere Einnahmen zum Beispiel für Fribourg Gottéron, weil die Bandenwerbung damit gelinkt ist usw. Hier wäre diese Einschränkung gerade kontraproduktiv.

Die Situation, dass man im Online-Angebot der SRG, im Printbereich respektive im Bereich der publizistischen Aktivitäten einschränken muss, das ist ein altes Thema. Das sind diese 1000 Zeichen; wir schauen immer wieder, ob man hier auch noch etwas machen kann. Bei den letzten Gesprächen mit den Verlegern war auch nicht die SRG das Problem, das Problem war, dass zunehmend auch regionale Radios, die konzessioniert sind, beginnen, ihre Mitteilungen im Internet aufzuschalten.

Das wäre vielleicht nicht das, was Sie beabsichtigen. Das scheint aber offenbar in der Branche eher noch ein Thema zu sein. Wir werden auch hier mit dem Gesetz über elektronische Medien einen Ansatz unterbreiten. Die Vernehmlassung wird, wie gesagt, noch vor den Sommerferien eröffnet werden.