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Pardini Corrado · Nationalrat · 2018-06-15

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-15

Wortprotokoll

Ich komme bei Block 4 zu den letzten Minderheiten. Bei der Minderheit Pardini zu Artikel 717a Absatz 3 geht es um die Compliance-Regeln, die eigentlich in jedem seriösen Unternehmen international Standard geworden sind: Bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind, dürfen der Präsident des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung nicht identisch sein. Man will dort eine Gewaltentrennung haben: auf der einen Seite im Verwaltungsrat die strategische Verantwortung für das Unternehmen und auf der anderen Seite die Verantwortung der Geschäftsleitung für die operativen Geschäfte. Man hatte in der Vergangenheit einige Unternehmen, die das kombinierten. International kam dieses Konstrukt stark unter Druck, und heutzutage haben alle Unternehmen, die börsenkotiert sind, diese zwei Ämter getrennt.

Es würde dem Aktienrecht gut anstehen, wenn Sie diesen Grundsatz der Gewaltentrennung bei börsenkotierten Unternehmungen festschreiben würden.

Bei der nächsten Minderheit zu Artikel 730a Absatz 1 geht es um die Amtsdauer der Revisionsstellen. Auch hier hat das Gesetz keine Regel, die eigentlich zu Transparenz und weniger Filz führt. Was ich vorschlage, ist, dass zwar eine Wiederwahl der Revisionsstelle möglich ist, aber dass man die Amtsdauer der Revisionsstelle auf 20 Jahre beschränkt.

Es hat sich gezeigt, auch in den letzten Skandalen, dass sich natürlich ein Filz zwischen der Unternehmung und der Revisionsstelle entwickelt, wenn sich eine Revisionsstelle über 20, 30 oder 40 Jahre im Unternehmen einnistet. Sie lässt dann einiges durch und kontrolliert nicht mehr, weil sie grundsätzlich Angst hat, das Mandat zu verlieren. Ich glaube, auch hier sollte eine Transparenzregel eingeführt werden, und 20 Jahre sind weiss Gott genug, um das Amt der Revisionsstelle auszuüben. Ich finde es richtig, dass die Revisionsstelle nach 20 Jahren gewechselt wird und dann eine neue Revisionsstelle überprüft. Wenn Fehler gemacht werden, werden diese eben behoben. Es ist auch ein Prinzip gegen Filz.

Ich glaube, die letzten Skandale in bundesnahen Betrieben haben gezeigt, dass es für unseren Rat endlich Zeit ist, die Revisionsstellen unter die Lupe zu nehmen und ihnen auf die Finger zu schauen, weil da grundsätzlich einiges im Argen liegt. Ich habe schon bei anderer Gelegenheit gesagt, dass die Revisionsstellen eigentlich ein Schattendasein führen und die Politik wenig bis gar nicht auf sie schaut.

Ich komme zum letzten Minderheitsantrag. Auch dieser ist angesichts des Skandals bei einer Bank sehr aktuell, weil dieser Fall aufzeigt, dass man auch bei Genossenschaften die Spielregeln stärker - stärker! - an das Aktienrecht annähern muss. Zu Artikel 857 Absatz 2bis beantrage ich Folgendes: "Für die Offenlegung und die Auskunftserteilung betreffend Vergütungen für die Verwaltung gelten die Vorschriften des Aktienrechts sinngemäss. Für Genossenschaften mit mehr als 2000 Mitgliedern gelten die Vorschriften für Aktiengesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind." Wir machen also einen Unterschied zwischen kleinen und mittleren Genossenschaften. Für die kleinen Genossenschaften soll das Aktienrecht sinngemäss angewendet werden, und das ist auch gut so. Aber für Genossenschaften, die eine bestimmte Grösse erreichen und über 2000 Mitglieder haben, gibt es keinen Grund, sie nicht mit den grossen Aktiengesellschaften gleichzusetzen. Wir haben bei einer Bank, über die die Zeitungen seit Wochen berichten, gesehen, dass es zwingend ist, dass wir uns überlegen, wie wir mit grossen Genossenschaften umgehen. Es gibt Versicherungen, Detailhändler und Banken, die als Genossenschaften sehr gross geworden sind und die wir nicht mehr unter dem Radar durchschlüpfen lassen können.

Es geht bei diesen Minderheitsanträgen nicht um ein Links-rechts-Schema. Es geht darum, dass man das Aktienrecht, den wirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechend, so gestaltet, dass es Entwicklungen, die negativ waren, aufnehmen und pragmatische Lösungen ermöglichen kann.

Ich hoffe, dass auch die Ratsrechte, unabhängig vom Absender dieser Minderheiten, Logik walten lässt und diese Minderheitsanträge unterstützt.

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