Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2018-09-11
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-11
Wortprotokoll
Sie kennen unsere Aufgabe bezüglich Kantonsverfassungen: Gemäss Artikel 51 Absatz 2 der Bundesverfassung bedürfen die Kantonsverfassungen sowie deren Anpassungen der Gewährleistung des Bundes, und diese Gewährleistung wird jeweils erteilt, wenn die Verfassung dem Bundesrecht nicht widerspricht.
Die Stimmberechtigten der Kantone Zürich, Obwalden, Basel-Landschaft, Tessin, Neuenburg und Genf haben verschiedene Änderungen ihrer Kantonsverfassungen angenommen. Auf Ersuchen der Regierungen beziehungsweise Staatskanzleien der erwähnten Kantone beantragt der Bundesrat mit seiner Botschaft vom 1. Juni dieses Jahres, den Verfassungsänderungen sei die eidgenössische Gewährleistung zu erteilen. Die Prüfung dieser Verfassungsänderungen hat ergeben, dass sie die Voraussetzungen für die Gewährleistung erfüllen. Das sieht auch die SPK Ihres Rates so.
Ich bitte Sie im Namen der SPK-SR um Zustimmung zur Vorlage.