Arslan Sibel · Nationalrat · 2018-06-14
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2018-06-14
Wortprotokoll
Diese Vorlage ist ein Musterbeispiel für die Tatsache, dass Entwürfe im Laufe der Behandlung mit verschiedensten Zusatzthemen angereichert werden. Als der Bundesrat 2007 den Entwurf zur Revision des Aktienrechts und des Rechnungslegungsrechts verabschiedete, standen die Verbesserung der Corporate Governance, die Erweiterung des Spielraums der Gesellschaften bei der Gestaltung ihrer Kapitalstrukturen und ein neues Rechnungslegungsrecht im Vordergrund.
In der Zwischenzeit bis heute beeinflussten unter anderem folgende Entwicklungen die Vorlage: erstens die Volksinitiative "gegen die Abzockerei", zweitens die Erkenntnisse der neusten Lehre und Rechtsprechung, drittens die Konzernverantwortungs-Initiative, und viertens der weitverbreitete Wille, eine ausgewogene Geschlechtervertretung in Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen zu erreichen. Diese Anreicherung führte zu einem umfassenden Pingpong zwischen beiden Räten.
Zu den Kernthemen der Vorlage gehören die Stärkung der Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre von Gesellschaften mit börsenkotierten Aktien, das Verbot bestimmter Arten von Vergütungen, eine Stimm- und Offenlegungspflicht für Pensionskassen, ein ausgewogener Minderheitenschutz sowie die Schaffung einer grösstmöglichen Flexibilität für die Gesellschaften.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Umsetzung von Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung. Immer wieder wurde auch die Vertretung beider Geschlechter in den obersten Leitungs- und Verwaltungsorganen von grösseren Unternehmen eingehend diskutiert. Es gab diesbezüglich auch genügend Vorstösse, denn immer noch sind in den 100 grössten Schweizer Unternehmen nur 16 Prozent der Verwaltungsratsmitglieder und nur 6 Prozent der Geschäftsleitungsmitglieder Frauen. Mit einem moderaten Geschlechterrichtwert wird der erwähnte Verfassungsauftrag umgesetzt, indem bei grossen börsenkotierten Gesellschaften im jährlichen Vergütungsbericht begründet werden muss, weshalb die Richtwerte allenfalls nicht erreicht werden.
Für die Grünen ist diese Reform sehr zaghaft und geht zu wenig weit, aber immerhin stimmt die Stossrichtung. Unsere weiter gehenden Forderungen werden wir in der Detailberatung ausführen. Im Entwurf sollen neu internationale Transparenzbestimmungen für die Rohstoffbranche zur Anwendung gelangen. Dadurch soll die Korruption in Entwicklungsländern bekämpft werden. Dies könnte und sollte die Finanzströme im Rohstoffsektor transparenter machen und damit zum verantwortungsvollen Handeln der Unternehmen beitragen.
Paradoxerweise ist hier aber nur eine Offenlegungspflicht vorgesehen für in der Rohstoffförderung tätige Unternehmen, welche Zahlungen ab 100[NB]000 Franken pro Geschäftsjahr an staatliche Stellen tätigen. Hingegen fehlt der Einbezug des Rohstoffhandels, obwohl hier die grössten Zahlungsflüsse aus der Schweiz an Entwicklungsländer fliessen. Dabei gibt es in den Abbauländern oft nur ungenügende rechtsstaatliche Strukturen. Die Grünen fordern in Bezug auf die Transparenzbestimmungen für die Rohstoffbrache den Einbezug des Rohstoffhandels. Mehr dazu in der Detailberatung.
Schliesslich ist inzwischen ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage die Verknüpfung mit der Konzernverantwortungs-Initiative. Nach einem Hin und Her mit dem Ständerat arbeitete die Kommission einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative aus. Würden in der Schweiz unwürdige Arbeitsbedingungen herrschen oder würde die Umwelt massivst geschädigt, gäbe es einen riesigen Aufschrei. Bestehen solche Situationen aber in Entwicklungsländern, herrscht leider zu oft Schweigen. Wir könnten uns in der Schweiz wirksam zur Wehr setzen, wenn unsere Rechte verletzt werden, da wir hier die entsprechenden Gesetze haben. Solche Gesetze gibt es aber nicht in jedem Land, oder aber sie werden nur ungenügend durchgesetzt. 61 Prozent der grössten Schweizer Unternehmen verfügen weder über einen Verhaltenskodex noch über eine Menschenrechtspolitik. Die Schweiz liegt auf Rang 9 bei Vorwürfen wegen Menschenrechtsverletzungen durch Firmen, während sie Platz 20 der globalen Wirtschaftsmächte belegt. Da der Handlungsbedarf nicht bestritten ist, ist es wichtig, eine rasche und für alle einigermassen haltbare Lösung zu finden. Dies ermöglicht der indirekte Gegenvorschlag. [PAGE 1061]
Die Grünen werden auf die Vorlage eintreten, weitere Verbesserungsvorschläge einbringen und den Rückweisungsantrag ablehnen.