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Germann Hannes · Ständerat · 2018-06-14

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-14

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir eine kurze Replik. Ich werde mich nicht auf ein juristisches Seminar mit Kollege Jositsch einlassen, da würde ich unweigerlich den Kürzeren ziehen. Aber etwas muss ich schon mit aller Deutlichkeit zurückweisen: Sie haben jetzt auf die Volksinitiative verwiesen. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass solche Sprüche im Nationalrat aus politischen Gründen zur Ablehnung geführt haben. Vergessen Sie das! Mir geht es um den Kanton Schaffhausen, um die Standesinitiative, um die Gemeinden und darum, dass die Gemeinden um die Möglichkeit geprellt worden sind, eine Überprüfung der Finanzfolgen zu verlangen, die sie zu tragen haben. Da geht es doch nicht darum, Behörde gegen Behörde auszuspielen. Ich gehe davon aus, dass sich das eine Gemeinde gut überlegen wird. Jede Lösung kostet ja immer etwas, das ist klar.

Herr Jositsch, wer hat denn das Gesetz erlassen? Wir! Wir haben dieses Gesetz mit der Möglichkeit einer bestimmten Einsprache, wenn es um die Finanzen geht, erlassen. Mit diesem Bereich habe ich noch weniger Mühe, aber wir müssen das einfach zulassen. Es darf nicht eine Behörde in diesem Land Entscheide fällen können, die niemand hinterfragen kann. Das ist einfach so! Sie haben ja vorhin gesagt, es mache keinen Sinn, wenn diese Entscheide angefochten würden. Warum soll denn eine Sozialhilfebehörde in einer Gemeinde, die vielleicht eine Familie oder die Verhältnisse ungleich besser kennt, überhaupt nicht einmal befragt werden? Warum soll sie keine Möglichkeit haben, zu sagen, dass ihr diese Massnahme nicht angemessen, überzeichnet, viel zu teuer oder was auch immer scheint? Es muss doch möglich sein, hier eine Überprüfung zuzulassen! Ich weiss wirklich nicht, warum Sie sich davor fürchten.

Es geht um die Verhältnismässigkeit. Auch Sie haben davon gesprochen. Mir geht es darum, dass man diese in unserem Land muss überprüfen können. Ich könnte Ihnen gerne ein Beispiel geben, Herr Jositsch. Sie haben gesagt, dass die Betroffenen eine Einsprache machen könnten. Die Betroffenen sind ja meist Kinder aus desolaten Familienverhältnissen; vielleicht sind die Eltern geschieden, vielleicht will gar niemand mehr etwas von den Kindern wissen.

Ein Beispiel aus einer Gemeinde, das ich kenne: Zwei Pflegekinder, morgens um sechs rückt die Polizei aufgrund einer Kesb-Anweisung an, reisst die Kinder aus dem Bett - und weg sind sie, in ein unbekanntes Heim verbracht. Man hat niemandem gesagt wo. Vielleicht war das berechtigt; ich weiss es nicht. Vierzehn Tage später, Herr Jositsch, tauchen die Kinder wieder bei ihrer Pflegefamilie auf. Diese nimmt sie auf, aber mit dem Vorbehalt, sie sollen das melden. Was macht die Person, die involviert ist? Sie meldet es der Kesb, die Kesb der Polizei, die Polizei rückt aus, die Kinder sind wieder weg. Jetzt frage ich Sie: Dient das dem Kindeswohl? Und solche Entscheide soll man nicht hinterfragen dürfen!

Da wäre es doch manchmal wirklich gut, man würde auch den Einbezug der lokalen Sozialbehörden verlangen. Diese wussten von alledem, von diesen Sturm- und Überfallkommandos, gar nichts. Das sind keine guten Dinge in unserem Land. Das muss in gesetzlich geordnetem Rahmen ablaufen. Auch hierzu würde die Diskussion besser jetzt geführt, als wenn in ein paar Jahren eine Initiative kommt. Ich will Lösungen, nicht Volksinitiativen. Wir sind schliesslich der Gesetzgeber. Es braucht ganz kleine Korrekturen, die mit Bestimmtheit auch das Vertrauen in diese oft hinterfragte und kritisierte Behörde stärken würden. Ich weiss um deren wichtigen Job. Früher war dieser bei den Gemeinden. Das war sehr undankbar, und das ist es auch heute noch. Ich habe grosse Achtung vor diesen Leuten, die versuchen, das Beste zu machen. Aber Sie tun ihnen einen schlechten Dienst, wenn Sie sie quasi für unfehlbar erklären.