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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-06-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-06-14

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion. Die Ausnahmen bestehen nur im Linienverkehr. Für alle Busse, die ausserhalb des Linienverkehrs eingesetzt werden, gelten die Ausnahmen nicht. Dort besteht Gurtentragpflicht. Das gilt für alle privaten Schulbusse, das gilt für Busse von konzessionierten Betrieben, die diese Schulbustätigkeit nicht im Linienverkehr vorsehen. Wenn jetzt Kinder ausnahmsweise nicht in den Schulbussen reisen, sondern im normalen Linienverkehr, dann ist es effektiv nicht umsetzbar, dass wir dort eine Gurtentragpflicht einführen. Dann müssten alle konzessionierten Transportunternehmungen im Linienverkehr zuerst - technisch - Gurten einbauen, was mit sehr hohen Kosten verbunden wäre.

Der Aufwand für diese Investition, die Ausrüstung und die Kontrolle ist in diesem Bereich nicht vorgesehen. Das lässt sich auch wirklich begründen, weil überall dort, wo Kinder transportiert werden, das in der Regel mit Schulbussen geschieht. Deshalb haben wir auch keine Unfälle zu verzeichnen. Dort haben wir die Gurtentragpflicht. Sonst müssten Sie alle konzessionierten Transportunternehmungen verpflichten, diese Investitionen zu tätigen, obwohl nur eine sehr kleine Zahl von Kindern mit dem offiziellen Linienverkehr zur Schule gebracht werden.

Das ist der Grund, weshalb wir diese Motion zur Anpassung der Verkehrsregelnverordnung ablehnen. Wir unterstützen aber selbstverständlich, dass man alle Halter immer wieder darauf hinweist. Wenn sie Busse neu anschaffen, ist der Gurt sowieso Standard. Es gibt aber halt im Linienverkehr noch andere Vehikel, die für den Schülertransport eingesetzt werden. Das ist eine andere Geschichte.

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