Markwalder Christa · Nationalrat · 2018-06-14
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-14
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, auf die Vorlage einzutreten und den Nichteintretensantrag sowie den Rückweisungsantrag abzulehnen.
Der Nichteintretensantrag lag zu Beginn unserer Beratungen letzten Sommer nicht vor. Das heisst, die Kommission war einstimmig der Meinung, dass nun auf diese Vorlage einzutreten sei. Schliesslich stammte der Auftrag, dass der Bundesrat die Umsetzung der VegüV in der bereits in der Kommission beratenen Aktienrechtsrevision vornehmen soll, ja auch von unserer Kommission. Auch löst die Rückweisung überhaupt kein Problem, denn wir haben heute nicht Rechtssicherheit, wie dies der Antragsteller - der zurzeit hinten im Saal telefoniert - vorhin am Rednerpult behauptet hat. Mit der Rückweisung würde nur die Umsetzung der VegüV - und diese ist bereits in dieser Vorlage enthalten - ins Gesetz einfliessen, und wir würden uns alle Erleichterungen, Flexibilisierungen, aber auch Präzisierungen und damit auch die Erfüllung von Forderungen seitens der Wirtschaft vergeben. Das wäre in dem Sinne auch paradox, denn auf alle Forderungen, die in der Vernehmlassung vonseiten der Wirtschaft gekommen sind, ist der Bundesrat entsprechend [PAGE 1067] eingegangen. Er hat in seiner Botschaft darauf reagiert und diese Anliegen entsprechend aufgenommen.
Wir haben auch mehrfach gehört, dass aufgrund dieser Revision keine Statutenänderungen nötig sind. Die grossen, börsenkotierten Unternehmen, die der VegüV unterliegen, haben ihre Statuten bereits angepasst. Weil Ihre Kommission die VegüV ganz wortgetreu im Gesetz umgesetzt oder ins Gesetz übernommen hat, sind eben keine weiteren Anpassungen nötig, was Rechtssicherheit schafft.
Es wurde jetzt sehr kontrovers über die Geschlechterrichtwerte diskutiert, was wir dann hoffentlich auch noch in der Detailberatung machen können. In der Kommission wurde diese Lösung, die ja nicht einmal die Gleichstellung oder die Parität verlangt, sondern 20 Prozent für die Geschäftsleitung und 30 Prozent für Verwaltungsräte, als weichgespülte Soft-Lösung kritisiert; dies, um Ihnen auch diese Perspektive noch zu unterbreiten.
Wird dieser Geschlechterrichtwert allenfalls noch zum Providurium? Nein, wenn man davon ausgeht, dass dank dieser Beschleunigung und der Verkürzung der Fristen die Gleichstellung auch in der Wirtschaft vorangetrieben wird, dann sollten diese Richtwerte in zehn Jahren längstens erreicht sein und eben keine staatliche Intervention mehr notwendig sein. Deswegen kann man das nicht vergleichen mit der Anschubfinanzierung von Krippen.
Ich bitte Sie deshalb, der Modernisierung des Aktienrechtes zuzustimmen, auf die Vorlage einzutreten und die Rückweisung abzulehnen.