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Flach Beat · Nationalrat · 2018-06-14

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2018-06-14

Wortprotokoll

In diesem Block mache ich es gleich wie mein Vorredner, Kollege Naef: Ich fange nämlich hinten [PAGE 1107] an und komme dann langsam gegen Ende zum Kern diese Teils.

Zuerst einmal zur Gründung von einfachen Gesellschaften: Die Mehrheit Ihrer Kommission hat festgestellt, dass es heutzutage möglich sein muss, eine einfache Gesellschaft auch ohne notarielle Beglaubigung zu gründen, wenn die Statuten klar sind, wenn der Zweck klar ist, die personellen Fragen geklärt sind - Identitäten usw. - und selbstverständlich, wenn die Einlagen hinterlegt und gesichert sind. Dann ist es heutzutage einfach möglich, so etwas zu machen, ohne zum Notar zu gehen. Zu den sogenannten Raubrittern, die da unterwegs sind, die jetzt wieder angeführt werden, muss ich Ihnen einfach sagen: Wenn das heutige System der notariellen Beglaubigung das zulässt, dann müssen Sie die Sicherheiten erhöhen und nicht sagen, man müsse die Beglaubigung beibehalten. Es wird keine Verschlechterung der Situation geben, denn der grösste Teil der Unternehmensgründungen in der Schweiz - das bitte ich Sie zu beachten - geschieht durch Leute, die seriös sind und die etwas unternehmen wollen. Denen sollten wir möglichst wenig Steine in den Weg legen, sondern ihnen die Möglichkeit geben, ihr Unternehmen schnell zu gründen, einfach zu gründen und ihre Geschäftstätigkeit aufzunehmen.

Die Frage des Kapitalbandes wurde vorhin ebenfalls noch einmal angesprochen. Die Grünliberalen sind der Meinung, dass es richtig ist, dass diese Möglichkeit geschaffen wird, mit den Einschränkungen, die die Kommission hinsichtlich der Zeitdauer und der Art und Weise dieser Delegation gemacht hat. Es ist auch nicht mehr so, dass heute die Kapitalisierung für den Gläubigerschutz denselben Stellenwert hat wie noch früher. Heute sind es andere Faktoren, die für den Gläubigerschutz bei einer grossen Unternehmung wichtig sind.

Ich komme noch zur Frage des Mindestnennwertes von Aktien. Auch hier gilt: Bitte haben Sie jetzt nicht Angst vor dem eigenen Mut, sondern machen Sie diesen Schritt! Es ist durchaus möglich, in Zukunft halt auch ein bisschen digitalisierter zu werden, moderner zu werden. Es ist nicht mehr notwendig, dass wir hier auf einem Rappen sind. Lassen Sie diese Möglichkeiten zu! Die Loyalitätsaktien, das ist eine freiwillige Massnahme, die Sie in den Statuten vorsehen können, wenn Sie das möchten, beispielsweise ab zwei Jahren Sonderrechte zu gewähren, wenn jemand halt loyal gegenüber einer Firma ist. Das ist kein Trick, und das ist auch nicht irgendwie eine Ausnützung oder so, sondern das ist schlicht und ergreifend etwas, was schon lange gewünscht wird und was wahrscheinlich auch dem Aktionariat entgegenkommt.

Jetzt komme ich zum wichtigsten Punkt, der Geschlechterrichtlinie. Lassen Sie uns einmal durchatmen. Wir haben das Jahr 2018, und von 100 Personen in der Geschäftsleitung oder im Vorstand einer Firma sind gerade einmal 7 Frauen. 2018 liegt der Frauenanteil bei 7 Prozent. Es ist Zeit, etwas zu unternehmen! Wenn es gegen Ihren liberalen Geist verstösst, auch nur diese weichgewaschenen Richtwerte durchzuwinken, die man in einem Bericht erwähnen muss, dann geben Sie sich wenigstens einen liberalen Schupf, und sagen Sie: "Ich stelle mich dem wenigstens nicht in den Weg und enthalte mich der Stimme." Aber stellen Sie sich dem nicht aktiv entgegen!

Die Bestimmung, die hier festlegt, dass man im Geschäftsbericht darlegen muss, weshalb es nicht gelungen ist, innerhalb von Jahren genügend Frauen in den Vorstand zu bringen, ist nun wirklich das absolute Mindestmass, was man im Jahr 2018 von einer modernen Schweiz erwarten kann. Unsere Wirtschaft wird darob nicht zerstört oder auf den Kopf gestellt, sondern es ist schlicht und ergreifend notwendig. Die Grünliberalen hätten die Bestimmung hier auch etwas schärfer gewählt und wären bereit gewesen, die Sunset-Klausel zu streichen.

Wir werden hier der Minderheit Mazzone folgen und ansonsten in diesem Block überall der Mehrheit zustimmen.