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Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2018-09-11

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-11

Wortprotokoll

Ich möchte nach meinem Kollegen aus der Kommission noch zwei, drei Sachen ergänzen. Wie Sie gehört haben, hat die Kommission am 28. Juni 2018 getagt. Eigentlich geht es um die Änderung von politischen Rechten. Es geht aber vielleicht auch ein bisschen um den Glauben an dieses E-Voting: Glaube ich an diese Sache, oder glaube ich nicht daran? Dieser Grundtenor, dieser Groove, hat auch in der Kommission absolut mitgeschwungen.

Ich möchte hier aber betonen: Es geht nicht um ein Obligatorium. Wenn die Kantone das eingeführt haben, ist es für den Stimmbürger nicht obligatorisch. Es geht um den dritten Kanal, den sie wählen können. Es geht, neben der brieflichen Stimmabgabe und neben der Stimmabgabe an der Urne, um eine zusätzliche Möglichkeit, um die elektronische Stimmabgabe. Auch in der Kommission wurde über Wahlmanipulationen sehr heftig diskutiert, und man war sich einig, dass Manipulationen selbstverständlich auch auf den anderen beiden Kanälen passieren können.

Ich möchte kurz noch einmal zurückblenden: Bereits im Jahr 2000, vor 18 Jahren, hat man dieses Projekt auf die Schiene gebracht, und zwar nach dem Prinzip, und das ist schon noch wichtig zu wissen, "Sicherheit vor Tempo". Daran hat man sich gehalten. Zurzeit laufen in 14 Kantonen Versuchsbetriebe. Seit 2004 wurden über 200 Abstimmungen so durchgeführt. Zurzeit sind zwei Systeme im Einsatz, das System des Kantons Genf und das System der Schweizerischen Post. Ein drittes System ist 2015 sistiert worden.

Die Kommission hat auch davon Kenntnis genommen, dass 2010 die ersten Versuche in 14 Kantonen vor allem bei Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern erfolgreich durchgeführt wurden und dass 2012 bereits 50 Prozent der Auslandschweizer ihre Stimme elektronisch abgeben konnten. Das war ein sehr wichtiger Meilenstein und wird von diesen Stimmberechtigten auch absolut begrüsst.

2013 wurde der dritte Bericht des Bundesrates zum E-Voting veröffentlicht. Sie haben ihn mit der Vorbereitung für heute sicher auch eingesehen. Schon damals hat der Bundesrat auf die Gefahren und Resultate hingewiesen. 2017, letztes Jahr, war das Jahr der strategischen Weichenstellung durch den Bundesrat und der Aufnahme der Arbeiten für die Überführung in den ordentlichen Betrieb. Es wurden neue Planungsinstrumente für das E-Voting in Bund und Kantonen aufgegleist.

Es wurde - das ist ebenfalls wichtig zu wissen - eine Expertengruppe eingesetzt, die von August 2017 bis März 2018 daran gearbeitet hat. Die Kommission hat von den Ansichten der Gruppe Kenntnis genommen. Zusammengefasst kommt die Expertengruppe zum Schluss, dass E-Voting erstens ein sicherer und vertrauenswürdiger Stimmkanal ist, dass zweitens hohe, bereits heute geltende Sicherheitsmassnahmen so weitergeführt werden sollen und dass drittens die Kantone auch weiterhin das eigene System auswählen können und sollen.

Kein Kanton ist verpflichtet, E-Voting einzuführen. Auch das ist sehr wichtig zu wissen. Auch hier sind die demokratischen Wege selbstverständlich gewährleistet. Weiterhin gibt es für jeden Stimmbürger und jede Stimmbürgerin die Wahlfreiheit, wie er oder sie abstimmen will: an der Urne, brieflich oder per E-Voting.

Die Resultate der Kommission haben Sie gehört. Die Forderung von Kollege Grüter wurde mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt. Die Forderung von Herrn Glättli wurde mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen ebenfalls abgelehnt. Wir bitten Sie als Kommissionsmehrheit, den Initiativen keine Folge zu geben. Wir bitten Sie dringend, diesen Kommissionsentscheid mitzutragen und das E-Voting heute nicht abzuschiessen.

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