Kuprecht Alex · Ständerat · 2018-09-11
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-11
Wortprotokoll
Einmal mehr befassen wir uns heute mit einer Anpassung unseres nationalen Rechts an Richtlinien der EU, der wir nicht angehören, mit der wir aber durch die Personenfreizügigkeit und das damit zusammenhängende Abkommen zum Schengen-Raum indirekt verbunden sind. Im Fokus der Anpassung stehen dabei die halbautomatischen Waffen, die auch bei den Terroranschlägen in Paris verwendet wurden. Derartige Waffen sollen nun von der bewilligungspflichtigen Kategorie B in die Kategorie A der verbotenen Waffen überführt werden.
Zu dieser Waffenkategorie gehört das Sturmgewehr der Schweizer Armee, das bei Beendigung der obligatorischen Dienstpflicht jedem Soldaten bei dessen Entlassung aus der Armee mitgegeben wird, sofern er sein Gewehr behalten will. Bis zu seiner Entlassung bewahrt jeder Wehrmann sein Gewehr zu Hause auf. Mit der Abgabe der persönlichen Waffe beim Eintritt in die Rekrutenschule ist ein besonderer Vertrauensbeweis seitens des Staates gegenüber diesem Staatsbürger, der im Notfall sein Land damit zu verteidigen hat, verbunden. Sollte dieses Vertrauen nicht oder nicht mehr vorhanden sein, so wird ihm die Waffe entweder nicht abgegeben, oder im Verdachtsfall wird sie wieder eingezogen. Ich meine, das ist auch richtig so.
Seitens der EU wird aber kolportiert, dass mit dieser Waffenrichtlinie die Sicherheit in der EU und mit deren Übernahme die Sicherheit auch in der Schweiz verbessert und die Gefahr von Terroranschlägen verringert werden könne. Dabei ist festzuhalten, dass zahlreiche Attentate nicht mit Feuerwaffen, sondern mit Fahrzeugen verschiedenster Art, insbesondere mit Lastwagen, verübt wurden, wodurch grosses Leid verursacht wurde. Es stellt sich also die Frage: Kann mit der Übernahme dieser EU-Richtlinie effektiv mehr Sicherheit erzielt werden, oder geht es primär darum, EU-freundlich zu sein und einer Pflicht nachzukommen? Wir kämen dieser Pflicht nach, indem wir die EU-Richtlinie - sind wir Schweizer bei der Einhaltung von Verträgen doch jeweils so verlässlich - minutiös einhalten und überwachen, währenddem andere Staaten sie formell einfach annehmen, eventuell rechtlich umsetzen, aber in der Praxis weder einhalten noch kontrollieren.
Dass diese Richtlinie tatsächlich wirksam ist, scheint eher fraglich zu sein. Auch die Anhörungen in der Kommission konnten diese Zweifel nicht ausräumen. Vielmehr bestätigte auch die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz, dass diese Bestimmungen keine Erhöhung der Sicherheit bringen werden. Das Argument der mit der Umsetzung dieser Richtlinie verbundenen Erhöhung an Sicherheit wird also in Zweifel gezogen. Was aber klar ist: Die mit der Richtlinie verbundenen Massnahmen zur Registrierung werden in den Kantonen den Aufbau zusätzlicher Personalressourcen zur Folge haben; diese Kosten gehen also zulasten der Kantone.
Worum geht es eigentlich? Aus den Anhörungen wurde klar, dass die dringende Annahme dieser Richtlinie und die mildernden Anpassungen, die zweifellos durch die zuständigen Schweizer Stellen im Rahmen der Verhandlungen erzielt wurden, mit der Schengen-Konformität zu tun haben. Es herrscht die Angst vor, dass wir bei Nichtumsetzung der Ausspracheresultate im Gemischten Ausschuss automatisch aus dem Schengen-System katapultiert werden. Dieser Ablauf ist wohl im Acquis so vereinbart, das mag sein. Ich bin jedoch der festen Überzeugung, dass bei einer Ablehnung der vorliegenden Richtlinie die Schengen-Staaten unser Land nicht einfach so ignorieren werden. Vor allem das Schengen-Informationssystem ist ein gutes und notwendiges Instrument, um wirksam der grenzüberschreitenden Kriminalität entgegenwirken zu können. Die Schweiz ist dabei nicht einfach nur eine Nutzniesserin dieses Systems. Nein, wir speisen sehr viele Informationen ein, von denen andere Staaten in Europa profitieren können. Wir finanzieren dafür auch unseren Anteil, in Millionenhöhe. Es ist also ein Geben und Nehmen und nicht einfach eine "Vogel, friss oder stirb"-Politik. Würden wir diese Richtlinien nicht übernehmen - wozu wir übrigens nicht verpflichtet sind -, so würde weder die Schweiz noch Europa unsicherer.
Wenn wir die EU-Waffenrichtlinie nun trotzdem übernehmen, so muss die Eigenheit unseres Landes mit der Abgabe der Armeewaffe berücksichtigt werden. Weitere Verschärfungen durch Registrierungen sind zu vermeiden. Zudem werden Waffen, die für einen kriminellen Akt verwendet werden sollen, sowieso nicht registriert. Das gilt auch für Waffen, die auf dem Schwarzmarkt oder im Darknet erworben werden. Machen wir uns also nichts vor, und streuen wir uns nicht selbst Sand in die Augen.
Mit den Änderungen unseres Waffenrechts, die der Fahne entnommen werden können, sind zweifellos positive Änderungen gegenüber der EU-Richtlinie ausgehandelt worden; ich habe es bereits erwähnt. Sie genügen aber nicht, und man ist kaum an die Grenzen des Machbaren gegangen. Die Behandlung in der Kommission hat mich alles andere als befriedigt. Ich war der Meinung, dass wir gegenüber dem Nationalrat noch eine oder zwei kleine Änderungen oder Verbesserungen für die Schützen vornehmen könnten. Diese Hoffnung hat sich allerdings sehr bald zerschlagen. Anträge meinerseits, aber auch von Kollegen wurden allesamt verworfen oder zurückgezogen. Im Gegenteil: Man ist sogar hinter die Anpassungen des Nationalrates zurückgegangen, so zum Beispiel bei den Artikeln 15 und 16a, 16b, 18a, 28c und 28d Absatz 2. Artikel 42b, bei dem die "Bestätigung" durch "Meldung" ersetzt wurde, überzeugt ebenfalls nicht. Die Begründungen sind wenig plausibel. In der Realität wird eine Meldung mit Sicherheit eine Bestätigung seitens der kantonalen Registrierungsstellen auslösen, was zu einem Mehraufwand führen wird.
Ich bin in diese Beratung hineingegangen in der Hoffnung, dass wir mit einer oder zwei kleinen Änderungen ein Referendum vermeiden können. Die Beratung ist zweifellos [PAGE 607] noch nicht abgeschlossen. Die Differenzbereinigungen werden noch in dieser Session erfolgen. Ich hoffe, dass zumindest die Grosse Kammer vorerst an ihren Beschlüssen festhalten wird und dass der Weg der kleinen Korrekturen wieder beschritten werden kann.
Es stellt sich für mich auch die Frage: Was wird bei einer nächsten Änderung der EU-Waffenrichtlinie passieren? Nehmen wir als Staat wieder die Position des Kaninchens vor der Schlange ein, oder sagen wir einmal selbstbewusst Nein? Schon bei der Beratung dieser Richtlinie in der Kommission wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass bestimmte Anträge oder Beschlüsse des Nationalrates nicht mehr richtlinienkonform seien und dass wir deshalb mit den Folgen im Acquis zu rechnen hätten. Das sind aus meiner Sicht keine guten Voraussetzungen für eine wirksame gegenseitige Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen in Europa. Drohungen bewirken oft das Gegenteil dessen, was eigentlich angestrebt wird. Sie bewirken Gegenreaktionen.
Eines ist für mich jedoch klar: Der Nachvollzug dieser Waffenrichtlinie - mit heute noch kleinen Möglichkeiten abzuweichen - ist ein Musterbeispiel dessen, was uns dereinst bei einem EU-Rahmenabkommen mit automatischem Nachvollzug des EU-Rechtes erwarten wird. Nur werden dann Änderungen und Korrekturen nicht mehr möglich sein. Die Umsetzung hat dann Vollzugscharakter, ob wir das wahrhaben wollen oder nicht. Dazu gehört auch die abschliessende Beurteilung in einem Streitverfahren durch den EuGH. Insofern besteht zwischen dieser Vorlage und dem, was uns noch erwarten wird, eben ein Konnex.
Ich meinerseits werde diese Vorlage in der heutigen Form ablehnen und die Entwicklung im Rahmen der Differenzbereinigung weiterverfolgen.