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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2018-06-14

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-14

Wortprotokoll

Ich gestatte mir jetzt doch auch noch, das Wort zu ergreifen, und zwar als Deutschschweizer. Es handelt sich um eine Genfer Standesinitiative. Sie bezieht sich auf eines der schmerzhaftesten Ereignisse der Schweizer Geschichte des 20. Jahrhunderts überhaupt und sicher um das schmerzhafteste und schwierigste Ereignis der Genfer Geschichte im 20. Jahrhundert. Es braucht, glaube ich, gerade aus Deutschschweizer Sicht, seitens der Deutschschweizer Standesvertreterinnen und Standesvertreter, eine gewisse Sensibilität gegenüber diesen gravierenden Ereignissen. Ein solches Ereignis ist schwer vorstellbar; in Glarus hat so etwas nie stattgefunden, in Appenzell ist es unvorstellbar, mit so etwas konfrontiert zu sein. Der 9. November 1932 in Genf erfordert doch eine sorgfältige und auch eine sensible Beurteilung der Ereignisse.

Ich komme hier zunächst auf die juristische Dimension des Falles zu sprechen, Kollege Rieder und Kollege Hefti. Die Urteile wurden nach den Verfahrensregeln rechtskonform erlassen, das ist alles ganz unbestritten. Es geht auch nicht darum, ein Urteil über die damaligen Urteile zu fällen, sondern es geht um etwas anderes: Es geht um eine politische Neubewertung dieser Vorgänge, um eine Rehabilitierung, wie es der Kommissionssprecher gesagt hat, eine Rehabilitierung sui generis. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass das nicht das erste Mal wäre, dass das Parlament eine solche Rehabilitierung von rechtskräftigen Verurteilungen vornehmen würde, die damals juristisch korrekt erfolgt sind.

Ich selber war am Ursprung von Rehabilitierungs-Initiativen, die erfolgreich waren. Sie betrafen zum einen die Fluchthelferinnen und Fluchthelfer zur Zeit des Zweiten Weltkrieges, zur Zeit des Nationalsozialismus und des Faschismus - es geht eigentlich immer um diese Zeit, die für die Schweiz gravierend war, obwohl unser Land vom Krieg verschont geblieben ist. Die Strafurteile gegen Personen, die Jüdinnen und Juden, vom Tode bedrohten Menschen, das Leben gerettet haben, widersprach in der damaligen Zeit, aber vor allem in der heutigen Zeit, dem Gerechtigkeitsempfinden. Das Parlament kam vor einigen Jahren nach den Befunden der unabhängigen Expertenkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg zum Schluss, die Urteile gegen jene Fluchthelfer aufzuheben. Es gab damals extra eine Kommission, die auch Einzelfälle angeschaut hat. Wer seinerzeit strafrechtlich verurteilt wurde, weil er am Leben bedrohten Jüdinnen und Juden entgegen der damaligen Rechtslage zur Einreise verholfen hatte, [PAGE 580] dessen Urteil wurde mit einem speziellen Erlass der Bundesversammlung aufgehoben.

Dasselbe wurde bezüglich der Schweizerinnen und Schweizer gemacht, die im Spanischen Bürgerkrieg für Demokratie und Freiheit gekämpft hatten und ebenfalls nach der damaligen Rechtslage und nach den damals geltenden Regeln verurteilt wurden. Auch diese Urteile sind mit einem speziellen Erlass aufgehoben worden. Es ging um Ereignisse, die von einer tiefen Emotionalität geprägt waren. Es ging um Gerechtigkeit gegenüber Menschen, die fast alle zum Zeitpunkt der Rehabilitierung schon verstorben waren, um eine Bekundung von Gerechtigkeit gegenüber der aktuellen Gesellschaft, aber auch den betroffenen Nachkommen gegenüber.

Ein Spezialfall war die Rehabilitierung der administrativ Versorgten. Hier ging es nicht um einzelne Urteile, es ging um einen Spezialfall. Auch hier hat das Parlament mit Blick auf die besondere Lage dieser Menschen, das Unrecht, das ihnen widerfahren ist, und auf eine historische, aber auch politische Aufarbeitung eines schwierigen Kapitels der Schweizer Geschichte einen solchen Entscheid gefällt. Das hat ja dann über eine Volksinitiative zu einem Entschädigungserlass geführt. Das war in jüngerer Zeit der Fall.

Somit ist es eine politische Frage, ob einer Initiative wie jetzt der Genfer Standesinitiative Folge gegeben werden soll oder nicht. Um das nun politisch zu beurteilen - und das ist unsere Aufgabe -, muss man sich bewusst sein, dass diese gravierenden Ereignisse am Schnittpunkt zweier schwieriger Kapitel der Schweizer Geschichte stattfanden, am Schnittpunkt zweier schwieriger Entwicklungen. Das macht diese Frage so anspruchsvoll.

Die eine schwierige Entwicklung waren die Militäreinsätze gegen Streikende in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Der 9. November 1932 in Genf war die Kulmination dieser problematischen Entwicklung in der Schweiz im negativen Sinne, als Militär eingesetzt wurde - wiederholt, immer wieder gegen die Arbeiterbewegung, gegen Streikende.

Ein gravierendes Ereignis, das im kollektiven Bewusstsein noch in Erinnerung ist, geschah beim Bau des Gotthardtunnels, als das Militär gegen Streikende aufgeboten wurde, die sich gegen unhaltbare Arbeitsbedingungen zur Wehr gesetzt hatten. Es gab mehrere Erschossene. Es gab weitere solche Ereignisse. Für die Ostschweiz kam es beim Bau des Rickentunnels auch zu einem Militäreinsatz gegen Streikende, und dann kam es zur Kulmination 1932. Vorher fand der Generalstreik von 1918 statt, an den wir in diesem November erinnern werden. Einen halben Tag nach Abbruch des Generalstreiks kam es am 14. November 1918 im Kanton Solothurn, in Grenchen, noch zu einem Militäreinsatz, bei dem drei Arbeiter erschossen wurden: zwei von hinten, einem wurde direkt ins Gesicht geschossen; junge Arbeiter auf der Flucht. Ich habe selber 1998 anlässlich des ersten grossen Gedenkanlasses in Grenchen erlebt, wie tief diese Ereignisse nach wie vor in der Bevölkerung Erschütterung hervorrufen, nicht nur bei Nachkommen, sondern bei der ganzen Grenchner Bevölkerung. Es kam nachher zu weiteren Erinnerungsanlässen, auch zur Setzung eines Gedenksteins in Grenchen, und eine Ausstellung hat daran erinnert. Diese Ereignisse hatten eine enorme Tragweite.

Aber der Vorfall 1932 in Genf war der gravierendste, der schlimmste bezüglich solcher Militäreinsätze. Es ist so, dass Genf 1932 im Rückblick auf die Schweizer Geschichte dazu geführt hat, dass man daraus die Lehre gezogen hat, keine Militäreinsätze in diesem Sinne mehr im Innern gegen Demonstrationen zu machen. Für solche innere Einsätze ist die Armee nicht geeignet, erst recht nicht eine Truppe mit Rekruten. Das war eine Situation, die sich nie mehr wiederholen sollte. Das ist eine Lehre aus den Ereignissen in Genf 1932. Das ist der erste Erinnerungsstrang, der es nahelegt, hier doch einen Schritt in Richtung der Genfer Standesinitiative zu machen.

Der zweite Erinnerungsstrang, und es ist wichtig, diesen im Gedächtnis zu behalten, ist, dass es eine Demonstration gegen einen faschistischen Aufmarsch der Bewegung von Georges Oltramare war; der Kommissionssprecher hat es dargestellt. Das war damals in der Schweiz keine harmlose Sache, und es war in Europa keine harmlose Sache. Oltramare und seine Bewegung waren offene Bewunderer von Mussolini. Oltramare begab sich nach Rom und hat in der Folge und zusammen mit Deutschschweizer Frontisten einen Marsch auf Bern organisiert, hier vor das Bundeshaus. Allerdings war dann diesem Aufmarsch, verbunden mit der Hetze gegen das System und gegen Juden, kein Erfolg beschieden, dies im Unterschied zu anderen Ländern. Der Faschismus hatte in der Schweiz keine Chance. Aber rückblickend, das darf man sagen, ist dieser antifaschistische Einsatz der Demonstranten so zu bewerten, wie er heute auch bewertet werden muss: Die Geschichte hat denjenigen Recht gegeben, die sich gegen den Faschismus gewehrt haben. Die antifaschistische Koalition hat dafür gesorgt, dass der Nationalsozialismus und der Faschismus besiegt worden sind und auch - das ist existenziell für die Schweiz -, dass die Schweizer Demokratie erhalten werden konnte.

Im Schnittpunkt dieser beiden Erinnerungsstränge ist es gerechtfertigt, ja drängt es sich auf, hier ein Stück Gerechtigkeit, ein Stück Frieden für Genf herzustellen mit dieser Standesinitiative, in Erinnerung an jene Ereignisse, wie es auf dem Gedenkstein in Plainpalais in Genf steht: "Plus jamais ça!"

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