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Hofmann Urs · Nationalrat · 2002-06-20

Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-20

Wortprotokoll

Sie haben vor einigen Minuten beschlossen, dass das Kernenergiegesetz auch auf Neuanlagen anwendbar ist und somit nicht nur den Betrieb der bestehenden Anlagen regelt. Das im bundesrätlichen Entwurf enthaltene Schutzziel, wonach für den Fall, dass gefährliche Mengen radioaktiver Stoffe freigesetzt werden, notfalls Schutzmassnahmen zur Begrenzung des Schadenausmasses vorzubereiten sind, ist so formuliert, dass es auf die bestehenden Kernkraftwerke passt, bei denen aus den einlässlich diskutierten Gründen unabsehbare Risiken [PAGE 1087] für die Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden können, sondern einzig deren Schadenpotenzial im Katastrophenfall reduziert werden kann.

Artikel 5 Absatz 2 steht deshalb in der Logik einer Kernenergiepolitik, welche Kernkraftwerke auch dann zulässt, wenn die Schädigung der Bevölkerung durch gefährliche Mengen radioaktiver Stoffe zumindest möglich ist. Selbst von all jenen, welche auf dieser Grundlage eine vorzeitige Stilllegung der bestehenden Kernkraftwerke trotz ihres Gefahrenpotenzials ablehnen, darf verlangt werden, dass wenigstens Neuanlagen nur dann realisiert werden dürfen, wenn auch bei schwersten Störfällen keine radioaktiven Stoffe das Anlagegelände verlassen können, was, wenn es so käme, bei unserem dicht besiedelten Gebiet stets auch mit einer Schädigung der Gesundheit der Bevölkerung verbunden wäre.

Dass es sich dabei nicht um eine überrissene oder gar unrealistische Forderung handelt, zeigt das Energieforschungsprogramm des Bundes für die Jahre 2000 bis 2003, in dem ausdrücklich festgehalten wird, dass bei neuen Reaktorkonzepten auch die Folgen der schlimmsten Unfälle auf das Anlagegelände beschränkt bleiben müssen. Entsprechend diesem Schutzziel engagiert sich auch die Schweiz an den Forschungsarbeiten für die Kernenergieanlagen der vierten Generation, welche gerade diese Anforderungen erfüllen sollen.

Mit der Annahme meines Antrages anerkennen Sie - auch als Befürworter und Befürworterinnen der Kernenergieanlagen -, dass künftig bei der Erstellung neuer Anlagen dem Schutz der Bevölkerung ein absoluter Vorrang eingeräumt werden muss und dass in unserem Land künftig keine Kernkraftwerke, wenn sie je wieder zur Diskussion stehen sollten, mit einem untragbaren Katastrophenpotenzial erstellt werden dürfen. Das ist weiss Gott nicht zu viel verlangt, wenn man noch weitere Kernkraftwerke in der Schweiz erstellen will.

Ich bitte Sie, meinem Antrag zu folgen.