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Dittli Josef · Ständerat · 2018-06-14

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-14

Wortprotokoll

Der Initiant hat diese parlamentarische Initiative am 7. Juni 2016 zusammen mit 30 Mitunterzeichnern eingereicht. Die Initiative verlangt, dass die regionalen und kantonalen Aufsichtsbehörden selber über die Zusammensetzung ihrer Organe bestimmen können. Der Initiant begründet die parlamentarische Initiative damit, dass die Einflussnahme der Oberaufsichtskommission über das BVG sich in den letzten Jahren massiv ausgeweitet habe. Die Eingriffe durch Weisungen, Gleichschaltungsabsichten sowie beantragte Verordnungsänderungen hätten massiv zugenommen. Die Einflussnahme bei der Nomination von Organen der Konkordate nehme bestimmenden Charakter an und verhindere oder verbiete gar die Einsitznahme von Magistratspersonen aus den kantonalen Regierungen in die regionalen Konkordatsräte.

Ihre Kommission hat die parlamentarische Initiative erstmals am 16. November 2016 behandelt und ihr mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen Folge gegeben. Ihre Kommission wünschte sich mittels der Initiative mehr Klarheit über die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der regionalen und kantonalen Aufsichtsbehörden gegenüber der Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge. Sie hielt es nicht für gerechtfertigt, dass die Oberaufsichtskommission für organisatorische Fragen Standards festschreibt. Damit ging das Geschäft in die Schwesterkommission des Nationalrates. Diese lehnte am 11. Mai 2017 mit 16 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Beschluss der SGK-SR ab und gab der parlamentarischen Initiative keine Folge. Die SGK-NR begründete ihren Entscheid damit, dass die Unabhängigkeit der Aufsichtsorgane gewährleistet bleiben und mögliche Interessenkonflikte vermieden werden sollen. Sie verwies zudem auf das laufende Vernehmlassungsverfahren zur Modernisierung der Aufsicht in der ersten Säule und zur Optimierung in der zweiten Säule. Dort schlage der Bundesrat in seinem Erlassentwurf den Ausschluss von kantonalen Regierungsmitgliedern aus den entsprechenden Aufsichtsgremien vor.

Das Geschäft kam nun wieder zurück an unsere Kommission. Sie beschäftigte sich am 7. September 2017 erneut mit der parlamentarischen Initiative. Hierzu hörte die Kommission nebst der Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge auch die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht an. Angesichts der Tatsache, dass der Bundesrat an einer Vorlage zur Modernisierung der Aufsicht in der ersten Säule und zur Optimierung in der zweiten Säule arbeitet und dem Parlament voraussichtlich im Frühjahr 2018 seine Reformvorschläge unterbreiten wollte, sistierte die Kommission die parlamentarische Initiative Kuprecht einstimmig in der Meinung, dieses Anliegen dann im Rahmen der Behandlung der Botschaft einer Lösung zuzuführen.

Nachdem nun die Frist der parlamentarischen Initiative mit dem Ende dieser Session ablaufen wird, die in Aussicht gestellte Vorlage des Bundesrates zur Modernisierung der Aufsicht aber mehr Zeit benötigt und voraussichtlich erst im vierten Quartal dieses Jahres vorliegen wird, hat Ihre Kommission nun am 26. April dieses Jahres mit 6 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen, an ihrem Beschluss festzuhalten und dem Rat zu beantragen, der Initiative Folge zu geben. Ihre Kommission ist vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass es aufgrund von föderalistischen Überlegungen keine Veranlassung gibt, vom erstmaligen Entscheid abzurücken. Damit wird auch die Erwartungshaltung gegenüber der bundesrätlichen Vorlage zur Modernisierung der Aufsicht gestärkt, den Föderalismus hochzuhalten.

Mit dem Entscheid des Ständerates, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, ginge das Geschäft dann wieder an den Nationalrat, der je nachdem für seinen Entscheid wiederum ein Jahr Zeit hätte. Dies würde es ihm beispielsweise erlauben, die Behandlung der Initiative zu sistieren und abzuwarten, wie die Botschaft des Bundesrates bei der Modernisierungsvorlage der Aufsicht aussieht.

Ihre Kommission beantragt Ihnen also, der parlamentarischen Initiative "Stärkung der Kantonsautonomie bei den regionalen Stiftungsaufsichten über das BVG" Folge zu geben.

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