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Dittli Josef · Ständerat · 2018-09-10

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-10

Wortprotokoll

Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, innerhalb der folgenden zwei Jahre alle sicherheitspolitischen Cyberabwehrkompetenzen des Bundes auszubauen und an geeigneter Stelle innerhalb der Armee oder beim Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport als eigenständiges Cyberkommando zu bündeln. Die notwendigen Aufwendungen sollen zusätzlich im Rüstungsbudget berücksichtigt werden. In den nächsten Jahren soll zudem bei den Rüstungsbeschaffungen und im Bereich BFI auch ein Schwerpunkt auf das Thema Cybersicherheit gelegt werden. Die dafür notwendigen Gesetzesanpassungen seien einzuleiten.

Als Begründung wurde angeführt, dass Wirtschaftsspionage, verbotener Nachrichtendienst, Informationsoperationen und organisierte Kriminalität in der Schweiz zunehmend im Cyberraum stattfinden. Aktuelle und wiederkehrende Enthüllungen und Angriffe würden zeigen, dass die Schweiz und der Bund hier nicht gewappnet und verletzlich seien. Die bereits vorhandenen, jedoch verzettelten Kompetenzen bei der Armee, beim Nachrichtendienst des Bundes, beim Bundesamt für Kommunikation, beim Bundesamt für Informatik und Telekommunikation, beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement und in anderen Departementen sollten straffer geführt und gebündelt werden. Hierfür komme gemäss internationalen Vergleichen ein ausgebautes Cyberkommando innerhalb der Armeestrukturen infrage oder beispielsweise ein eigentliches Bundesamt für Cybersicherheit beim VBS.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Mit der Umsetzung der nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS) seien die Fähigkeiten des Bundes im Bereich Cyber gestärkt worden. Mit der Konzeptstudie Cyberdefence der Armee von 2013 und dem Aktionsplan Cyberdefence des VBS würden zudem die Cyberfähigkeiten in der Armee, insbesondere im Bereich der Rüstung und beim Nachrichtendienst des Bundes, weiter verstärkt. Cyberrisiken würden neben der Armee alle Bereiche der Verwaltung, Wirtschaft und Bevölkerung betreffen. Dementsprechend müssten verschiedenste Behörden in ihren Zuständigkeitsbereichen den Schutz vor Cyberrisiken wahrnehmen.

Zum Beschluss des Erstrates: Der Nationalrat hat die Motion am 6. März 2018 mit 134 zu 47 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen.

Zu den Erwägungen Ihrer Kommission: Wie der Nationalrat und der Motionär stuft auch Ihre Kommission die Prävention und Bekämpfung von Cyberbedrohungen als prioritär ein. Sie lehnt jedoch diese Motion ab. Zunächst einmal misst sie ordnungspolitischen Überlegungen eine hohe Bedeutung zu: Es obliegt der Exekutive und nicht der Legislative, die Kompetenzen an geeigneter Stelle einzusetzen und die Federführung zu bestimmen. Des Weiteren wird auf verschiedene laufende Arbeiten und Projekte hingewiesen. So hat der Bundesrat am 18. April 2018 die nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken 2018-2022 verabschiedet, die gemeinsam mit Wirtschaft, Kantonen und Hochschulen erarbeitet worden ist. Am 4. Juli 2018 hat der [PAGE 603] Bundesrat im Hinblick auf den Aufbau eines Cyberkompetenzzentrums erste Grundsatzentscheide gefällt. Gemäss diesen Vorentscheiden soll das Kompetenzzentrum im Eidgenössischen Finanzdepartement angesiedelt werden und nicht, wie vom Motionär verlangt, im VBS oder bei der Armee zentralisiert werden, ist doch auch die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (Melani) bereits im Eidgenössischen Finanzdepartement angesiedelt. So kann auf Bestehendes aufgebaut werden - eine Verlagerung hin zum VBS und zur Armee könnte hingegen zu grossem Zeitverlust führen.

Ihre Kommission begrüsst diese Arbeiten und die verstärkte Koordination im Cyberbereich. Eine komplette Zentralisierung, wie vom Motionär befürwortet, würde dem eingeschlagenen Weg und den bisherigen Beschlüssen des Parlamentes und des Bundesrates jedoch grundsätzlich widersprechen.

Deshalb beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 10 zu 2 Stimmen, die Motion abzulehnen.