Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2002-06-20
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-20
Wortprotokoll
Die beiden Volksinitiativen, die heute zur Debatte stehen, haben den Bundesrat dazu bewogen, uns den Entwurf zu einem Kernenergiegesetz zu unterbreiten. So dürfen die Initiantinnen und Initianten zumindest für sich in Anspruch nehmen, mit ihren Initiativen dazu beigetragen zu haben, dass die Gesetzesrevision im Kernenergiebereich - sie wurde in der Vergangenheit immer wieder zurückgestellt - auf dem Tisch unseres Parlamentes gelandet ist.
Die CVP erachtet den bundesrätlichen Entwurf und insbesondere auch das vom Ständerat verabschiedete Gesetz als pragmatischen, als tauglichen Gegenvorschlag zu den beiden Initiativen. Deshalb gehe ich zuerst auf das Gesetz ein; zu den Initiativen äussere ich mich am Schluss meiner Ausführungen.
Für unser Land, welches in einem hohen Mass Güter im Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Agrarsektor bereitstellt, für ein Land, welches seinen Einwohnerinnen und Einwohnern einen vergleichsweise sehr hohen Lebensstandard sichert, für dieses Land ist eine ausreichende Energieversorgung im Allgemeinen und eine ausreichende Versorgung mit Strom im Speziellen von vorrangiger Bedeutung. Unsere Volkswirtschaft ist in hohem Mass von der Energieversorgung abhängig. Wir sind uns einig, dass auch in Zukunft die Energieversorgung in der Schweiz in hoher Qualität und vor allem in ausreichender Quantität sichergestellt sein muss. Im Sektor Elektrizität nimmt die Kernenergie mit einem Anteil von beinahe 40 Prozent eine sehr wichtige Stellung ein. Allein schon diese Zahl von 40 Prozent lässt den Schluss zu, dass wir, um unsere Energieversorgung sicherzustellen, auf die Kernenergie mindestens kurz- und mittelfristig sicher nicht verzichten können. Das heisst, wir wollen uns die Option Kernenergie offen halten.
Die Option Kernenergie ist allerdings an klare Rahmenbedingungen zu knüpfen. Diese haben vor allem die Bereiche Sicherheit, Entsorgung und Bewilligungsverfahren abzudecken. Zudem ist es aus der Sicht der CVP eine Daueraufgabe der Politik, die politischen Kriterien zu prüfen, welche die Bedeutung und den Stellenwert der Kernenergie im Rahmen sämtlicher Energieträger periodisch beurteilen. Dabei sind neben den wirtschaftlichen Kriterien vor allem auch die technischen, die gesellschaftlichen und auch die ökologischen Konsequenzen der friedlichen Nutzung der Kernenergie mit einzubeziehen. Wir bitten den Bundesrat, dass er die Nutzung der Kernenergie in der Schweiz auch weiterhin in diesem Gesamtenergiekonzept darstellt.
Das Kernenergiegesetz beinhaltet aus unserer Sicht fünf wesentliche Bereiche, auf die ich nun kurz eingehen werde:
1. Die Option Kernenergie mit oder ohne Wiederaufbereitung: Ich habe einleitend gesagt, dass wir uns die Option, in der Schweiz die Kernenergie friedlich zu nutzen, weiterhin offen halten wollen. Das ist aus unserer Sicht unter verschiedenen Gesichtspunkten besser, als mit importiertem Strom aus KKW aus benachbarten oder östlichen Ländern die Versorgung bei uns sicherzustellen. Wenn die Produktion in unserem eigenen Land erfolgt, haben wir auch gleichzeitig über die strengen Auflagen zu befinden. Die Kontrolle obliegt unseren Behörden, und der volkswirtschaftliche Nutzen kommt unserer Binnenwirtschaft zugute.
[PAGE 1065] Grundsätzlich befürwortet eine Mehrheit unserer Fraktion den Grundsatz der Wiederaufbereitung, wobei wiederum eine Mehrheit die Version des Ständerates mit einem zehnjährigen Moratorium bejaht.
2. Zur Abfallentsorgung: Der radioaktive Abfall, der in unserem Land anfällt, soll grundsätzlich auch in unserem Land entsorgt werden. Im Moment verfügen wir aber noch über kein ausgebautes Endlager. Wir anerkennen die Anstrengungen des Bundesrates und der Nagra, in dieser politisch nicht einfachen, sondern zum Teil sehr brisanten Frage zu einer raschen Lösung zu kommen.
Eine Mehrheit unserer Fraktion ist sich mit dem Bundesrat und mit dem Ständerat einig, dass bis auf weiteres auch eine Abfallentsorgung mittels eines Vertrags mit Partnern im Ausland möglich sein soll. Wenn internationale Lösungen angeboten werden, soll man diese nicht von vornherein ausschlagen. Dabei soll der Zuverlässigkeit und der Vertragstreue der Gegenpartei höchste Priorität beigemessen werden.
3. Zum Bewilligungsverfahren: Unsere Fraktion hat sich mit der Frage der subsidiären, föderalistischen Mitwirkungsrechte im Bewilligungsverfahren sehr intensiv auseinander gesetzt. Grundsätzlich ist in erster Linie eine Güterabwägung vorzunehmen zwischen direktdemokratischer Basismitwirkung einerseits und der landesweiten Verantwortlichkeit anderseits - eine Verantwortlichkeit, für die Entsorgung in Zukunft selber besorgt sein zu müssen. In ebendieser Güterabwägung hat der Ständerat als Vertreter der Kantone einen Weg beschritten, den man ihm zum Voraus wohl kaum zugetraut hätte. Der Ständerat geht in der Frage der Mitwirkungsrechte der Kantone im Bewilligungsverfahren auf Distanz zum Bundesrat und schlägt für zukünftige Projekte eine zwar sehr pragmatische, aber für die Schweiz doch erstmalige Lösung vor - ein Verfahren, welches im Bewilligungsprozess das Mitspracherecht der Kantone einschränkt.
Eine Mehrheit der CVP-Fraktion möchte dem Ständerat folgen; eine Minderheit will nach wie vor dem Standortkanton eine Vorrangstellung einräumen, im Sinne des föderalistischen Prinzips und in der Achtung der kantonalen Hoheitsrechte.
In Bezug auf das laufende Projekt Wellenberg hält sich die CVP-Fraktion ganz klar an den Grundsatz - diesen Grundsatz hat übrigens auch der Ständerat hochgehalten -, dass während des Spiels die Spielregeln nicht geändert werden dürfen.
4. Zur Haftpflicht und zur Versicherung: Aufgrund der Debatten im Ständerat und in der UREK unseres Rates hat der Bundesrat in Voraussicht der vielen Fragen, die gestellt wurden und welche auch heute in diesem Zusammenhang gestellt werden, eine rasche Revision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes angekündigt.
Die CVP-Fraktion begrüsst diese Haltung des Bundesrates. Wir danken ihm dafür. Wir gehen aber davon aus, Herr Bundesrat, dass Sie dem Parlament die Botschaft zur Revision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes noch in der Phase der Differenzbereinigung zum vorliegenden Gesetz zuleiten werden.
5. Flankierende Massnahmen zur Förderung der ökologisch bedenkenlosen Energien: Mit der hier dargelegten Haltung zum Kernenergiegesetz gibt die CVP-Fraktion ein klares Bekenntnis ab, dass Kernenergie in der Schweiz auch in Zukunft friedlich genutzt und produziert werden soll. Im Bewusstsein, dass andererseits noch sehr viel für die Förderung der einheimischen Energieproduktion aus erneuerbaren Ressourcen zu tun ist, unterstützt die Mehrheit unserer Fraktion die drei diesbezüglichen Anträge. Damit bekräftigen wir unsere seit Jahren bekannte Haltung zugunsten der erneuerbaren Energien. In der Detailberatung werden wir selbstverständlich noch zu allen und insbesondere zu den drei zuletzt erwähnten Anträgen der Kommissionsmehrheit ausführlich Stellung nehmen.
Abschliessend noch ein Wort zu den beiden Initiativen: Die CVP-Fraktion kommt zum gleichen Schluss wie das UVEK und der Bundesrat. Das UVEK hat in seiner Medienmitteilung vom 26. Februar 2001 folgendes Fazit gezogen: "Es ist wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll, die bestehenden schweizerischen Kernkraftwerke so lange weiter zu betreiben, als sie sicher betrieben werden können und keine wirtschaftlichen Ersatzanlagen zur Verfügung stehen, mit denen das CO2-Ziel erreicht werden kann." Die CVP-Fraktion schliesst sich der Meinung des UVEK und des Bundesrates an.
Wir lehnen die Initiative "Strom ohne Atom" ab; eine Mehrheit unserer Fraktion empfiehlt Ihnen auch die Initiative "Moratorium plus" zur Ablehnung. Folglich bitte ich Sie, auf das Kernenergiegesetz einzutreten.