Burkart Thierry · Nationalrat · 2018-06-14
Burkart Thierry · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-14
Wortprotokoll
Vorab herzlichen Dank, dass Sie noch hier sind. Ich spreche zu meiner Minderheit zu Artikel 699a. Dieser Artikel regelt die Bekanntmachung des Geschäftsberichtes.
Der Bundesrat sieht bei der Durchführung der Generalversammlung einen Systemwechsel vor. Ich verweise dazu auf die übersichtliche grafische Darstellung in der Botschaft auf Seite 551. Meiner Ansicht nach gibt es aber keinen Grund für einen solchen Systemwechsel, das heutige System hat sich nämlich durchaus bewährt, es gibt keinen Anlass, das Bewährte in diesem Fall über den Haufen zu werfen. Heute muss die Generalversammlung innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsabschluss durchgeführt werden. 20 Tage vor der Generalversammlung muss die Einberufung erfolgen und der Geschäftsbericht publiziert werden. So ist das heutige System - ganz einfach.
Neu soll nach der Publikation des Geschäftsberichtes eine Frist von mindestens 10 Tagen gelten, in der das Traktandierungs- und Antragsrecht ausgeübt werden kann. Erst anschliessend kann die Generalversammlung einberufen werden. Nach Ablauf der Traktandierungs- und Antragsfrist soll der Verwaltungsrat zudem Zeit haben, um die Einberufung der Generalversammlung vorzubereiten.
Das neue System führt zu einer unnötigen Verzögerung nach der Bekanntgabe des Geschäftsberichtes. Bei grösseren Gesellschaften wird das dazu führen, dass sie ihre Generalversammlungen später im Jahr durchführen. Für kleinere Gesellschaften und für Gruppengesellschaften innerhalb eines Konzerns werden unnötige Hürden errichtet. Hier handelt es sich wirklich um eine Bürokratie, die unnötig ist. Grossen Gesellschaften nützt sie nichts, weil es gerade im Konzernverhältnis nicht opportun ist, zeitliche Verzögerungen einzubauen. Bei kleinen Unternehmen, gerade denen mit wenigen Aktionären bzw. nur einem Aktionär oder einer Aktionärin, macht es von vornherein keinen Sinn.
In diesem Sinne bitte ich Sie, meiner Minderheit zu folgen.