Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-06-14
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-06-14
Wortprotokoll
Ich wäre eigentlich froh, Ihre Kommission würde dieses Thema einmal aufnehmen. Wir erklären es nämlich sehr gerne, weil ich feststelle, es wird sehr viel polemisiert und falsch erzählt und falsch wiedergegeben. [PAGE 567] Diese Frage ist sehr technisch. Deshalb ist sie wahrscheinlich auch Gegenstand sehr vieler Missverständnisse.
Das hat mit diesem Gerichtsfall nichts zu tun. Wir haben die Arbeiten 2012 aufgenommen, weil die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit damals gesagt hat, wir müssten die Praxis des Ensi und die Methodik der internationalen Experten im Bereich der Naturereignisse in die Verordnung überführen. Das war 2012. Seither ist man mit dem Ensi, der Kommission für nukleare Sicherheit und internationalen Experten an dieser Arbeit. Es geht nur um die Naturereignisse. Bei den Grenzwerten, auch das muss ich immer wieder sagen - das steht fast in allen kantonalen Stellungnahmen, wahrscheinlich wurde das so abgeschrieben -, geht es nicht um die Dosisgrenzwerte bei den technischen Störfällen; die bleiben unangetastet. Bei den Naturereignissen geht es um die Dosis von 1 Millisievert für Ereignisse, die einmal pro tausend Jahre erscheinen bzw. 100 Millisievert für Ereignisse, die einmal pro zehntausend Jahre erscheinen. Es geht um Naturereignisse wie Erdbeben. Auch hier hat das Parlament verlangt - darauf möchte ich hinweisen -, dass wir die Sicherheit der Anlagen bei Erdbeben überprüfen und dass das nachher dann natürlich auch bei den Dosisgrenzwerten für die Bevölkerung zu berücksichtigen ist.
Wir haben eine Differenz bezüglich der Dosisgrenzwerte bei Störfällen, wenn es um die Frage der Ausserbetriebnahme geht; das kommt von den Ärzten. Diese, Herr Ständerat - Sie haben vorhin die Ärzte genannt -, und auch andere verlangen hier, dass man die Dosisgrenzwerte in Störfallkategorien im Rahmen der Ausserbetriebnahme bei 1 Millisievert ansetzen müsste. Da muss ich Ihnen einfach sagen: Die natürliche jährliche Strahlung beträgt 4,3 Millisievert. Dieser Grenzwert wäre also unter der natürlichen Strahlung, die einfach herrscht. Somit könnten Sie kein Kernkraftwerk laufen lassen; wir hätten immer einen Störfall. Das sind Diskussionen. Wir erklären das gerne. Es stimmt auch nicht: Die Kommission für nukleare Sicherheit hat dieser Verordnung zugestimmt, sie hält sie für richtig. Sie hat sie damals angeschoben. Das Einzige, was jetzt noch wirklich strittig ist, sind die Ausserbetriebnahmekriterien: Welches ist der Dosisgrenzwert, bei dessen Überschreiten man ein Werk vorübergehend abstellen müsste?
Ich rede immer nur von den Naturereignissen, nicht von den technischen Vorgaben. Die sind völlig unverändert, darum geht es nicht. Aber das wird in der Diskussion vermischt.
Wenn das für Sie ein Weg ist, dann können wir das in der Kommission gerne darlegen und erklären. Für mich ist das kein Problem. Auch Deutschland und die Internationale Atomenergie-Organisation können gerne einen zusätzlichen Bericht machen. Aber er bringt der Politik wahrscheinlich nicht viel. Wenn das hilft, kann ich das gerne anbieten.