Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2018-09-12
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-12
Wortprotokoll
In Block 2 wird über einen grossen Teil der Gegenfinanzierung der nun vorliegenden Unternehmenssteuerreform entschieden. Hier können wir die Finanzierung der Reform vollumfänglich oder zumindest teilweise sichern. Mit den verschiedenen Minderheitsanträgen zur höheren Dividendenbesteuerung kann auch ein wichtiges Ziel der Steuerreform erreicht werden: Sie soll nämlich nicht nur eine kompetitive Unternehmenssteuerbelastung gewährleisten und die internationale Akzeptanz wiederherstellen, sondern auch die finanzielle Ergiebigkeit der Gewinnsteuern für Bund, Kantone und Gemeinden sicherstellen. Das hat die Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III klar gezeigt: Nebst einem sozialen Ausgleich braucht es eine Gegenfinanzierung durch die Profiteure der Reform. Die Stimmberechtigten akzeptieren kein derartiges Ungleichgewicht mehr, wie es bei der Unternehmenssteuerreform III bestand.
Die SP-Fraktion setzt sich auch bei dieser Vorlage für eine bessere Gegenfinanzierung durch die Unternehmen und Aktionäre ein. Die Steuervorlage 17 bringt die längst fällige Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf Bundes- und Kantonsebene, aber sie geht mit 70 Prozent bei den direkten Bundessteuern und 50 Prozent bei den Kantonssteuern zu wenig weit. Hier setzen die Minderheitsanträge Jans und Rytz Regula und der Einzelantrag Leutenegger Oberholzer an und verlangen eine höhere Dividendenbesteuerung. Die Minderheitsanträge würden beim Bund, je nach Erhöhung, zwischen 95 und 195 Millionen Franken Mehrerträge generieren, bei den Kantonen und Gemeinden zwischen 150 und 750 Millionen. Damit wird die Ausgewogenheit und Akzeptanz der Vorlage - insbesondere auch bei den betroffenen Städten und Gemeinden - markant gesteigert. Dies trifft auch auf den Einzelantrag Leutenegger Oberholzer zu, der im Steuerharmonisierungsgesetz 60 Prozent Dividendenbesteuerung verlangt und so rund 150 Millionen, davon 62 Millionen für Städte und Gemeinden, bringt.
Die Minderheiten IV (Matter) und III (Flückiger Sylvia), die hier geltendes Recht verlangen, lehnen wir ab. Mit ihrer Verweigerung einer Gegenfinanzierung nehmen sie offensichtlich das Volksnein zur Unternehmenssteuerreform III nicht ernst und missachten den Volkswillen.
Ich bitte Sie, auch die drei Minderheiten Aeschi Thomas abzulehnen. Von allen drei Anträgen würden aufgrund der progressiven Ausgestaltung der direkten Bundessteuer in erster Linie einkommensstarke Personen profitieren. Ihnen kämen höhere Versicherungsabzüge zugute. Herr Aeschi kaschiert es hier sehr schön, er spricht immer von Krankenkassenprämien, aber im Artikel sind für diese Abzüge u. a. Lebensversicherungen genannt. Vor allem wer hohe Lebensversicherungen hat, würde hier massiv profitieren. Das käme also vor allem den Personen mit grossen Einkommen zugute, ebenso die tieferen Steuertarife. Denn direkte Bundessteuern zahlt inzwischen aufgrund der tiefen Einkommen fast die Hälfte der Familien keine mehr. Es ist ein hilfloser Versuch, die wahren Absichten der SVP zu kaschieren, nämlich dass sie eine Steuerpolitik für die Reichen und für Leute mit hohen Einkommen macht - mit einem Ausgleich offenbar nur nach oben.
Ich komme nun noch zu den Anträgen zum Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer und bitte Sie, die Minderheit Pardini zu unterstützen und die Minderheit Barazzone abzulehnen. Mit der Minderheit Pardini stellen wir sicher, dass nur Kantone, die eine Mindestbesteuerung von 16 Prozent einhalten, von einem höheren Bundessteueranteil profitieren. Das zügelt den Appetit auf zu grosse Steuersenkungen in den Kantonen und dämpft den interkantonalen Steuerwettbewerb.
Die Minderheit Barazzone bewirkt gerade das Gegenteil. Mit einem höheren Ertrag an den direkten Bundessteuern würde der Spielraum für die Kantone noch grösser, und der Steuersenkungswettlauf würde zusätzlich angeheizt, abgesehen davon, dass hier dann zusätzlich Einnahmen beim Bund fehlen würden. Das lehnen wir dezidiert ab.
Da die geplanten Gewinnsteuersenkungen in den Kantonen auch die Einnahmen der Städte und Gemeinden betreffen, ist es ein Gebot der Stunde, dass sie an den höheren Bundessteuererträgen beteiligt werden. Mit der Minderheit Leutenegger Oberholzer können Sie diesem dringend nötigen kantonsinternen Ausgleich Rechnung tragen und die Akzeptanz der Vorlage deutlich verbessern. Wie das in den Kantonen umgesetzt wird, ob über den Finanzausgleich, über eine Anpassung der Verteilschlüssel bei den verschiedenen Steuersubstraten oder bei der Finanzierung von Verbundaufgaben, das bleibt den Kantonen überlassen. Der föderale Spielraum ist also gewahrt.
Aber es braucht in dieser Vorlage eine verbindliche, faire und angemessene Berücksichtigung der Städte und Gemeinden. Ich erinnere Sie daran, dass bei der Unternehmenssteuerreform III verschiedenste Votantinnen und Votanten sowohl hier als auch im Ständerat immer gesagt haben, der Begriff "berücksichtigen" sei nur ein Signal, ein Zeichen, sei deklaratorisch. Machen Sie jetzt Nägel mit Köpfen! Mit "abgelten" ist es verbindlich.
Zuletzt bitte ich Sie noch, den Einzelantrag Kiener Nellen zu unterstützen. Er schafft Transparenz bezüglich Fakten und Zahlen bei Steuerhinterziehung - ein Gebot der Stunde, wenn man zusätzliche Bundessteueranteile an die Kantone gibt.