Weibel Thomas · Nationalrat · 2018-09-10
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2018-09-10
Wortprotokoll
Zum Antrag der Minderheit Herzog bezüglich der Mindestdauer von zehn Jahren der Bezahlung von AHV-Beiträgen als Voraussetzung für EL: Grundsätzlich können wir Grünliberalen das Anliegen von Frau Herzog nachvollziehen. Wir wollen aber keinen tiefgreifenden Systemwandel in der AHV durch die Hintertür der Ergänzungsleistungsreform einführen. Das Anliegen ist in einer separaten AHV-Reform zu thematisieren, einzubringen, zu diskutieren.
Zusätzlich muss Ihnen bewusst sein, dass nur Personen aus Drittstaaten betroffen wären. Personen aus EU- und Efta-Ländern wären nicht betroffen. Die Zahlen, welche Frau Herzog bezüglich des Anstiegs des Bezugs von Ergänzungsleistungen durch Ausländer genannt hat, sind diesbezüglich nicht aufgeschlüsselt. Das wäre eine interessante Zahl, welche hier aber fehlt.
Die Schweizer sind angesprochen worden, ich nenne noch eine spezielle Gruppe: Betroffen wären auch Matrosen, welche ihr Leben lang unter der Flagge eines Drittstaates arbeiten. Solche Leute könnten nicht in die Schweiz zurückkommen und Ergänzungsleistungen beziehen.
Zum Antrag der Minderheit Lohr zu Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a, also zur Anrechnung des Erwerbseinkommens von Ehegatten, welche ihrerseits keinen eigenen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben: Der Bundesrat und die Mehrheit wollen diese Einkommen zu 100 Prozent anrechnen und damit einen Schwelleneffekt eliminieren. Das Ansinnen ist ja grundsätzlich gut gemeint. Auch wir Grünliberalen sind dafür, dass Schwelleneffekte abgebaut werden. Aber wir dürfen nicht nur auf das Ergänzungsleistungssystem fokussieren und es isoliert betrachten. Bei einer ganzheitlichen volkswirtschaftlichen Betrachtung nimmt die Mehrheit mit der Anrechnung des vollen Erwerbseinkommens Fehlanreize in Kauf, denn es ist klar, dass bei der Umsetzung des Mehrheitsantrages ein negativer Anreiz für Erwerbsarbeit durch Ehegatten entsteht. Die Motivation, selber noch einen finanziellen Beitrag zu erarbeiten, wird klar geschmälert. Dies widerspricht dem mehrmals geäusserten Credo, Arbeit solle sich lohnen. Wir dürfen das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Die Anrechnung von 80 Prozent des Erwerbseinkommens genügt und erhält gleichzeitig den Anreiz aufrecht, dass Ehegatten weiterhin berufs- und erwerbstätig sind.
Unterstützen Sie deshalb die Minderheit Lohr. Die grünliberale Fraktion wird das auch tun.