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AB 233910

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-09-12

Wortprotokoll

Ich äussere mich zuerst zur Dividendenbesteuerung: Die Dividendenbesteuerung ist ein sensibler Bereich im Rahmen dieser Steuervorlage, denn nach der von ihnen gewonnenen Abstimmung haben die Sieger gefordert, dass die Gegenfinanzierung verbessert werden muss und insbesondere bei der Dividendenbesteuerung der Mindestsatz erhöht werden soll. Das war in der Diskussion einer der strittigsten Punkte.

Wir haben zuerst die Minderheiten Jans, Rytz Regula und Flückiger Sylvia, die beim Bund auf 90 oder 80 Prozent gehen bzw. dort bleiben wollen, wo wir heute sind. Aufgrund der Abstimmung und der Diskussion ist es notwendig, dass wir hier einen Kompromiss suchen. Wo dieser Kompromiss [PAGE 1299] genau liegt, ist schwierig zu sagen. Frau Rytz hat es so dargestellt, als ob jeder jetzt eine AG gründet, um steuerliche Vorteile herauszuholen. Ich habe eher das Gefühl, dass wir mit unserem Steuersatz jetzt hart am Wind segeln, denn es gibt bei Familienholdings durch die Besteuerung, die wir jetzt vorschlagen, tatsächlich mögliche Mehrbelastungen. Das ist auch nicht der Sinn; wir wollen nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuern und keine Doppelbesteuerung machen.

Mit dem Kompromiss, der jetzt gefunden wurde bzw. den der Bundesrat vorschlägt, mit 70 Prozent auf Stufe Bund, sind wir sozusagen auf Messers Schneide. Beim alten Recht zu bleiben wird dem Abstimmungsergebnis nicht gerecht, und die Mindestbesteuerung zu erhöhen kann nicht gerechtfertigt werden, weil es für Firmeninhaber, die dann eine Doppelbesteuerung haben, doch wesentliche Nachteile bringt.

Das Gleiche gilt grundsätzlich auch bei den Kantonen. Hier hat der Ständerat eine andere Lösung beschlossen. Der Bundesrat hat hier ebenfalls 70 Prozent vorgeschlagen. Der Ständerat und auch die Mehrheit hier drin wollen den Satz auf 50 Prozent senken und damit den Kantonen mehr Spielraum verschaffen, um das Potenzial auszunutzen. Das Gegenstück zu dieser Senkung ist dann die Aufnahme des Kapitaleinlageprinzips. Das sind zwei Instrumente, die den Kantonen zur Verfügung stehen. Je nachdem, wo sie bei der Dividendenbesteuerung stehen, haben sie jetzt mehr Spielraum: Sie müssen nicht auf 70 Prozent gehen, dafür haben sie mit dem Kapitaleinlageprinzip allenfalls gewisse Möglichkeiten.

Wenn man von der Dividendenbesteuerung spricht, stösst man zwangsläufig immer auf den Kanton Aargau. Der Kanton Aargau hat eine etwas besondere Besteuerung der Unternehmen, indem er einen progressiven Tarif kennt. Das können wir für den Kanton Aargau nicht lösen, aber vielleicht fällt dem Kanton Aargau eine angepasste Lösung für die Unternehmen im Aargau ein. Es ist tatsächlich nicht ausgeschlossen, dass KMU im Aargau an diese Grenze kommen. Wir machen aber hier keine kantonale Politik, und ich fordere eigentlich die Aargauer Parlamentarier auf, doch einmal beim Kanton vorstellig zu werden. Wir versuchen, den Kantonen Instrumente zu geben, mit denen sie, ausgehend vom bestehenden Tatbestand, Möglichkeiten finden, um ein ideales Umfeld zu schaffen.

Bei der Dividendenbesteuerung ist noch darauf hinzuweisen, dass die Kantone einen Mindestsatz des Bundes wollen, der möglichst hoch liegt. Im Gegensatz zu Herrn Aeschi, der hier das Hohelied des Föderalismus gesungen hat, sind die Kantone der Meinung, der Bund solle hier einen Mindeststandard vorgeben, um eine Gegenfinanzierung zu sichern. Die Aussagen von Herrn Aeschi würden von den Kantonen rundweg abgelehnt. Das ist so.

Ich bitte Sie also, hier bei der Dividendenbesteuerung auf der Linie des Ständerates und der Mehrheit Ihrer Kommission zu bleiben. Die Dividendenbesteuerung im Kanton soll mit dem Kapitaleinlageprinzip kompensiert werden. Das ist gleichwertig.

Ich komme zum Antrag der Minderheit Aeschi Thomas auf Erhöhung des Abzugs für Krankenkassenprämien: Das kostet einfach eine Milliarde. Sie können das gut finden oder nicht, aber wir haben eigentlich kein Geld, um jetzt in eine Vorlage eine Milliarde einzupacken, ohne dass dies durch eine Vernehmlassung ging. Das müsste wohl über den Weg eines Vorstosses gehen, und dann sehen Sie, ob es dafür Mehrheiten oder Minderheiten gibt. Es ist natürlich auch hier wieder darauf hinzuweisen, dass wir dann vor allem die hohen Einkommen entlasten und nicht den Mittelstand oder die kleineren Einkommen. Diese Milliarde können wir uns in dieser Vorlage nicht leisten.

Eine ähnliche Aussage müsste ich zum zweiten Minderheitsantrag Aeschi Thomas auf eine Tarifermässigung für natürliche Personen machen. Ich habe grundsätzlich nichts dagegen, wenn wir günstige Steuern haben. Aber es ist ebenfalls ein neues Element, das die Vorlage belastet und in einer allfälligen Referendumsabstimmung dazu führen könnte, dass die ganze Vorlage kippt. Also bitte ich Sie, auch das abzulehnen.

Der Minderheitsantrag Barazzone, der die Beiträge an die Kantone erhöhen möchte, kostet etwas über 300 Millionen Franken pro Jahr. Die Kantone sind zufrieden mit dem, was wir jetzt vorschlagen, weil der Ständerat die Fassung des Bundesrates bereits von 20,5 auf 21,2 Prozent erhöht hat. Eine weitere Erhöhung würden die Kantone zwar gerne annehmen, aber das ist auch aus Sicht der Kantone nicht sinnvoll. Wir sind ja in anderen Bereichen daran, den Ausgleich mit den Kantonen zu suchen. Sie erhalten demnächst dann die Botschaft zum Wirksamkeitsbericht des NFA: Dort spielt die Frage, was der Bund und was die Kantone bezahlen, ebenfalls eine Rolle. Es gibt andere Beispiele, wo wir den Kantonen entgegengekommen sind: Im Asylbereich erhalten die Kantone z. B. höhere Beiträge. Ich bitte Sie also, hier beim Antrag der Kommissionsmehrheit zu bleiben und die Beiträge nicht weiter zu erhöhen.

Den Minderheitsantrag Pardini, die Kantonsbeiträge vom Steuersatz abhängig zu machen, bitten wir Sie ebenfalls abzulehnen. Auch hier müssen wir, denke ich, den nächsten Schritt in den Kantonen sehen, und die Kantone brauchen einen möglichst grossen Handlungsspielraum, um eine angepasste Gesetzesrevision mehrheitsfähig zu machen. Je mehr wir vorschreiben und je mehr Eckwerte wir vorgeben, umso weniger Freiheit haben die Kantone. Auch der Minderheitsantrag Pardini ist nicht im Sinne der Kantone, weil sie diesen Handlungsspielraum wollen und weil Differenzen über den NFA wieder ausgeglichen werden. Wir werden aber selbstverständlich immer Differenzen haben, solange wir einen Steuerwettbewerb unter den Kantonen haben, und der ist nicht nur schlecht, das müssen wir auch sehen: Dank diesem Wettbewerb bezahlen wir tendenziell überall weniger Steuern.

Dann haben wir noch den Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer zum Gemeindeartikel. Da haben sich Kantone und Gemeinden nicht geeinigt. Die Differenz ist aber nicht matchentscheidend. Mit dem Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer helfen Sie den Gemeinden; wenn Sie bei der Mehrheit bleiben, stehen Sie eher auf der Seite der Kantone. Das ist für mich nicht ein entscheidender Artikel, weil sich Kantone und Gemeinden ohnehin einigen müssen. Die Voraussetzungen dafür sind, wie ich glaube, geschaffen.

Wenn ich mir das vielleicht abschliessend noch erlauben kann: Wir sind ja immer daran, Kompromisse zu suchen. Ich möchte den Bundesrat nicht immer als Vorbild hinstellen, aber ich denke an unsere Bundesratssitzungen: Wir catchen und kämpfen jeden Mittwoch um Kompromisse. Die vier Bundesratsparteien suchen immer einen Kompromiss, und da ist einmal die Kröte da, und einmal ist sie dort zu schlucken. Ich würde mich freuen, wenn mindestens die Bundesratsparteien in einer für das Land so wichtigen Frage am Schluss einen Kompromiss finden könnten.

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