Lexipedia

Lohr Christian · Nationalrat · 2018-09-10

Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2018-09-10

Wortprotokoll

Ich kann es hier relativ kurz machen. In unserem Land muss und soll sich Arbeit lohnen. Wer in einer schwierigen persönlichen Situation arbeitet, soll und darf nicht noch dafür bestraft werden. Genau das bewirkt aber der Antrag der Kommissionsmehrheit beim Ehegatteneinkommen.

Bis jetzt wurden von jedem Franken, den ein Ehegatte verdient hat, 67 Rappen von der EL abgezogen. Mit dem Rest konnten die Steuern bezahlt werden, und es blieb noch etwas übrig - als eigentlicher Arbeitsanreiz. Neu will die Kommission 100 Prozent des Ehegatteneinkommens abziehen. Gleichzeitig müssten aber auf diesen Beitrag auch noch Steuern bezahlt werden. Das ist eindeutig und unmissverständlich ein negativer Erwerbsanreiz. Das ist eine Lösung, die wir nicht wollen. Man muss sagen, dass sich Erwerbsarbeit so tatsächlich nicht mehr lohnt. Wer nicht arbeiten geht, hat am Schluss sogar noch mehr Geld zur Verfügung. Viele werden bei einer solch unsinnigen Regelung ihre Arbeit aufgeben. Das wollen wir gerade bei den Sozialversicherungen vermeiden. Wir wollen ja, dass ein Erwerbsanreiz besteht, und damit auch einen Beitrag leisten, um den Gesamtansatz auch in einer Sozialversicherung zu stärken.

Diese zu befürchtende Negativentwicklung wird ganz speziell in denjenigen Fällen eintreffen, in denen ohnehin bereits eine schwierige Doppelbelastung vorliegt, weil Ehepartner ihre Gatten betreuen und gleichzeitig erwerbstätig sind. Wer aber lange die Erwerbsarbeit aufgibt, hat nach dem Tod des Ehegatten extrem Mühe, wieder eine Stelle zu finden. Viele überlebende Ehegatten dürften deswegen später mangels Einkommen selbst gezwungen sein, EL zu beziehen. Das ist ein totaler Widerspruch, den wir so nicht stehenlassen können! Wir müssen alles machen, damit es sich lohnt, finanziell selber etwas aufzubauen und damit den Staat auf mittlere Frist nicht noch zusätzlich zu belasten.

Der einstimmige Ständerat und meine Minderheit schlagen hierzu einen Kompromiss vor: Wir können aus Spargründen durchaus den Prozentsatz vom Lohn, den man von der EL abzieht, etwas erhöhen. Möglicherweise war die bisherige Regelung ein wenig zu grosszügig. Aber wenn wir das nun korrigieren, dürfen wir auch nicht übersteuern und von einem Erwerbsanreiz zu einer Erwerbsabschreckung wechseln. Der Staat spart mit dieser Kompromisslösung immerhin 20 Millionen Franken gegenüber der bisherigen Regelung. Wir können also mit meinem Minderheitsantrag sparen, aber gleichzeitig den Arbeitsanreiz erhalten und sogar weiter fördern, wenn wir es geschickt machen.

Ich bitte Sie deshalb, meiner Minderheit und dem einstimmigen Ständerat zu folgen. [PAGE 1222]