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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2018-09-12

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-12

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion hält an der vom Ständerat und auch von der WAK vorgeschlagenen Lösung bei der Dividendenbesteuerung mehrheitlich fest: Auf Bundesebene sollen die Dividendeneinkünfte zu 70 Prozent und in den Kantonen zu mindestens 50 Prozent besteuert werden. Diese Mindestvorschrift im Falle der Kantone ist angemessen, denn sie gibt ihnen trotz allem noch einen gewissen Handlungsspielraum. Die Festsetzung eines Mindestsatzes entspricht schliesslich auch dem Wunsch der Kantone.

Aktuell liegt die Dividendenbesteuerung in den Kantonen bei 35 bis 80 Prozent. Es gibt heute sehr wenige Kantone, die unter dem vorgeschlagenen Mindestsatz von 50 Prozent liegen. Hingegen liegen sehr viele Kantone darüber. Wir sind überzeugt und haben auch entsprechende Signale aus den Kantonen, dass diese mit der vorgeschlagenen Lösung gut leben können.

Würde die Dividendenbesteuerung bei 100 Prozent liegen, entspräche das einer doppelten Belastung. Sie wissen, die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung war auch ein Volksentscheid. Der Grundsatz, dass nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden soll, ist nach wie vor richtig. Es ist letztlich eine politische Frage, wo wir die Grenze festlegen.

Wir sind überzeugt, dass die Kantone auch bei der Dividendenbesteuerung über einen gewissen Handlungsspielraum verfügen müssen, damit sie kantonsspezifische Verhältnisse gebührend berücksichtigen können. Mit dem Mindestsatz von 50 Prozent erreichen wir dieses Ziel. Damit schaffen wir auch den Schritt für eine Gegenfinanzierung, welche die [PAGE 1297] Konsequenz der gescheiterten Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform III ist.

Die Minderheitsanträge, die eine Besteuerung von 80 respektive 90 Prozent sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene verlangen, schiessen weit über das Ziel hinaus. Sie sind unvernünftig und volkswirtschaftlich schädlich. Damit würden wir ein Scheitern der Steuervorlage riskieren, und dies können wir uns schlicht nicht mehr leisten.

Wir haben die staatspolitische Pflicht, eine Steuerreform zu verabschieden, die auch in einem Referendum gute Chancen hat zu bestehen. Es gilt, eine nochmalige Niederlage wie bei der Unternehmenssteuerreform III mit allen Mitteln zu verhindern. Gerne rufe ich die Folgen eines solchen Desasters nochmals in Erinnerung - Sie haben es heute bereits von Kolleginnen und Kollegen gehört -: Wenn wir nun nicht endlich handeln und eine Steuerreform gemäss international geltenden Standards zustande bringen, werden sich unsere international tätigen Unternehmen weiterhin in Rechts- und Planungsunsicherheit befinden, was sich unweigerlich auf ihre weiteren Investitionstätigkeiten auswirken wird.

Unsere Fraktion setzt sich für ein ausgewogenes und vor allem mehrheitsfähiges Reformpaket ein. In diesem Sinne warnen wir auch davor, die Vorlage mit weiteren Elementen wie Tarifermässigungen oder einer Erhöhung des Abzugs bei Krankenkassenprämien auszuweiten. Wir dürfen die Reform mit solchen und ähnlichen Anliegen nicht überladen. Das sind auch die Lehren, die wir aus der verlorenen Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III gezogen und ernst genommen haben.

Der vom Ständerat vorgeschlagene und von unserer Fraktion mehrheitlich gestützte Kompromiss stellt einen gangbaren Weg dar. Wir sehen keine mehrheitsfähige Alternative. Deshalb kämpfen wir dafür - zwar nicht mit überschäumender Begeisterung, aber in der Erkenntnis des politisch Machbaren.

Zusammenfassend für diesen Block lehnt die FDP-Liberale Fraktion die Minderheiten Jans, Rytz Regula, Grossen Jürg, Aeschi Thomas, Pardini einstimmig und die Minderheiten Flückiger Sylvia, Matter und Barazzone mehrheitlich ab. Den Einzelantrag Leutenegger Oberholzer lehnen wir einstimmig ab.