Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-11
Wortprotokoll
Es geht hier um die Nebenbeschäftigungen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (Edöb). Es ist klar, dass der Edöb bei der Erfüllung seiner Aufgaben und Funktionen in keiner Weise in einen möglichen Interessenkonflikt, der seine Unabhängigkeit kompromittieren könnte, geraten darf. Vor diesem Hintergrund ist die Änderung, die Ihre Kommission jetzt an der nationalrätlichen Fassung vorgenommen hat, sicher zu begrüssen. Die Lösung Ihrer Kommission sieht so aus, dass sie dem Edöb die Ausübung einer Nebenbeschäftigung verbietet, und zwar unabhängig davon, ob eine solche Tätigkeit vergütet wird oder nicht. Der Bundesrat kann dem Edöb aber gestatten, eine Nebenbeschäftigung auszuüben, wenn dadurch die Amtsausübung, die Unabhängigkeit und das Ansehen des Edöb nicht beeinträchtigt werden. Das ist sicher auch im Sinne des Nationalrates. Ich glaube, das ist jetzt die richtige Perspektive und auch die richtige Formulierung.
Dass nach der Beratung in Ihrer Kommission noch zwei Unstimmigkeiten aufgetreten sind, ist etwas, das halt vorkommen kann. Sie können den Einzelantrag Bruderer Wyss selbstverständlich unterstützen. Damit stimmt die Stossrichtung. Materiell gibt es ohnehin keine Differenz mit dem Bundesrat. Die Unstimmigkeiten sind auch weg.