Flach Beat · Nationalrat · 2018-06-14
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2018-06-14
Wortprotokoll
Eines der Privilegien, die wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier geniessen dürfen, ist, dass wir dazulernen können: in den Kommissionssitzungen, im Plenum, in den Gesprächen in der Wandelhalle, in den Gesprächen bei den Lobbyanlässen mit den Organisationen, die uns alle zur Verfügung stehen, und auch in Gesprächen mit Vertretern der Wissenschaft und Wirtschaft. Alle sprechen mit uns, und miteinander finden wir Lösungen. Ich glaube, das ist der Anspruch, den wir uns hier als Titel nehmen dürfen: Miteinander könnten wir hier eine Lösung finden.
Dass auf der Welt nicht alles rund läuft und dass Konzerne und ihre Tochtergesellschaften sich teilweise auf dieser Welt nicht so verhalten, wie wir das als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erwarten dürfen, das ist eine feststehende Tatsache, das wissen wir alle. Wir wissen auch, dass alle Unternehmen in der Schweiz bestimmt grosse Anstrengungen unternehmen, um diese internationalen Standards einzuhalten, um Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen und um Umweltschäden abzuwenden. Aber es gelingt nicht immer, und es gelingt nicht jedem. Es gibt nicht nur schwarze Schafe, sondern es gibt auch Fehlanreize, und es gibt halt eben auch jenen Handlungsbedarf, den wir tagtäglich sehen: Alle jene Menschen, die aus ihren Heimatländern vertrieben werden. Sie landen dann letztlich bei uns, gehen zu Recht ihrem Geld hinterher oder sagen: Ihr habt bei uns einen so grossen Schaden angerichtet, ich kann mein Feld nicht mehr bestellen, ich suche einfach eine Alternative. Darum stehe ich jetzt hier bei euch in Europa.
Die Verantwortung von Konzernen für ihre Tochterunternehmen ist denn auch nichts Neues. Schon heute ist es möglich - es wurde ausgeführt -, dass man einen Konzern für seine Tätigkeiten bei einer direkt subordinierten Unternehmung im Ausland in der Schweiz verklagen kann, wenn da ein Schaden passiert ist. Der indirekte Gegenvorschlag, den Ihre Kommission ausgearbeitet hat - ein grosser Wurf, und ich danke hier ganz herzlich den Herren Vogler und Vogt für die grosse Arbeit, die gemacht wurde -, ist ein solcher Weg, wie wir aufeinander zugehen können. Wir können damit das Anliegen der Konzernverantwortungs-Initiative, das von einem breiten Teil der Bevölkerung im Grunde getragen wird, aufnehmen und einen ersten Weg skizzieren, wie wir anhand unseres geltenden Rechts - mit einem geringfügigen Ausbau und mit Konkretisierungen - die Haftung so umschreiben können, dass sie nicht nur wirtschaftsverträglich, sondern auch wirksam ist.
Es ist auch nichts Neues, das wir hier bauen. Es wurde vorhin gesagt, man würde sich dann quasi fremden Richtern und irgendwelchen Bestimmungen unterordnen, auf die wir keinen Einfluss hätten, oder man wisse nicht, was das sei.
Ich möchte Sie im Zusammenhang mit der Haftung für unerlaubte Handlungen einfach ans Obligationenrecht erinnern: Wenn Sie ein bisschen weiter lesen, finden Sie nach Artikel 55 Artikel 58 des Obligationenrechts. Da geht es um das Werkvertragsrecht, da geht es um die Werkeigentümerhaftung. Das ist etwas ganz Ähnliches. Auch dort haben Sie eine Haftung, die Sie für einen Schaden, den Ihr Werk verursacht, kausal übernehmen. Dort können Sie sich - ebenso wie hier gemäss dem Antrag der Mehrheit bei Artikel 55 - exkulpieren, wenn Sie nachweisen können, dass Sie beispielsweise die Regeln der Baukunde eingehalten haben. Diese finden Sie in keinem Gesetz. Kein Kanton hat das, alle Kantone verweisen auf die Bestimmungen, die private Organisationen erlassen. Da müssen Sie dann suchen, was das ist. Das müsste man hier auch machen. Es gibt aber klare Bestimmungen von Uno und OECD.
Von daher geht diese Bestimmung sogar weniger weit als Artikel 58. Wir umschreiben hier nämlich klar, dass es nur die von der Schweiz ratifizierten Bestimmungen sind, die die Unternehmen, die Konzerne dann tatsächlich in ihre Sorgfaltsprüfung mit aufnehmen müssen. Wir hebeln auch das IPRG nicht aus. Es ist nach wie vor so, dass zuerst einmal die Klage [PAGE 1073] am Ort geschehen muss, wo tatsächlich der Schaden passiert ist. Er muss widerrechtlich sein, er muss in einem kausalen Zusammenhang stehen, und es sind eben nur diese wirklich elementaren Schäden an Leib, Leben und Sachen, die davon erfasst sind.
Der indirekte Gegenvorschlag hat wahrscheinlich noch Verbesserungspotenzial. Es hat keinen Sinn, die Sache jetzt zurück in die Kommission für Rechtsfragen zu geben. Es wäre auch mehr als schade, wenn wir diese Idee jetzt hier beerdigen würden, weil es wirklich ein stringenter Antrag ist, der allenfalls noch anhand von anderen Ideen, beispielsweise der französischen Rechtsgebung, die sehr aktuell ist, angepasst werden kann; ich habe das beim Eintreten schon gesagt. Wir möchten auch vermeiden, dass es ein Forum Shopping gibt. Auf der anderen Seite ist Forum Shopping im internationalen Recht möglich, und wir können das nicht ganz ausschliessen.
Letztlich geht es auch noch um die Frage, ob wir eine Abtrennung machen wollen oder nicht. Der Ständerat würde es ohnehin tun, weil er uns ja gebeten hat, uns Gedanken dazu zu machen, das Thema als indirekten Gegenvorschlag separat zu behandeln. Wir haben nichts dagegen, wenn man dann tatsächlich auch fair ist und Fairplay macht und sagt: Okay, wir trennen diesen indirekten Gegenvorschlag in eine zweite Vorlage ab und behandeln das traditionelle Aktienrecht separat. Bitte geben Sie diese Sache jetzt dem Ständerat. Er soll sich den Kopf darüber zerbrechen. Wir haben uns grosse Mühe gegeben, hier etwas Wirtschaftsverträgliches zu machen, das den Anliegen der Initianten entgegenkommt. Sie sind bereit, ihre Initiative zurückzuziehen. Nehmen Sie diese Initiative nicht so leicht hin! Oder erinnern Sie sich an die Zweitwohnungs-Initiative oder an die Abzocker-Initiative? Da hat es am Anfang ähnlich getönt. Es ist ein hochemotionales Thema.
Ich bitte Sie, auf diesen Gegenvorschlag einzutreten, ihn anzunehmen und meine Minderheiten, die ich schon begründet habe, zu unterstützen.