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Weibel Thomas · Nationalrat · 2018-09-10

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2018-09-10

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit betrifft Artikel 9a, Artikel 11a0 und Absatz 2 der Übergangsbestimmungen des Ergänzungsleistungsgesetzes. Es geht um die Vermögensschwelle und die gesicherten Darlehen. Erlauben Sie mir vorab einen Hinweis: In dieser Diskussion zu berücksichtigen ist Artikel 16a, dem sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat zustimmten. Dieser Artikel 16a führt die Rückerstattung von rechtmässig bezogenen Ergänzungsleistungen aus einem allfälligen Nachlass ein.

Damit ist aus meiner Sicht das Problem gelöst. Die Kommissionsmehrheit will aber zusätzlich eine aus meiner Sicht tiefe Vermögensschwelle einführen - 100[NB]000 Franken für alleinstehende Personen, 200[NB]000 Franken für Ehepaare - und dann für Wohneigentum mit gesicherten Darlehen Ausnahmen erlauben. Diese Lösung ist administrativ sehr aufwendig. Es gilt, viele Fragen zu beantworten: Wie hoch soll denn überhaupt ein Darlehen sein? Wie lange rechnen Sie, dass die Ergänzungsleistungen noch bezogen werden? Es ist auch sehr bürokratisch, denn das Darlehen muss ja, wie es im Gesetzestext steht, gesichert werden.

Mit dem Antrag meiner Minderheit, der der Lösung des Ständerates entspricht, verzichten wir auf eine Vermögensschwelle. Ich erinnere daran, dass Artikel 11 festhält, dass der Teil des Vermögens, der 300[NB]000 Franken übersteigt, den Einnahmen anzurechnen ist. Wie bereits ausgeführt, legt Artikel 16a fest, dass Ergänzungsleistungen bei einer Erbschaft zurückgefordert werden können. Die Umsetzung dieser Regelung ist wenig bürokratisch; dies im Unterschied zum Antrag der Kommissionsmehrheit, gemäss dem die Darlehen aufwendig ermittelt und gesichert werden müssen.

Die Kommissionsmehrheit, es wurde heute bereits mehrmals ausgeführt, will auch bei den Ausgaben der Ergänzungsleistungen sparen. Wenn ich den Saldo anschaue, sehe ich, dass beide Lösungen in finanzieller Hinsicht gleichwertig sind. Die Unterschiede zwischen den beiden Lösungen sind derart klein, dass sie in der Berechnungsungenauigkeit liegen. Alle Parlamentarier und alle Parlamentarierinnen, welche sich für weniger Bürokratie einsetzen, dürfen der Mehrheit nicht zustimmen. Ich denke, dies ist in ihrem Interesse. Wenn sie zustimmen würden, würden sie sich vermutlich gleichzeitig für den "rostigen Paragrafen" nominieren.