Rytz Regula · Nationalrat · 2018-09-12
Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2018-09-12
Wortprotokoll
Nun wird es etwas technisch, denn mit meinen Anträgen in Block 3 möchte ich zwei ganz konkrete Steuerschlupflöcher stopfen.
Da geht es zuerst einmal um die sogenannte Patentbox, eine Wundertüte, die wir bereits in der Unternehmenssteuerreform III heftig diskutiert haben. Die Patentbox ist ein Werkzeug aus dem neuen Sondersteuer-Werkzeugkasten; diese Werkzeuge dienen dazu, den heutigen Statusgesellschaften oder gemischten Gesellschaften, wie z. B. der Pharmaindustrie in Basel, auch nach der Aufhebung der heutigen Steuerprivilegien günstige Steuerkonditionen anzubieten. Das geht im Falle der Patentbox so: Reingewinne, die aus der Nutzung von Patenten oder vergleichbaren Rechten stammen, werden mit einer Ermässigung von bis zu 90 Prozent versteuert. Wenn also z. B. Roche oder Novartis mit einem Krebsmedikament unter Patentschutz einen Gewinn erzielen, dann müssen sie davon nur ein Minimum versteuern. Solche Regelungen werden von der OECD und auch von der EU unter gewissen Bedingungen akzeptiert.
Die Idee dieses Rabatts ist die Förderung der Forschung und der Innovation vor Ort, und dagegen haben wir als Grüne nichts einzuwenden, im Gegenteil: Die Schweiz soll ein starker Forschungsstandort bleiben. Aber er muss sich an faire Spielregeln halten - fair innerhalb der Schweiz, aber auch fair auf globaler Ebene.
Das war bei der Unternehmenssteuerreform III sicher nicht der Fall. Das Parlament hatte damals Tür und Tor für völlig willkürliche Steuerrabatte geöffnet, die weit über diese Patentgewinne hinausgegangen wären. Das war ein wichtiges Argument in der ganzen Auseinandersetzung im Referendumskampf, und der Bundesrat hat versprochen, das nun einzuschränken. Er hat es tatsächlich auch gemacht, es hat allerdings immer noch intransparente Steuerschlupflöcher drin.
Deshalb möchte ich Ihnen hier den Antrag schmackhaft machen, das Werkzeug der Patentbox auf Patente zu beschränken, die nach dem europäischen und damit auch dem schweizerischen Patentrecht eingetragen wurden. Nur so kann verhindert werden, dass Patente aus dem Ausland eingekauft und in der Schweiz privilegiert besteuert werden. Warum ist das nötig? Es geht um zwei Dinge:
Erstens haben wir mit meinem Antrag das Problem der Software vom Tisch, denn weder die EU noch die Schweiz lassen es zu, dass man reine Software patentieren kann. In den USA kann man das z. B. durchaus tun. Ein US-Patent bzw. die daraus erzielten Gewinne eines Schweizer Unternehmens könnten deshalb mit der jetzigen Regelung in die Patentbox aufgenommen werden, und genau das wollen wir verhindern. Mit einer Beschränkung auf das europäische Patentrecht schaffen wir deshalb klare Verhältnisse und erleichtern den Steuerbehörden ihre Arbeit.
Der zweite Vorteil meines Antrages betrifft die Ethik. Das Europäische Patentübereinkommen kennt klare ethische Grenzen. Sie werden zwar nicht immer vorbildlich eingehalten, aber sie bestehen, z. B. in Bezug auf Biopatente. Andere Länder nehmen es hier durchaus lockerer. US-Forscher haben z. B. kürzlich erstmals chimärische Embryonen von Zellen aus Tieren und Menschen erzeugt; solche menschlich-tierische Mischwesen können in der EU natürlich weder erforscht noch patentiert werden. In den USA sind die Grenzen aber viel tiefer angesetzt, auch bei medizinischen Verfahren.
Die Vertreter der Schweizer Steuerbehörden haben in der Diskussion in der Kommission klar gesagt, dass sie solche Patente und Forschungen nicht untersuchen können, dass sie also nicht kontrollieren können, was dann wirklich in dieser Patentbox landet. Genau aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir engere Grenzen setzen und diese Rabatte in der Patentbox ganz klar auf Schweizer Patente und auf Patente nach europäischem Patentrecht reduzieren.
Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu unterstützen.
Das zweite Schlupfloch, das ich gerne stopfen möchte, betrifft die Forschungsförderung. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung können heute schon von den steuerbaren Gewinnen abgezogen werden. Neu soll nun ein zusätzlicher Abzug von 50 Prozent dazukommen, ein sogenannter Überabzug. Das bedeutet, die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen der Firmen werden faktisch subventioniert. Wir Grünen sehen diese Subventionen aus ordnungspolitischen Gründen kritisch. Wir können sie zur Stärkung des Forschungsplatzes Schweiz deshalb nur akzeptieren, wenn sie tatsächlich auch die Forschung betreffen.
Gemäss dem Gesetzestext können aber auch "Entwicklungen" - ein völlig offener und unklarer Begriff - auf einen 150-prozentigen Steuerabzug zählen. Was heisst schon "Entwicklungen"? Der Bundesrat beruft sich in seiner Definition im Gesetz auf das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation, und dort wird dieser Begriff sehr weit umschrieben: Er betrifft "die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse und Dienstleistungen für Wirtschaft und Gesellschaft durch Forschung" usw. - er ist also unglaublich weit gefasst und ein absoluter Gummibegriff. Zeigen Sie mir die Steuerbehörde, die überhaupt kontrollieren kann, was unter diesen Begriff der "Entwicklung" fällt und damit von einem Überabzug von 50 Prozent profitieren kann! Ich denke, hier öffnen wir die Tür oder sogar ein ganzes Garagentor für ungerechtfertigte Steuerabzüge.
Das können Sie verhindern, indem Sie meinen Antrag unterstützen, der besagt: Der Überabzug - und nur er - soll ausschliesslich auf den eng definierten Begriff der "Forschung" zurückgestuft werden. Das ist eine grosse Unterstützung für die Steuerbehörden in Ihren Gemeinden und Kantonen.
Ich danke Ihnen deshalb für die Unterstützung meiner Minderheitsanträge.