Caroni Andrea · Ständerat · 2018-06-14
Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-14
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen und dieser Standesinitiative keine Folge zu geben. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass diese Geschichte Genf immer noch bewegt, und habe jetzt auch noch verstärkt zur Kenntnis genommen, wie der Diskurs über die Jahrzehnte in Genf gelaufen ist. Aber mir scheint, die Genfer Behörden üben hier am falschen Objekt.
Ich hätte ein gewisses Verständnis gehabt, wenn man gesagt hätte: "Wir möchten jetzt, dass die Eidgenossenschaft ihren eigenen Armee-Einsatz jenes 9. Novembers 1932 aufarbeitet, denn da ist ganz offensichtlich einiges schiefgelaufen." Das ist ja eigentlich das Gravierendste an den ganzen Genfer Unruhen. Dann habe ich Verständnis dafür, wenn man sagt: "Wir wollen den Innergenfer Diskurs anschauen: Wer war schuld? Demonstration, Gegendemonstration - wer war politisch auf der edleren Seite der Geschichte?"
Was uns aber hier vorliegt, ist ein Antrag, ein ganz konkretes Strafurteil jener Bundes-Strafkammer von 1933 aufzuheben. Das Spektakuläre für mich an diesem Vorgehen war Folgendes: Als die Damen und Herren von Genf mit historischen Berichten in unsere Kommission kamen, die uns aufzeigen sollten, warum dieses Urteil himmelschreiendes Unrecht sei, und wir dann fragten, was denn in jenem Urteil stehe, antworteten sie uns, sie würden es gar nicht kennen.
Wir mussten dann in der Kommission eine Ehrenrunde einschalten und das Bundesarchiv bitten, dieses Urteil, das offenbar so ungerecht ist, hervorzukramen. Wir haben das Urteil dann bekommen; Kollege Hefti hat es sehr ausführlich dargestellt. Wir haben es mit Blick darauf studiert, ob in diesem Verfahren inhaltlich oder formell dermassen grosse, schreiende Ungerechtigkeiten passiert sind, dass wir uns nach Jahrzehnten über die Gewaltenteilung hinwegsetzen müssten. Wir haben in diesem Urteil schlichtweg nichts Derartiges gefunden. Was wir gefunden haben, sind die Vorwürfe, welche die Juroren auch bestätigt haben.
In aller Kürze: Es ging eben darum, dass hier Gewalt angewandt wurde; die Leute wurden mit Schlagstöcken ausgerüstet, sie wurden zur Gewalt animiert, sie haben zuerst Polizisten und später Rekruten Waffen weggenommen, sie haben sie verletzt, Tätlichkeiten verübt, Steine geworfen und Barrikaden erklommen. Kollege Hefti hat es noch milde gesagt: Nach Artikel 46 des damaligen StGB war das strafbar - heute würde man das vielleicht anders beurteilen.
Ich halte es hier schon eher mit Kollege Levrat, der auch kritisch mit der Minderheit war und sagte, sogar nach heutigem Recht wäre das strafbar. Wir erinnern uns, es ist nur etwa eine Woche her, da haben wir hier im Rat diskutiert, ob wir die Strafnormen für die öffentliche Zusammenrottung und den Landfriedensbruch verschärfen wollen. Wir haben bei Gewalt und Bedrohung von Beamten eine Verschärfung vorgenommen, weil wir gesagt haben, das gehe nicht, es gebe friedliche und demokratische Mittel, um sich in diesem Land auszutauschen, und wir wollten nicht, dass die Leute öffentlich zu Gewalt aufrufen.
Ich bin überzeugt, dieses Urteil würde heute gleich gefällt. Die Leute würden wegen Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Beamte und wegen öffentlicher Aufforderung zu Gewalt bestraft. Bei einem Urteil, das nach damaligem Massstab offenbar korrekt zustande kam und das man heute gleich fällen würde, kann ich mich nicht dafür erwärmen, es achtzig Jahre später als Geste im Rahmen einer politischen Genfer Debatte aufzuheben.[GZ]
Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zu folgen.